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Erwerbsminderung

Icetrey040

Neues Mitglied
Hi Leute , ich habe nochmal eine frage
inzwischen bin ich seid september 2013 krankgeschrieben und wollte eine
Umschulung machen, nun hat mir die rentenversicherung trotz meines Wiederspruches eine Umschulung abgelehnt. Die sagen mir nun ich soll eine rente erwerbsminderung beantragen,

so ich so dumm wie ich bin direkt arbeitsamt angerufen und gefragt ob die mir nicht helfen können,
so und die sagte mir denn direkt da ich ja nun erwerbgemindert bin sind die nicht mehr zuständig , und ich soll mich beim Grundsicherungsamt melden !:mad:

Ich kotze bald mal wieder richtig ab sry aber was soll ich denn nun machen,
ich will Arbeiten oder eine Umschulung und muss die Gegnerische Versicherung jetzt noch mehr Zahlen eigentlich ? ich meine sie is 100% Schuld gewesen was kann ich denn da noch verlangen jetzt

ich bin total überfordert und zu guter letzt kam heute das schrieben der Krankenkasse wo drin steht das dass Krankengeld im März ausläuft , Klasse

oh man ... :cool:
 
solange du Anspruch auf ALG1 hast kannst du per Nahtlosigkeitsregelung (musst du beim AA erfragen, die stellen sich immer erst mal dumm) ALG1 bekommen.

Dann musst du aber einen EM-Rentenantrag stellen. Sonst bleibt nur ALG2.
Warum kannst du deinen Beruf nicht mehr ausüben?

mfg Sturm
 
hmm ok .. Ja ich werd es mal versuchen und den Antrag auf Rente hab
ich schon liegen, naja ich kann mein Beruf nicht weiter ausüben da ich Berufskraftfahrer bin und ein motorrad unfall hatte,

und mir dabei 3 Lendenwirbel gebrochen habe und noch 9 Andere knochen
ich kann nich mehr so sitzen und ständig ein und aussteigen und vorallen keine schweren paletten mehr ziehen...

naja is leider so.---:(
 
Hallo Icetrey040,

bleibe mal entspannt!

So lange nur der Antrag auf EM-Rente läuft und nicht entschieden ist, bekommst Du weiterhin ALG I, wenn ALG I ausgelaufen ist, dann ALG II.
Weiterbildungen oder Umschulungen wird es wärend der Bearbeitungszeit (3 - 4 Jahre oder länger) nicht geben.

Sollte dem Antrag auf EM-Rente statt gegeben werden, verrechnen die einzelnen Leistungsträger, in Deinem Fall Arbeitsagentur oder ALG II - Träger untereinander ab Datum der Rentenbewilligung. Was über ist, bekommst Du dann ausgezahlt.

Die Leistungsträger, gerade Arbeitsagentur oder ALG II - Träger, ziehen sich gerne aus der Pflicht gegenüber Ihren Kunden!
Aber das alles genau bekommst Du erklärt mit Abgabe des Rentenantrags.

LG Glückloser
 
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