Hallo Sunny85,
der gegnerische Versicherer muss Dir Deinen "Schaden" ersetzen, also nicht nur 85 Prozent, aber auch nicht 105. Wenn Deine Fahrtkosten nach dem Unfall nicht mehr anfallen, besteht ja eigentlich kein Grund, warum der Versicherer die auch noch zahlen muss, oder?
Also mal angenommen Du hat vor dem Unfall 1.400 Euro netto verdient, aber jeden Monat für die Fahrten zur Arbeit 300 Euro ausgegeben, und bekommst jetzt Krankengeld - um besser rechnen zu können nehm ich jetzt mal nicht genau 70 Prozent vom brutto - in Höhe von 1.000 Euro, dann beträgt Dein wirtschaftlicher Schaden zunächst mal 100 Euro, denn Du erhälst zwar 400 Euro weniger Gehalt, ersparst Dir aber jeden Monat Fahrtkosten in Höhe von 300 Euro.
Auf der anderen Seite hast Du vor dem Unfall aber wahrscheinlich auch Deine Entfernungskilometer im Rahmen der Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht und damit Deine Steuerschuld gemindert. Das fällt jetzt natürlich weg, so dass dieser Steuerverlust wiederum gegen die ersparten Fahrtkoten zu rechnen sind.
Ist zwar ein wenig kompliziert, rechnet Dir Dein Anwalt aber bestimmt gerne aus. Naja, gerne vielleicht doch nicht.... ;-)
Gruss,
Double999