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Erfahrungen außergerichtlicher Vergleich Haftpflicht

Lila-Lillith

Neues Mitglied
Hallo,

ich hatte Ende 2011 einen Unfall, bei dem ich mir eine trimalleoläre Weber-C-Fraktur zuzog. Ich habe von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bisher schon einige Zahlungen erhalten (Kosten für Fahrten, Physio, Hilfsmittel, Haushaltsführungsschaden etc.). Ich habe eine Anwältin beauftragt, die mich gegenüber der Versicherung vertritt.
Ich war vor kurzem bei dem von der Versicherung beauftragten Gutachter und das Gutachten zu den Verletzungsfolgen liegt nun vor. Es wurde mit 20% Beeinträchtigung bewertet, jedoch eine weitere Begutachtung in einem Jahr empfohlen, da möglicherweise noch weitere Verbesserung eintreten könnte. Meiner Meinung nach ist das nur Geldmacherei von Seiten des Arztes, da die Versicherung ja erneut für das Gutachten zahlen müsste; ich kann mir nicht vorstellen, dass nach 4 Jahren innerhalb des kommenden Jahres noch deutliche Verbesserung eintreten wird, gerade weil ich den Fuß ja ständig belasten muss. Für mich würde ein erneutes Gutachten also eigentlich nur eine weitere Verzögerung des "Abschlusses" dieses Falls bedeuten.
Es geht jetzt eigentlich nur noch um die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Hierzu gibt es ja die einschlägigen "Schmerzensgeldtabellen", nach denen man sich ungefähr richten kann. Jedoch wären wir am ehesten an einem außergerichtlichen Vergleich interessiert; nicht im Sinne einer endgültigen Abfindung, sondern SG-Zahlung mit Vorbehalt für etwaige nachfolgende Komplikationen, erneute OPs usw.
Auf den (Werbe-)Seiten einiger Fachanwälte findet man den Hinweis, dass man bei außergerichtlichen Vergleichen tendenziell höhere Summen erzielen kann, als bei gerichtlicher Einigung, da diese Werte dann nicht veröffentlicht werden und nicht in den o.g. Tabellen auftauchen.

Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen mit außergerichtlichen Vergleichen, vielleicht sogar bei einer ähnlichen Verletzung

Vielen Dank schon mal!
Lilith
 
Hallo,

ganz schwierig zu beantworten, ich glaube es kommt immer auf den Einzelfall drauf an.

Ich hoffe, dass sich unser Spezialist Isländer noch meldet u. dir fundierte Auskünfte gibt.

Ansonsten finde ich deine Vorgehensweise gut, aber wie gesagt, vorher unbedingt abklären, was dir noch alles zusteht (besonders die Zukunfts-perspektive!), nicht dass du es dann hinterher bereust, weil du evtl. vorschnell einen Vergleich abgeschlossen hast.

Grüße
Marcela
 
Sorry Frage mal hier ganz allgemein, ich hab ja zum Teil den Namen meiner Versicherung genannt ist das Rechtens, dann wär es gut wenn alle hier mal Roß und Reiter nennen würden.
Denn es gibt hier schon gewaltige Unterschiede, es wäre sich auch Interessant wieweit es in der Leistung auch darauf ankommt, wo die Versicherung abgeschlossen wurde
1. Direktversicherung
2.Versicerungsvertreter
3.Makler
oder was es sonst noch so alles gibt, sind hier belastbare Zahlen vorhanden, wegen der Leistungszahlungen
 
Hallo Paule,

eine Versicherung schließt immer bei einer Gesellschaft ab.

Der Erfahrungswert mit Gesellschaften wird bei einem freien Makler immer höher und unabhängiger sein, als wenn Du zu einem gebundenen Vertreter oder einer Direktversicherung gehst, da es in der Natur liegt das eben ein Makler kaum eine Versicherung vermitteln wird, bei der es des öfteren zu Ungereimtheiten kommt.

Das unterscheidet einen Makler übrigens auch von den aus den Boden schießenden "Vergleichsportalen".
 
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