Lila-Lillith
Neues Mitglied
Hallo,
ich hatte Ende 2011 einen Unfall, bei dem ich mir eine trimalleoläre Weber-C-Fraktur zuzog. Ich habe von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bisher schon einige Zahlungen erhalten (Kosten für Fahrten, Physio, Hilfsmittel, Haushaltsführungsschaden etc.). Ich habe eine Anwältin beauftragt, die mich gegenüber der Versicherung vertritt.
Ich war vor kurzem bei dem von der Versicherung beauftragten Gutachter und das Gutachten zu den Verletzungsfolgen liegt nun vor. Es wurde mit 20% Beeinträchtigung bewertet, jedoch eine weitere Begutachtung in einem Jahr empfohlen, da möglicherweise noch weitere Verbesserung eintreten könnte. Meiner Meinung nach ist das nur Geldmacherei von Seiten des Arztes, da die Versicherung ja erneut für das Gutachten zahlen müsste; ich kann mir nicht vorstellen, dass nach 4 Jahren innerhalb des kommenden Jahres noch deutliche Verbesserung eintreten wird, gerade weil ich den Fuß ja ständig belasten muss. Für mich würde ein erneutes Gutachten also eigentlich nur eine weitere Verzögerung des "Abschlusses" dieses Falls bedeuten.
Es geht jetzt eigentlich nur noch um die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Hierzu gibt es ja die einschlägigen "Schmerzensgeldtabellen", nach denen man sich ungefähr richten kann. Jedoch wären wir am ehesten an einem außergerichtlichen Vergleich interessiert; nicht im Sinne einer endgültigen Abfindung, sondern SG-Zahlung mit Vorbehalt für etwaige nachfolgende Komplikationen, erneute OPs usw.
Auf den (Werbe-)Seiten einiger Fachanwälte findet man den Hinweis, dass man bei außergerichtlichen Vergleichen tendenziell höhere Summen erzielen kann, als bei gerichtlicher Einigung, da diese Werte dann nicht veröffentlicht werden und nicht in den o.g. Tabellen auftauchen.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen mit außergerichtlichen Vergleichen, vielleicht sogar bei einer ähnlichen Verletzung
Vielen Dank schon mal!
Lilith
ich hatte Ende 2011 einen Unfall, bei dem ich mir eine trimalleoläre Weber-C-Fraktur zuzog. Ich habe von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bisher schon einige Zahlungen erhalten (Kosten für Fahrten, Physio, Hilfsmittel, Haushaltsführungsschaden etc.). Ich habe eine Anwältin beauftragt, die mich gegenüber der Versicherung vertritt.
Ich war vor kurzem bei dem von der Versicherung beauftragten Gutachter und das Gutachten zu den Verletzungsfolgen liegt nun vor. Es wurde mit 20% Beeinträchtigung bewertet, jedoch eine weitere Begutachtung in einem Jahr empfohlen, da möglicherweise noch weitere Verbesserung eintreten könnte. Meiner Meinung nach ist das nur Geldmacherei von Seiten des Arztes, da die Versicherung ja erneut für das Gutachten zahlen müsste; ich kann mir nicht vorstellen, dass nach 4 Jahren innerhalb des kommenden Jahres noch deutliche Verbesserung eintreten wird, gerade weil ich den Fuß ja ständig belasten muss. Für mich würde ein erneutes Gutachten also eigentlich nur eine weitere Verzögerung des "Abschlusses" dieses Falls bedeuten.
Es geht jetzt eigentlich nur noch um die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Hierzu gibt es ja die einschlägigen "Schmerzensgeldtabellen", nach denen man sich ungefähr richten kann. Jedoch wären wir am ehesten an einem außergerichtlichen Vergleich interessiert; nicht im Sinne einer endgültigen Abfindung, sondern SG-Zahlung mit Vorbehalt für etwaige nachfolgende Komplikationen, erneute OPs usw.
Auf den (Werbe-)Seiten einiger Fachanwälte findet man den Hinweis, dass man bei außergerichtlichen Vergleichen tendenziell höhere Summen erzielen kann, als bei gerichtlicher Einigung, da diese Werte dann nicht veröffentlicht werden und nicht in den o.g. Tabellen auftauchen.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen mit außergerichtlichen Vergleichen, vielleicht sogar bei einer ähnlichen Verletzung
Vielen Dank schon mal!
Lilith