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Entschädigung von DRV ?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas ak100
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

ak100

Nicht aktive Mitglieder
Hallo an alle,

ich habe nun endlich nach 3 Jahren hartem Kampf mit der Deutschen Rentenversicherung mein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht gewonnen und das in vollem Umfang.
Mittlerweile ist das Urteil bezüglich meiner Teilhabe zum Arbeitsleben auch rechtskräftig :)

Die Rentenversicherung wurde verurteilt den Bescheid von 2007 aufzuheben. (2007 war auch die letzte reguläre Beschäftigung) Nun bin ich ja durch die lange Prozessdauer erst in das Arbeitslosengeld 1 danach in Hartz 4 geraten, wodurch mir ja auch ein nicht ganz unerheblicher finanzieller Schaden entstanden ist.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung für diese Zeit ?

Die neue Maßnahme hat im April 2010 begonnen.

Besten Dank schon mal.

Viele Grüße.
ak100
 
Hallo AK100,

Zitat "Habe ich Anspruch auf Entschädigung für diese Zeit ?"

Ich denke ja, jedoch musst Du deinen Anspruch durch ein neues Verfahren geltend machen.
Schreibe doch einfach die DRV. an und erhebe für den Zeitraum eine Zahlung von Euro usw. Hierzu wäre es aber günstiger, einen RA. zu konsultieren und eventuell zu beauftragen.
Das AA. und die ARGE werden sich mit Sicherheit ihre an Dich erbrachten Leistungen im Regressverfahren von der DRV.zurück holen!

MfG.
Pit
 
Danke für die schnelle Antwort.
Werde das mal mit dem Anwalt besprechen.

Gruß.
ak100
 
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