Hallo an alle,
ich habe nun endlich nach 3 Jahren hartem Kampf mit der Deutschen Rentenversicherung mein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht gewonnen und das in vollem Umfang.
Mittlerweile ist das Urteil bezüglich meiner Teilhabe zum Arbeitsleben auch rechtskräftig
Die Rentenversicherung wurde verurteilt den Bescheid von 2007 aufzuheben. (2007 war auch die letzte reguläre Beschäftigung) Nun bin ich ja durch die lange Prozessdauer erst in das Arbeitslosengeld 1 danach in Hartz 4 geraten, wodurch mir ja auch ein nicht ganz unerheblicher finanzieller Schaden entstanden ist.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung für diese Zeit ?
Die neue Maßnahme hat im April 2010 begonnen.
Besten Dank schon mal.
Viele Grüße.
ak100
ich habe nun endlich nach 3 Jahren hartem Kampf mit der Deutschen Rentenversicherung mein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht gewonnen und das in vollem Umfang.
Mittlerweile ist das Urteil bezüglich meiner Teilhabe zum Arbeitsleben auch rechtskräftig
Die Rentenversicherung wurde verurteilt den Bescheid von 2007 aufzuheben. (2007 war auch die letzte reguläre Beschäftigung) Nun bin ich ja durch die lange Prozessdauer erst in das Arbeitslosengeld 1 danach in Hartz 4 geraten, wodurch mir ja auch ein nicht ganz unerheblicher finanzieller Schaden entstanden ist.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung für diese Zeit ?
Die neue Maßnahme hat im April 2010 begonnen.
Besten Dank schon mal.
Viele Grüße.
ak100