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Entschädigung nach Kreuzbandruptur durch private Unfallversicherung

StraightShooter

Neues Mitglied
Hallo

Ich habe im Oktober 2013 bei einem Sportunfall eine Ruptur des vorderen Kreuzbandes erlitten.

Diagnose:

- Totalruptur des vorderen Kreuzbandes mit Auflagerung auf das hintere Kreuzband
- AM Komplexschaden
- IM Schaden
- Diffuse Synovialitis
- Hoffahypertrohie

Im Januar 2014 wurde dann operativ behandelt.

- Partielle Synovektomie
- Partielle Hoffaresektion
- IM Teilresektion
- AM Teilresektion
- Ersatz des vorderen Kreuzbandes mit frei transplantierter Semitendisonus/Gracilis Sehne und Fixation mit resorbierbarem Pin „Transfix“ und resorbierbarer Schraube „Delta screw“)


, im Anschluss mit Krankengymnastik und dem gewohnten Procedere!

Meine Unfallversicherung hat mir nach Meldung des Unfallvorgangs bei einem Gliedertaxwert 70% und Beeinträchtigung von 1/10 = 7% Invaliditätsgrad, eine entsprechende Summe ohne Gutachten angeboten wenn ich dementsprechend auf weitere eventuelle zukünftige Ansprüche verzichte.
Bei dem Angebot würde es sich um die aktuelle medizinische Einschätzungsempfehlung privater Unfallversicherungen handeln.

Dieses habe ich nach einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt abgelehnt, da auch nach der OP einige erhebliche Einschränkungen verblieben sind und er gemeint hat das die Versicherung hier nach der Nepper-Schlepper-Bauernfänger vorgeht.

Seiner Meinung nach sind bei den Dauerfolgen bereits jetzt klar 1/5 Beeinträchtigung entsprechend 14% Invaliditätsgrad gegeben, welches mir auch ein weiterer Arzt mittlerweile unabhängig voneinander ebenfalls bestätigt hat.

Folgende Dauerfolgen wurden durch den behandelnden Arzt attestiert:

- Instabilität
- Frühzeitige Gonarthrose im betroffenen Knie
- Beugedefizit
- Bewegungseinschränkung


Zudem habe ich selber bis heute folgende Probleme festgestellt, welche ich ebenfalls schriftlich festgehalten habe.
- Taubheitsgefühl auf dem Schienbein (Entnahmestelle der Semitendisonus/Gracilis Sehne
- Beugedefizit / Bewegungseinschränkung / Beweglichkeitseinschränkung
- Instabilität
- Gangunsicherheit auf unebenem Boden
- Schmerzen im Kniegelenk, besonders morgens nach dem Aufstehen (Anlaufschmerz)
- Schwellungen des Kniegelenks, besonders nach Belastungen (auch Schubweise)
- Zunehmende Schmerzen bei Belastung wie Treppensteigen, besonders treppab
- Zunehmende Schmerzen bei Belastung bei Spaziergängen länger als ein Kilometer
- Schmerzen bei genereller Belastung
- Hüftschmerzen

Darauf hin erfolgte jetzt im Monat Oktober 2014 (ein Jahr nach dem Unfall) die Vorstellung beim Gutachter.

Nach einem Gespräch bei dem ich dem Gutachter auch alle von mir selbst festgestellten Einschränkungen mitgeteilt habe, hat er im Anschluss daran Umfangsmessungen an meinen Beinen vorgenommen und festgestellt das scheinbar immer noch ein Erguss im betreffenden Knie vorhanden ist, da dieses wesentlich dicker ist als das gesunde Knie. Kann man aber auch mit bloßem Auge erkennen!

Er ist der Meinung, dass bei mir auch weiterhin Komplikationen zu erwarten sind, aus diesem Grund hat er gleich am Tag der Begutachtung Röntgenbilder beider Knie anfertigen lassen. (Die Begutachtung hat in einem Krankenhaus stattgefunden)

„Wahrscheinlich hören Sie leider zu den Patienten wo es nach einer OP leider auch zukünftig zu Einschränkungen kommen wird“, war seine Einschätzung.

Er hat mir nach Abschluss des Gutachtens dann eröffnet das er aus seiner Sicht der Versicherung eine Beeinträchtigung von 1/10=7% Invaliditätsgrad mitteilen wird, aber dass vor Ablauf der 3 Jahresfrist eine weitere Begutachtung erfolgen sollte.

Frage:

Muss ich das so hinnehmen?

Oder welche Optionen habe ich sonst noch? Mir ist schon klar, dass der Gutachter wahrscheinlich eher Versicherungsfreundlich agiert, er will ja auch zukünftig noch Gutachten erstellen. Davon lebt er ja!

Mir kommt es vor das hier auf Zeit gespielt wird? Durch den Unfall kann ich auch in meinem Beruf nicht mehr alle Tätigkeiten problemlos ausüben.

Versicherung in diesem Fall ist die HDI
 
Gutachter in meinem oben genannten Fall war Dr. Heitemeyer!

Kann ich das Gutachten- oder den Gutachter auch noch nach der Erstellung des Gutachters ablehnen?
 
Hallo StraightShooter,

herzlich willkommen hier im Forum für Unfallopfer.

Es wäre gut, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, Dir einen Rechtsanwalt nimmst, welcher Deine Interessen gegenüber der Versicherung vertritt.

Es entsteht der Eindruck, dass Deine Unfallversicherung Dich preisgünstig abservieren will.

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Dir nur raten, Dich anwaltlich vertreten zu lassen und auch eigens einen neutralen Gutachter beauftragen, ein Gutachten über Deine Verletzung zu erstellen.
Bestimmt zahlt sich das zum guten Schluss aus, denn wer weiss zum jetzigen Zeitpunkt, was Du in Zukunft noch für Folgeschäden ertragen musst. Es liegt klar auf der Hand, das die PUV sich ihrer Verantwortung der Leistung entziehen möchte.

Wegen meiner Verletzung (Rotatorenmanschettenmassenruptur) wurde ich von drei Gutachtern begutachtet und jeder kam zu einem anderen Ergebnis.
Natürlich waren die Gutachter der privaten Unfallversicherung sehr versicherungsfreundlich in "ihrer Annahme des Invaliditätsgrades" , denn wie auch Du schon vermutest, wollen sie in Zukunft weiterhin die Aufträge zur Begutachtung von der PUV erhalten.

Zu dem Arzt, den Du nennst, kann ich Dir leider nichts sagen, aber vielleicht kennen ihn andere Mitglieder dieses Forums.

Ich wünsche Dir alles Gute!

LG
Eva
 
Hallo Straightshooter,

die Ärzte begutachten in der Regel auf Basis des Standardwerkes Rompe/Erlenkämper. Sie kommen zu Invaliditätswerten, die nicht 1:1 bei der Berechnung des Anspruches nach den AUB umzusetzen ist. Die Gerichte kommen oftmals zu höheren Ergebnissen.

Es kommt also im Moment nicht so sehr darauf an, einen Gutachter zu finden, der einen höheren Prozentsatz ermittelt. Es kommt vielmehr darauf an, herauszufinden, ob das Gutachten auf Rompe/Erlenkämper verweist und wie diese Zahl aus dem medizinisch naturwissenschaftlichen Bereich in den Bereich des Zivilrechts und des Versicherungsrechts umgesetzt werden kann.

Hier sind in der Vergleichsurteile heranzuziehen.
 
Hallo zusammen,
Hallo Frank Peters,

es kommt aber auch darauf an, wie erlittene Verletzungen jeweils vom medizinischen Gutachter interpretiert werden.

Schon aus diesem Grund würde ich StraightShooter empfehlen, eine Zweitmeinung einzuholen.

Der von der PUV bestimmte begutachtende Arzt vom IMB hat in seinem Gutachten (sehr versicherungsfreundlich) über mich u.a. auch Rompe/Erlenkämper, neben Thomann, Schröter, Grosser
sowie Reichenbach und Ludolph
angegeben;

der von mir privat bestellte medizinische Gutachter u.a. ebenfalls Rompe/Erlenkämper wie auch u.a.
Mehrhoff-Meindl-Muhr,
Günter G. M Mollowitz,
M. Jäger, C.J. Wirth,
Debrunner, Alfred M.,
Klaus-Michael Stürmer und
Perret, W.

In der Vielzahl der Bewegungsabläufe sind gerade die harmonischen Funktionsabläufe zueinander von großer Bedeutung.

Diese sind bei StraightShooter aufgrund seiner Verletzung erheblich gestört wobei auch noch die ständigen Schmerzen und Beeinträchtigungen berücksichtigt werden müssen.

Es kommt also darauf an, dass er einen guten Rechtsbeistand an seiner Seite hat, der mit ihm seine berechtigten Ansprüche gegenüber der PUV geltend macht.

Wo die Richtung in diesem speziellen Fall hingeht, hat die Versicherung bereits demonstriert.

LGH
Eva
 
Erst einmal Dankeschön für Eure Antworten.

Ich werde jetzt erst einmal warten bis ich das Gutachten schwarz auf weiss in den Händen halte. Ich will nicht hoffen das es ewig lange dauert.

Aber ich denke dass das schrifliche Gutachten dem entsprechen wird, was er mir auch im Gespräch mitgeteilt hat, er hatte ja gemeint das er aus seiner Sicht dem Auftraggeber des Gutachtens (Versicherung) eine Beeinträchtigung von 1/10=7% Invaliditätsgrad mitteilen wird, aber dass vor Ablauf der 3 Jahresfrist eine weitere Begutachtung erfolgen sollte.

Aber was soll schon anderes dabei heraus kommen wenn ein Gutachten in 15Minuten abgeschlossen ist. Insgesamt hatte ich schon erwartet das es wesentlich länger dauert ein derartiges Gutachten zu erstellen.

Sobald ich was in den Händen halte werde ich direkt schriftlich darauf hinweisen das ich gegen das Gutachten Einspruch einlege bzw. dieses anzweifele und zum nächstmöglichen Termin eine neue Begutachtung durch einen anderen Gutachter wünsche, da ich dessen Neutralität anzweifele.

Die nächste Untersuchung müsste ja dann bereits innerhalb eines Jahres erfolgen. Ist jetzt nur die Frage ob die Versicherung die Zahlung für die erwarteten 7%
Invaliditätsgrad auch vornimmt wenn man Einspruch einlegt!
 
Hat jemand Erfahrungswerte was passiert wenn das Gutachten da ist und ich über meinen Rechtsanwalt erklären lasse das wir das Gutachten anzweifeln und den Gutachter wegen Befangenheit ablehnen?

Wird dann seitens der Versicherung ein neues Gutachten in Auftrag gegeben oder bin ich dann in der Pflich ein Gutachten aus dem Hut zu zaubern?

Gruß StraightShooter
 
Ähnlicher Fall

Hallo,

vielleicht dürfte ich mich hier gleich dranhängen (ich hoffe, das wird wirkt nicht unhöflich), bei mir ist die Verletzungslage ähnlich: Unverschuldeter Unfall vor 7 Monaten mit einer kompletten Ruptur des hinteren Kreuzbandes. Dass etwas mit dem Kreuzband ist, wurde allerdings erst vor 5 Monaten offiziell festgestellt (nach MRT) und dass es sich um eine Komplettruptur handelt, erfuhr ich vor zwei Monaten, als ich dieses MRT einem Experten vorlegte. OP ist erstmal nicht angedacht, da die Operationserfolge beim hinteren Kreuzband eher mäßig sind. Frühzeitige Arthrose ist wahrscheinlich. Instabilität, kein Kontakt- und Ballsport für den Rest des Lebens, sonst ähnliche Sympthome wir bei StraightShooter.

Ich habe einen Anwalt beauftragt, um die Kommunikation mit der der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu übernehmen (ist alles noch in der Schwebe).

Nun habe ich einige Fragen zu Fristen:

Meiner eigenen Unfallversicherung habe ich den Unfall telefonisch gemeldet, woraufhin ich einen Bogen bekommen habe, in dem auch mein Hausarzt zwei Zeilchen ausfüllen soll. Dazu ein Schreiben, dass ich Anträge bzgl. Invalidität innerhalb Jahresfrist stellen muss. Der Arzt hat mir damals geraten, damit noch zu warten bis der Schaden endgültig feststeht.

Heute stellte ich leider fest, dass ich, um Ansprüche auf ein Verletzungsgeld für den Bänderriss zu haben (wären 10 % der Versicherungssumme) innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfalltag einen Antrag hätte stellen müssen. Die Frist lief vor einem Monat ab. Ist es jetzt wirklich zu spät? Oder kann ich mich darauf berufen, dass meine Versicherung mir die Frist hätte schriftlich mitteilen müssen? Oder dass ich auch erst seit 2 Monaten vom der Komplettruptur weiß?

Frage zur Invalidität: Muss ich da ein Schreiben verfassen oder geht das automatisch, indem ich den Bogen ausfülle, den die Versicherung mir zusandte. Das werde ich natürlich so schnell wie möglich nachholen. Ebenso Tagegeld für die Zeit als ich krankgeschrieben war. Wie kann ich das beantragen?



Letzte Frage: Kann ich von der Unfallversicherung verlangen, dass sie Reha-Maßnahmen bezahlt, die meine Krankenversicherung nicht übernimmt?

Vielen Dank!
 
Hallo Manuela,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Dein behandelter Arzt soll mit den zwei Zeilen Deinen Unfall bestätigen und
die Verletzung bezeichnen, dieses Formular geht zurück an die PUV.

Innerhalb eines Jahres nach Unfall soll ein Arzt dann betätigen, dass bei Dir
Dauerfolgen eingetreten sind (Invalidität).
Diese Bestätigung dann auch an die Versicherung senden.


Bis jetzt hast Du noch keine Frist versäumt.

Bitte lese die Vertragsbedingungen, dort sollte auch stehen, ob Reha-Kosten
übernommen werden.

Ein Anruf bei der Versicherung bringt Dich auch weiter.


Viele Grüße

Meggy

N.B. Noch ein Tipp, wenn Du weitere Fragen hast, wähle eine aussagekräftige Überschrift
und eröffne "Neues Thema" (das ist dann Dein eigenes Thema in dem es nur um Deine Sache geht))
 
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