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Entbindung der Schweigepflicht

Grandpatte

Mitglied
Hallo zusammen,

einen Berufsunfall möchte ich sehr gerne bei meiner privaten BU- bzw. UV Versicherung geltend machen.
Nun habe ich Vordrucke erhalten bei denen ich unterschreiben soll, dass ich z.B. meine ehemalige Krankenkasse, behandelnde Ärzte etc. von der Schweigepflicht entbinde.
Jetzt stelle ich mir folgende Fragen:
1. Muss ich das überhaupt?
2. Ist dies rechtens?
3. Was passiert, wenn ich diese Personen / Institutionen nicht von der Schweigepflicht entbinde?

Danke für Eure Hilfe in vorab.

Grandpatte
 
Hallo Grandpatte,

habe mal in meinen Versicherungsbedingungen (private Unfallversicherung)nachgelesen

zu 1. Text (mein Vertrag)

Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt
oder untersucht haben, müssen ermächtigt werden, uns alle erforderlichen Auskünfte
zu erteilen. Dis gilt auch für andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden.

Lese mal nach was in Deinen Bedingungen steht.

zu 2.

Der Versicherungsvertrag ist für die Versicherung und den Versicherungsnehmer bindend.

So wurde der Vertrag geschlossen.

zu 3.

Nach meiner Unfallanzeige erhielt ich von meiner PUV ein Schreiben mit (unter anderem)
folgendem Text:
Als Anlage erhalten Sie zur Unfall-Schaden-Anzeige eine Erklärung zur Entbindung
von der Schweigepflicht. Bitte kreuzen Sie eine der beiden Möglichkeiten an (Ja/Nein)
und reichen Sie uns diese Erklärung ein. Ohne die Entbindungserklärung ist keine
Bearbeitung möglich.

Habe die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben (hatte auch gesundheitlich nichts
zu verbergen)

Wie die Bearbeitung weitergeht, wenn obiges nicht geschieht ? -? -?


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Grandpatte

Formuliere die Schweigepflichtsentbindung folgendermaßen.
Hiermit entbinde ich Herrn Dr. xxxxx nur für die Behandlung des folgenden Unfalls von der Schweigepflicht.
Deine Krankenkasse brauchst du gar nicht entbinden.
Entbindest du pauschal, haben die Versicherer Zugang zu ALLEN Unterlagen. Die können dann aus irgendwelchen Vorerkrankungen etwas "zaubern".

Sei vorsichtig****************


Grüße
A43
 
Hallo.Grandplatte

Läuft dein Arbeitsunfall auch über die BG und ist der Unfallschaden anerkannt?
Kann man in den Fall auch bei seinen Versicherungen den Schaden geltend machen?

LG SONJA
 
Hallo Grandpatte,

Zu 1.: Jaein
zu 2.: Ja
zu 3.: wenn du die SEE verweigerts, verstößt du gegen deine Mitwirkungspflichten und verwirkst deine Ansprüche...
(hoffe, dass ich hiermit auch deine Frage beantwortet habe, MEGGY :) )
aaaaaaaber:
du hast durchaus die Möglichkeit die SEE (zumindest noch in diesem frühen Stadium der Leistungsprüfung) nicht zu erteilen und statt dessen die Unterlagen, die die Vers. haben will, selbst zu besorgen und ihnen weiter zu leiten.

Dieses Thema wurde hier aber auch schon an mehreren Stellen diskutiert, z. B. hier:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27491
... Hab´ dazu in einem anderen Forum mal einen interessanten Satz gelesen: "Das betätigen der Suchfunktion verursacht keine Schmerzen" :D
...is nicht böse gemeint, ganz im Gegenteil: zu unterschiedlichen Zeiten sind unterschiedliche User hier aktiv. Entsprechend ist die "Ausbeute" an Antworten höher, wenn du suchst.... ;)

Hallo Andreas,
deine Ausführungen sind leider so nicht zutreffend - sorry!

Hallo Sonni,
... ja klar!
Die PUV und die BUV sind völlig unabhängig davon, ob auch anderweitig Ansprüche auf Leistungen bestehen!

VG
greek
 
Danke

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Hilfestelltung.

@ greek:
Vielen Dank Dir für die detaillierte Beschreibung bezüglich der Vorgehensweise gegenüber den Versicherungen.

Grüße Grandpatte
 
Hallo xgreek

Da bist du auf dem Holzweg.
Wenn Grandpatte eine Schweigepflichtsentbindung für diesen Unfall erteilt, hat sie ihre Mitwirkungspflicht genüge getan.
Hab ich selber so gemacht und die anderen mussten zähneknirschend klein beigeben.
Sag bitte nicht im Voraus, dass etwas falsch ist, wenn du es nicht selber gemacht oder erlebt hast.
Es geht für die Versicherung nur um diesen Unfall und nicht um mehr. Dann hat die Versicherung pauschal nicht das Recht, alles anzusehen.

Gruß
 
Schweigepflichtentbindung

Hallo in die Runde,

ich hatte einen schweren Unfall. Anschließend stellte ich Forderungen an meine BU und meine PUV unter anderem. Ich wurde von dem Versicherer Allianz aufgefordert meinen Arzt, die Krankenkasse von der Schweigepflicht zu entbinden. Dem stimmte ich zu. Als drittes wollte der Versicherer die Freigabe über einen „Datenaustausch unter den Versicherern. Dem habe ich nicht zugestimmt. Die BU und die PUV haben von mir die Leistungsdaten der TK und der Barmer der letzten 10 Jahre erhalten. Nach kurzer Prüfung hat sich die BU entschieden mich Berufsunfähig einzustufen. Rückwirkend zum 01.10.2011 wurden die eingezahlten Summen und die versicherte Summe in einer Summe ausgezahlt. Zeitlich ist der Fall etwas verschoben da ich eine Wiedereingliederung mit knapp acht Monaten versucht hatte, leider bin ich jämmerlich damit gescheitert.Monatlich wird die versicherte Summe von der Allianz gezahlt. Glatte 1 für die Allianz BU in meinem Fall gezahlt. Ich denke das ich die Entscheidung der PUV abwarte, zahlen sie nicht, so werde ich wie besprochen gerichtlich dagegen Vorgehen.

Fietz62
 
Hallo Andreas,

Das sehe ich zumindest teilweise anders ;)

Wenn Grandpatte eine Schweigepflichtsentbindung für diesen Unfall erteilt, hat sie ihre Mitwirkungspflicht genüge getan.
Das stimmt definitiv so nicht - zumindest nicht pauschal / allgemein!

Hab ich selber so gemacht und die anderen mussten zähneknirschend klein beigeben.
Glückwunsch! :) Mag in deinem Fall sogar rechtens gewesen sein! Vergiss aber bitte nicht, dass es in der Fragestellung
1. nicht nur um eine PUV, sondern auch um eine BUV ging... und
2. jeder Vertrag und jede Fallkonstellation anders ist! Schon mal dran gedacht, dass es auch um Anfechtung oder Rücktritt gehen könnte?
Arglistige Täuschung?
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?
Mitwirkungsgrad von Erkrankungen?
etc.? ;)

Sag bitte nicht im Voraus, dass etwas falsch ist, wenn du es nicht selber gemacht oder erlebt hast.
Keine Sorge - das tue ich nicht :D
Es geht für die Versicherung nur um diesen Unfall und nicht um mehr.
Das stimmt so nicht, erst recht nicht im Bereich der BUV!

VG
greek
 
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