Was die Bürger im neuen Jahr erwartet
Da noch längst nicht alle Bescheid wissen
Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel
Das alte Jahr geht zu Ende und der Blick richtet sich auf 2009: Was kommt auf die Bürger zu? Welche neuen Gesetze stehen an und welche Auswirkungen haben sie? Die D.A.S. Versicherung gibt einen Überblick über die zu erwartenden rechtlichen Neuerungen 2009, angefangen bei der Erhöhung des Kindergeldes über die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bis hin zum neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
Höheres Wohngeld
Erstmals nach vielen Jahren wird wieder das Wohngeld erhöht. Und das gleich kräftig. Das Wohngeld wurde zuletzt 2001 angepasst. Seitdem mussten von den Haushalten Mietsteigerungen von rund 10 Prozent und Steigerung der Heizungskosten von fast 50 Prozent verkraftet werden. Ab 2009 werden einkommensschwache Haushalte in Deutschland nunmehr rund 60 Prozent mehr Wohngeld erhalten. Die staatlichen Zuschüsse zum Wohnen werden von durchschnittlich 90 auf 142 Euro monatlich steigen. Von der Verbesserung werden rund 800.000 Haushalte profitieren.
Und es kommt noch besser: Ab 2009 werden Wohngeldbezieher erstmals auch für die Heizkosten einen pauschalen Zuschuss erhalten. Dieser ist abhängig von der Anzahl der im wohngeldberechtigten Haushalt lebenden Personen. Monatlich beträgt er für den Einpersonenhaushalt 24 Euro, bei zwei Personen 31 Euro, bei drei Personen 37 Euro, bei vier Personen 43 Euro und bei fünf Personen 49 Euro. Für weitere Haushaltsmitglieder erhöht sich der Zuschuss um jeweils 6 Euro.
Höheres Kindergeld
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird ab Januar 2009 um 10 Euro und ab dem dritten Kind um 16 Euro im Monat erhöht.
Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern ab Januar 2009 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro.
Höherer Kinderfreibetrag
Arbeitnehmer mit Kindern profitieren 2009 noch von einer weiteren Änderung: Der Kinderfreibetrag (Freibetrag im Rahmen der Einkommenssteuer) wird sich im kommenden Jahr von derzeit 3.648 Euro auf 3.864 Euro für jedes Kind erhöhen.
Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage
Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Altersgrenze für Kinder vom 27. auf das 25. Lebensjahr, wie sie vorgesehen war, wird nicht umgesetzt.
Handwerkerrechnungen - mehr von der Steuer absetzen
Hauseigentümer und Mieter können schon seit 2006 Handwerkerrechnungen für Leistungen in ihrem Privathaushalt von der Steuer absetzen. In Höhe von maximal 3.000 Euro im Jahr können Arbeitskosten geltend gemacht werden - die Steuerersparnis beträgt 20 Prozent. Das Finanzamt erstattet damit maximal 600 Euro.
Ab 2009 soll dieser Höchstbetrag auf 1.200 Euro erhöht werden, so dass Handwerkerrechnungen bis jetzt maximal 6.000 Euro Berücksichtigung finden.
Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird von derzeit 3,3 Prozent auf dann 3,0 Prozent gesenkt. Zusätzlich wird der Beitragssatz vorübergehend vom 1.Januar 2009 bis zum 30.Juni 2010 durch Rechtsverordnung auf 2,8 Prozent gesenkt.
Gesundheitsfonds: Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags
Doch "wie gewonnen, so zerronnen": Denn im Gegenzug wird der Krankenversicherungsbeitrag auf einheitlich 15,5 Prozent (14,6 Prozent plus 0,9 Prozent seit 2005 Sonderbeitrag Arbeitnehmer) festgesetzt. Während die Kassen ihre Beitragssätze bisher selbst festlegten, gibt es ab 1.1.2009 den allgemeinen Beitragssatz. Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen ab dann den gleichen Betrag.
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Vom kommenden Jahr an zahlen Sparer auf die meisten Kapitalerträge erstmals eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Die neue Steuer betrifft alle Kapitalerträge, die als Zinsen, Dividenden und Kursgewinne anfallen. Nachdem die Abgeltungsteuer bereits direkt von den Banken abgezogen und an das Finanzamt gezahlt wird, müssen bei der jährlichen Steuererklärung keine Angaben mehr zu den Kapitalerträgen gemacht werden.
Schulgeld weiterhin absetzbar - jedoch nur bis Höchstbetrag
Als Schulgeld wird die Gebühr bezeichnet, die Eltern für den Schulbesuch ihrer Kinder bezahlen müssen. Wie bisher können Erziehungsberechtigte das Schulgeld bis zu 30 Prozent als Sondersausgabe von der Steuer absetzen und damit ihre Steuerschuld verringern. Allerdings soll die Abzugsfähigkeit 2009 nur bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro möglich sein. Voraussetzung für die Absetzbarkeit des Schulgeldes ist weiterhin, dass die Schule zu einem allgemein bildenden Schul- oder Jahrgangsabschluss führen muss, der von einem Kultusministerium oder der Kultusministerkonferenz anerkannt wird.
Einkünfte aus Tagespflegertätigkeit müssen versteuert werden
Ab Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern.
Versteuert werden muss allerdings nur der Gewinn, der ermittelt wird, indem die Betriebsausgaben entweder über eine Pauschale oder über eine Einzelauflistung von den Einnahmen abgezogen werden.
Erbschaftsteuer
2009 wird es ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geben. In der Umsetzung einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts werden ab dem neuen Jahr ausnahmslos alle Vermögenswerte mit ihrem wirklichen Wert, das heißt mit ihrem Verkehrswert, bewertet werden. Damit gehört die bisherige ungerechte Bevorzugung einzelner Vermögensarten, insbesondere von Grundstücken, der Vergangenheit an. Die Kernfamilie (Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder) wird im Erbfall aber gegenüber den bisherigen Regelungen stark begünstigt. Gleichzeitig werden höchste Vermögen und Vermögensübertragungen außerhalb des engen familiären Umfeldes höher besteuert.
Den Schwerpunkt der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigung der Kernfamilie bildet die Regelung, wonach Witwen, Witwer und Kinder des Erblassers keine Erbschaftsteuer auf ein vererbtes Haus oder eine Wohnung zahlen müssen, solange sie diese mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Das heißt, dass es in diesen zehn Jahren weder zu einer Vermietung, zu einer Verpachtung, einem Verkauf oder zu einer Nutzung des ererbten Wohneigentums als Zweitwohnsitz kommen darf. Für Kinder gilt für die Steuerfreiheit zusätzlich die Auflage, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf.
Daneben können Ehegatten für ererbtes sonstiges Vermögen einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.
Private Krankenversicherung - Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 48.600 Euro (monatlich 4.050 Euro). Arbeitnehmer, die diesen Betrag in den letzten drei Jahren verdient haben, können in die private Krankenversicherung wechseln. Arbeitnehmer sind weiterhin versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen (Jahresarbeitsentgelt) diese Grenze nicht übersteigt.