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EM Rente oder Verletztengeld wie erfolgt die Bewertung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Tom1612
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Tom1612

Erfahrenes Mitglied
Guten Tag alle zusammen,

ich habe mal eine Frage auf die ich keine Antworten finden kann.....

Ich bekam bis letztes Jahr VG dieses wurde mir dann entzogen, weil es keine Chancen mehr für mich gibt.....da ich das nicht so gesehen habe, habe ich mir einen RA zu rate gezogen und den befragt wie er das anhand der vorliegenden Unterlagen sieht....

laut seiner Aussage wurde mir das VG zu unrecht entzogen und er schlägt vor dagegen vorzugehen.....so geschah es auch

bevor es zu Akteneinsicht kam bekamen wir diese Schreiben in dem mir 2 Möglichkeiten gegeben werden 1. entweder Weiterzahlung oder 2. verzicht bis zur Verhandlung ( ich komme jetzt nicht darauf wie sich dieses Formular betitelt)
mein RA hat geratenauf eine Weiterzahlung zu verzichten, denn wenn wir nicht Recht bekommen, würde mich eine hohe Nachzahlung erwarten und wenn wir Rechtb bekommen, müsse die BG mir die Differenz nachzahlen müssen.....

in dem Schreiben welches ich von der BG wegen der Einstellung der Zahlung des VG bekommen hatte stand unter anderem die Möglichkeit eine EM Rente zu beantragen usw.

nach Lesung der BG Akte hat mir der Anwalt in einer EMail mitgeteilt, ich soll jetzt mal lieber einen Antrag auf EM Rente stellen, damit ich nicht völlig ohne Geld dastehen würde, das tat ich dann auch....

da es ja bekanntlich etwas dauert bis so ein EM Antrag bearbeitet ist habe ich beim AA ein Übergangsgeld beantragt, diese wurde mir auch nach einer Begutachtung rückwirkend zur Antragstellung gezahlt.....

dann wurde ich begutachtet durch den Rententräger und mir wurde rückwirkrend zur Antragstellung die EM Rente zugesprochen....es erfolgte eine Verrechnung mit dem AA und die Differenz wurde mir dann überwiesen...

nun zu meiner Frage:

ist es nicht so, dass wenn ich selbst den Prozess gegen die BG gewinnen würde mir keine rückwirkende Zahlung von VG zusteht? also die Weiterführung dieses Verfahrens völlig sinnlos ist? Natürlich würde mein VG bedeutend höher ausfallen als die EM Rente die ich jetzt erhalte aber ich darf ja auch meine Unfallrente dazu behalten und genau diese würde mir ja dann wieder gestrichen werden denn wenn ich weiter VG erhalten würde wird ja nicht gleichzeitig auch die Unfallrente für diesen Fall bezahlt werden...oder sehe ich hier was falsch

nachdem ich meinen RA so ein bisschen in diese Richtung geführt hatte wurde er gleich ein bisschen ruppig und fragte sofort ob ich keine Vertretung mehr wünsche das solle ich dann nur sagen, aber die Kosten in der Honoravereinbahrung bleiben bestehen die ich damal unterzeichnet hatte.....er erklärt mir nicht in welche Richtung er überhaupt für mich einen Erfolg noch sieht.....

sorry für diesen langen Beitrag aber ich muss euch ja die Umstände erklären und daher danke für´s lesen und eure Ratschläge....

LG Tom
 
Hallo
Nach dem VG zahlt die BG wenn nötig eine Rente,ist deine MDE schon festgelegt ? Aus eigener Erfahrung solltest Du dir einen Anwalt suchen der von Sozialrecht viel Ahnung hat. Hast Du eine volle EMR Rente ?
Gruß Kamel007
 
Moin Tom :)

.......
ist es nicht so, dass wenn ich selbst den Prozess gegen die BG gewinnen würde mir keine rückwirkende Zahlung von VG zusteht? also die Weiterführung dieses Verfahrens völlig sinnlos ist? Natürlich würde mein VG bedeutend höher ausfallen als die EM Rente die ich jetzt erhalte aber ich darf ja auch meine Unfallrente dazu behalten und genau diese würde mir ja dann wieder gestrichen werden denn wenn ich weiter VG erhalten würde wird ja nicht gleichzeitig auch die Unfallrente für diesen Fall bezahlt werden...oder sehe ich hier was falsch
..................

Da geht wohl einiges bei dir durcheinander - dein RA scheint nicht besonders qualifiziert zu sein, oder du stehst auf dem Schlauch wenn er dir was erklärt.

Du erhältst also schon Unfallrente von der BG. Die BG hat also deine MdE schon festgestellt und mit Bescheid amtlich gemacht. Damit entfällt natürlich dann das Verletztengeld.
Entweder du bist mit der MdE-Einstufung und der daraus resultierenden Unfallrente der BG einverstanden, oder du gehst dagegen in den Widerspruch. Hat der Widerspruch keinen Erfolg gebracht, kannst du gegen den Widerspruchsbescheid der BG klagen.

Eine rückwirkende (Ausgleichs-)Zahlung von VG würde dann fällig sein, wenn das Gericht die Höhe der festgelegten MdE völlig anzweifelt, eine Chance zur Wiederherstellung deiner vollen Erwerbsfähigkeit, mit den Mitteln die der BG zur Verfügung stehen (oder stehen würden), sieht. Dann wäre VG zu zahlen, bis du wieder erwerbsfähig bist.

Gleichzeitig hast du eine EM-Rente von der RV. Die bedeutet ja, dass du eben nicht mehr (voll ?) erwerbsfähig bist.

Du kannst aber beides nicht miteinander ver"wurschteln", da die BG ja nur die MdE aufgrund von Unfallfolgen festlegt, wohingegen die DRV alle Gründe für eine MdE zu berücksichtigen hat.

Soweit mal (keine Rechtsberatung)

Hör dem Anwalt besser zu :D - oder gehe zu einem besseren :cool:

Viel Glück.
 
Hallo Frank,

erstmal danke für deine Antwort...ich versuche mal was dazu zu schreiben :rolleyes:



Da geht wohl einiges bei dir durcheinander - dein RA scheint nicht besonders qualifiziert zu sein, oder du stehst auf dem Schlauch wenn er dir was erklärt.

ich meine das es was mit dem qualifiziert zu sein zu tun hat :cool:denn ich habe eine verdamt hohe honorarvereinbahrung unterschrieben....zum anfang versteht sich da stand noch nicht fest, dass ich überhaupt eine EM Rente beantragen werde.....und seit dem an dreht und wendet sich der anwalt mit seinen Erklärungen .....daher ja meine Frage hier im Forum

Du erhältst also schon Unfallrente von der BG. Die BG hat also deine MdE schon festgestellt und mit Bescheid amtlich gemacht. Damit entfällt natürlich dann das Verletztengeld.

genau so ist es

Entweder du bist mit der MdE-Einstufung und der daraus resultierenden Unfallrente der BG einverstanden, oder du gehst dagegen in den Widerspruch. Hat der Widerspruch keinen Erfolg gebracht, kannst du gegen den Widerspruchsbescheid der BG klagen.

das ist mit ein Problem, denn erst wurde das VG gestrichen, dagegen bin ich mit dem Anwalt vorgegangen, dann erfolgte eine Begutachtung zu diesem Unfall und wie zu erwarten, gab es anständige Widersprüche so das ich gegen diesen Bescheid vorgehen wollte.....mein Anwalt hat gesagt das wäre mein gutes Recht ABER er würde es nur wieder übernehmen, wenn ich wieder so eine saftige Honorarvereinbahrung unterschreiben würde...ABER ich könne dagegen auch selber vorgehen und klagen, also ich Widerspruch und Akteneinsicht alles verlief gut und die Widersprüche deckten sich alle beim sichten der Akten auf.....ich habe mir dann einen anderen Anwalt der nicht so saftige Honorarvereinbahrungen verlangt genommen und dagegen vorgegangen......also geht es jetzt um eine MdE Erhöhung wenn alle gefertigten Gutachten auch gewertet werden würden die extra dafür in Auftrag gegeben wurden....

Gleichzeitig hast du eine EM-Rente von der RV. Die bedeutet ja, dass du eben nicht mehr (voll ?) erwerbsfähig bist.

ja so ist es, daher ja meine Gedanken, was der Anwalt Nr.1 noch erwartet für mich zu erreichen, zumal er mir selber dazu geraten hat einen EM Rentenatrag zu stellen....

Du kannst aber beides nicht miteinander ver"wurschteln", da die BG ja nur die MdE aufgrund von Unfallfolgen festlegt, wohingegen die DRV alle Gründe für eine MdE zu berücksichtigen hat.

ich weiß, ich meine ich verwuschtel hier nichts,....ich denke eher, das das im Moment der RA versucht.......

Soweit mal (keine Rechtsberatung)

schon klar, aber vielen dank für deine Gedanken dazu......

Hör dem Anwalt besser zu :D - oder gehe zu einem besseren :cool:

wenn dieser sich doch nur mal verständlich ausdrücken würde und es auf den Punkt bringt aber ich denke das er es schon erkannt hat und es nur nicht zugeben möchte, daher ja meine Fragestellung und ein paar Ideen was ich machen könnte um es eindeutig klar zu stellen.....

danke und einen schönen Tag herzliche Grüße tom
 
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