Guten Tag alle zusammen,
ich habe mal eine Frage auf die ich keine Antworten finden kann.....
Ich bekam bis letztes Jahr VG dieses wurde mir dann entzogen, weil es keine Chancen mehr für mich gibt.....da ich das nicht so gesehen habe, habe ich mir einen RA zu rate gezogen und den befragt wie er das anhand der vorliegenden Unterlagen sieht....
laut seiner Aussage wurde mir das VG zu unrecht entzogen und er schlägt vor dagegen vorzugehen.....so geschah es auch
bevor es zu Akteneinsicht kam bekamen wir diese Schreiben in dem mir 2 Möglichkeiten gegeben werden 1. entweder Weiterzahlung oder 2. verzicht bis zur Verhandlung ( ich komme jetzt nicht darauf wie sich dieses Formular betitelt)
mein RA hat geratenauf eine Weiterzahlung zu verzichten, denn wenn wir nicht Recht bekommen, würde mich eine hohe Nachzahlung erwarten und wenn wir Rechtb bekommen, müsse die BG mir die Differenz nachzahlen müssen.....
in dem Schreiben welches ich von der BG wegen der Einstellung der Zahlung des VG bekommen hatte stand unter anderem die Möglichkeit eine EM Rente zu beantragen usw.
nach Lesung der BG Akte hat mir der Anwalt in einer EMail mitgeteilt, ich soll jetzt mal lieber einen Antrag auf EM Rente stellen, damit ich nicht völlig ohne Geld dastehen würde, das tat ich dann auch....
da es ja bekanntlich etwas dauert bis so ein EM Antrag bearbeitet ist habe ich beim AA ein Übergangsgeld beantragt, diese wurde mir auch nach einer Begutachtung rückwirkend zur Antragstellung gezahlt.....
dann wurde ich begutachtet durch den Rententräger und mir wurde rückwirkrend zur Antragstellung die EM Rente zugesprochen....es erfolgte eine Verrechnung mit dem AA und die Differenz wurde mir dann überwiesen...
nun zu meiner Frage:
ist es nicht so, dass wenn ich selbst den Prozess gegen die BG gewinnen würde mir keine rückwirkende Zahlung von VG zusteht? also die Weiterführung dieses Verfahrens völlig sinnlos ist? Natürlich würde mein VG bedeutend höher ausfallen als die EM Rente die ich jetzt erhalte aber ich darf ja auch meine Unfallrente dazu behalten und genau diese würde mir ja dann wieder gestrichen werden denn wenn ich weiter VG erhalten würde wird ja nicht gleichzeitig auch die Unfallrente für diesen Fall bezahlt werden...oder sehe ich hier was falsch
nachdem ich meinen RA so ein bisschen in diese Richtung geführt hatte wurde er gleich ein bisschen ruppig und fragte sofort ob ich keine Vertretung mehr wünsche das solle ich dann nur sagen, aber die Kosten in der Honoravereinbahrung bleiben bestehen die ich damal unterzeichnet hatte.....er erklärt mir nicht in welche Richtung er überhaupt für mich einen Erfolg noch sieht.....
sorry für diesen langen Beitrag aber ich muss euch ja die Umstände erklären und daher danke für´s lesen und eure Ratschläge....
LG Tom
ich habe mal eine Frage auf die ich keine Antworten finden kann.....
Ich bekam bis letztes Jahr VG dieses wurde mir dann entzogen, weil es keine Chancen mehr für mich gibt.....da ich das nicht so gesehen habe, habe ich mir einen RA zu rate gezogen und den befragt wie er das anhand der vorliegenden Unterlagen sieht....
laut seiner Aussage wurde mir das VG zu unrecht entzogen und er schlägt vor dagegen vorzugehen.....so geschah es auch
bevor es zu Akteneinsicht kam bekamen wir diese Schreiben in dem mir 2 Möglichkeiten gegeben werden 1. entweder Weiterzahlung oder 2. verzicht bis zur Verhandlung ( ich komme jetzt nicht darauf wie sich dieses Formular betitelt)
mein RA hat geratenauf eine Weiterzahlung zu verzichten, denn wenn wir nicht Recht bekommen, würde mich eine hohe Nachzahlung erwarten und wenn wir Rechtb bekommen, müsse die BG mir die Differenz nachzahlen müssen.....
in dem Schreiben welches ich von der BG wegen der Einstellung der Zahlung des VG bekommen hatte stand unter anderem die Möglichkeit eine EM Rente zu beantragen usw.
nach Lesung der BG Akte hat mir der Anwalt in einer EMail mitgeteilt, ich soll jetzt mal lieber einen Antrag auf EM Rente stellen, damit ich nicht völlig ohne Geld dastehen würde, das tat ich dann auch....
da es ja bekanntlich etwas dauert bis so ein EM Antrag bearbeitet ist habe ich beim AA ein Übergangsgeld beantragt, diese wurde mir auch nach einer Begutachtung rückwirkend zur Antragstellung gezahlt.....
dann wurde ich begutachtet durch den Rententräger und mir wurde rückwirkrend zur Antragstellung die EM Rente zugesprochen....es erfolgte eine Verrechnung mit dem AA und die Differenz wurde mir dann überwiesen...
nun zu meiner Frage:
ist es nicht so, dass wenn ich selbst den Prozess gegen die BG gewinnen würde mir keine rückwirkende Zahlung von VG zusteht? also die Weiterführung dieses Verfahrens völlig sinnlos ist? Natürlich würde mein VG bedeutend höher ausfallen als die EM Rente die ich jetzt erhalte aber ich darf ja auch meine Unfallrente dazu behalten und genau diese würde mir ja dann wieder gestrichen werden denn wenn ich weiter VG erhalten würde wird ja nicht gleichzeitig auch die Unfallrente für diesen Fall bezahlt werden...oder sehe ich hier was falsch
nachdem ich meinen RA so ein bisschen in diese Richtung geführt hatte wurde er gleich ein bisschen ruppig und fragte sofort ob ich keine Vertretung mehr wünsche das solle ich dann nur sagen, aber die Kosten in der Honoravereinbahrung bleiben bestehen die ich damal unterzeichnet hatte.....er erklärt mir nicht in welche Richtung er überhaupt für mich einen Erfolg noch sieht.....
sorry für diesen langen Beitrag aber ich muss euch ja die Umstände erklären und daher danke für´s lesen und eure Ratschläge....
LG Tom