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Einwilligung Erhebung Gesundheitsdaten!

Thimonreiten

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

heute hat meine Tochter, die noch über meinen Mann in der privaten PKV versichert ist, mit einer eingereichten Leistungsabrechnung folgendes Schriftstück erhalten das Sie nun unterschreiben soll.

Ist nur ein Musterbeispiel:

Was haltet Ihr davon. Ich würde das nicht gerne unterschreiben. Ich meine auch irgendwie gelesen zu haben das dieses Dokument noch abgeändert werden sollte.

Thimonreiten
 

Anhänge

Diese Erklärung würde ich nicht unterschreiben.
Zumal es völlig unlogisch ist eine solche Erklärung im Leistungsfall anzufordern wenn sie doch mit Antragstellung bereits abgefragt worden sein könnte.
Für mich liest sich das so, als würde es nicht um Datenschutzbestimmungen gehen sondern eher darum diese Daten weiter auch in anderen Bereichen / Sparten zu verwenden.

Ich würde nicht unterschreiben.
 
Hallo,

da stimme ich Aebby voll zu! :eek:
Da kannst du ja gleich alle Gesunheitsdaten in de Zeitung veröffentlichen!

Außerdem, was hat infoscore damit zutun?
Da geht es doch nur um Einstufung der Zahlungsmoral!

Nie und nimmer würde ich der Versicherung so einen 'Freifahrtsschein' unterschreiben.
 
Hallo,

Ich weiss auch nicht was das soll. Meine Tochter ist seit Ihrer Geburt schon bei meinem Mann mitversichert. Ich hab auch nix an dem Vertrag geändert oder
einen neuen Zusatzvertrag noch irgendeine andere Versicherung abgeschlossen, die so eine Schnüffelei (ich nenn das jetzt mal so) rechtfertigen würde.

Wenn gehen die Diagnosen und Krankheiten meiner Tochter etwas an ? Wenn ich den Wisch unterschreiben würde und die Daten irgendwo gespeichert werden kann ja praktisch jeder da ran. Und das noch bei der Allianz. Hatten die nicht vor kurzem diesbezüglich eine Datenpanne?

Mit erschliesst sich nicht ganz der Sinn dieser Sache.

Thimonreiten

PS. Die angehängte Datei ist nur ein Beispiel.....mein Scanner ist kaputt und ich konnte das Schreiben daher nicht einscannen. Also die Seiten mit den Aufstellungen der Firmen könnt ihr getrost vergessen. Die waren bei mir nicht dabei,
 
Zuletzt bearbeitet:
ACHTUNG! Thimonreiten

das ist genau die Masche, die in letzter Zeit auch in den Medien schon diskutiert wurde:

das ist eine unzulässige pauschale Datenerhebung, die SO weitreichend ist, dass ich sie auch dem Datenschutzbeauftragten vorlegen werde.

Datenweitergabe so ziemlich wie es beliebt - so was dreistes ist selbst mir selten untergekommen.

Damit wird nur erreicht, dass man die Daten auf "legalem" Weg erhält, wie es sonst gar nicht möglich wäre. Und sich dazu die volle Freiheit im Umgang damit verschafft!

Keinesfalls überhaupt darauf eine Antwort geben ist wohl am sinnvollsten.

Kannst Du mir den Link nennen, unter dem Du das gefunden hast? Ist es die gleiche Versicherung, die bei Deiner Tochter die Daten abfragen will? Wenn nicht, wäre es schön, wenn Du mir die Versicherung - dann am besten per PN oder an meine im Profil eingestellte eMail - sagen könntest.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

versuche das Originalschreiben morgen bei meinem Nachbarn einzuscannen,
das da was faul ist hab ich mir schon gedacht.

Thimonreiten
 
Hallo,

ich habe natürlich gestern gleich mal das Anschreiben an den BDSB vorbereitet. Der Wortlaut:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30

D-53117 Bonn




per eMail an poststelle@bfdi.bund.de




Sehr geehrter Herr Schaar,
sehr geehrte Damen und Herren,

sowohl in vergangenen Tätigkeitsberichten Ihres Hauses als auch in jüngerer Vergangenheit in verschiedenen Medien wurde die weitreichende Erhebung und Nutzung von sensiblen persönlichen Daten durch einige Vertreter der Versicherungswirtschaft thematisiert und diskutiert aber auch gerügt.

Ich möchte Ihnen aus aktuellem Anlass einen solchen Fragebogen im Anhang zukommen lassen, der die ungebrochene Weiterverwendung zu einer weitreichenden Datenerhebung und -nutzung zum Inhalt hat. Der Umfang der vom Versicherer gewünschten Daten sowie deren Verwendungsabsicht ist aus dem Formular ersichtlich, so dass ich hierauf nicht im einzelnen einzugehen brauche.
Das Dokument ist bzw. war zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils in gleichartigem Wortlaut auf den Webpräsenzen verschiedener

Versicherer eingestellt und z.B. unter den Links

https://www.allianz.de/static-resou...undsaetze/medien/v_1357648433000/ewe_2013.pdf

oder

http://www.wgv.de/docs/rechtliches/gesundheitsdaten.pdf

abrufbar.

Der Umstand trat anlässlich einer Diskussion in einem einschlägigen Forum auf. Hier werde ich meine Anfrage auch veröffentlichen. Ebenso in den mir sonst zugänglichen Portalen mit ähnlich gelagerten Inhalten. In diesem Fall wurden die Daten anlassunabhängig von einer seit Geburt bei einer Gesellschaft versicherten Person in gleicher oder zumindest ähnlicher Weise angefordert.

U.a. im Tätigkeitsbericht 2009-2010 wurde unter dem Punkt "Umgang mit Gesundheitsdaten" festgestellt:

"Bei bestimmten Versicherungsverträgen werden Gesundheitsdaten erhoben und verwendet, ohne dass dies durch
eine gesetzliche Vorschrift ausdrücklich legitimiert würde.
Für die Weitergabe von Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, wird eine zusätzliche Legitimation
eingeholt, beispielsweise bei der Einschaltung von externen medizinischen Gutachtern oder bei der Übermittlung im Fall einer Auftragsdatenverarbeitung oder an Rückversicherer.

Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sind derzeit §§ 3 Absatz 9, 28 Absatz 6 i. V. m.
§ 4a BDSG, 213 VVG, 203 StGB. Diese allgemeinen Regelungen reichen aber nicht aus, um den Versicherungsunternehmen einen zulässigen Umgang mit den Gesundheitsdaten im Rahmen der Antragsbearbeitung und Vertragsabwicklung zu ermöglichen. Deswegen holen diese von ihren Versicherungsnehmern eine Vielzahl von Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ein, die oftmals nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, so dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen nicht gewährleistet ist."

Die nun vorliegende formularmässige Auskunft wurde im Rahmen einer bereits lange bestehenden Versicherung erbeten. Der Versicherungsnehmer wiederum bat sachkundige Mitglieder des Forums um Möglichkeiten und Verhaltensweise zu der Aufforderung.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das beigefügte Dokument inhaltlich bewerten würden. Gerne würde ich Ihre Einschätzung hierzu ebenfalls in den Foren veröffentlichen, um dem Fragesteller, aber auch anderen Betroffenen eine sachkundige Aussage zukommen zu lassen. Für einen entsprechenden Hinweis danke ich Ihnen im Voraus.


Mit freundlichen Grüssen

Sekundant
 
Danke Sekundant!

Ich sehe mich gerade ähnlichem Problem ausgesetzt.
Die Versicherung des Operateurs (OP-Fehler) verlangt für die Prüfung ebenfalls eine weitreichende Schweigepflichtentbindung.
Welche Sicherheit bietet mir die Formulierung:
"..soweit dies zur Bearbeitung des von mir erhobenen Schadensersatzanspruches erforderlich ist..."
Ist es nicht so, dass die Versicherung hier Narrenfreiheit bekommt? Ich bekäme ja (wenn überhaupt) erst viel zu spät mit wenn mehr Daten als erforderlich erhoben werden
Angehängt ist eine Liste von Stellen und Kategorien die Gesundheitsdaten erheben, verarbeiten oder nutzen. Hier sind Stellen aufgeführt über deren Sinn und Zweck ich keine Ahnung habe.

Was mich jedoch am meisten alarmiert hat: mein Anwalt schickte mir dies zu mit der Bitte um unterzeichnete Zurücksendung.
Er muss doch merken wenn etwas faul ist

Ich werde dank Eurer wertvollen Beiträge alle Unterlagen selbst besorgen und weitersenden.

LG
Feuerle
LG
 
Genau so, Feuerqualle

Ich werde dank Eurer wertvollen Beiträge alle Unterlagen selbst besorgen und weitersenden.

Aber die Formulierung ist auch verständlich

"..soweit dies zur Bearbeitung des von mir erhobenen Schadensersatzanspruches erforderlich ist...",

um die Verursachung von Schäden bei anderen Gelegenheiten zu erkennen. Für diesen Fall könnte eine Art Negativauskunft der Versicherung abhelfen, die bestätigt, dass keine Vorschäden zB am betreffenden Körperteil bzw. in der Person bestanden bzw. in welchem Ausmass (im 2. Fall wird man aber nicht um Details und damit einer Schweigepflichtentbindung zu den spezifischen Bereich herumkommen, da sonst eine zumutbare Mitwirkung unterstellt wird). Und den Anwalt in einem freundlichen Schreiben auf Deine Vorgehensweise und die damit verbundenen Befürchtungen hinweisen.


Gruss

Sekundant
 
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