Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
D-53117 Bonn
per eMail an
poststelle@bfdi.bund.de
Sehr geehrter Herr Schaar,
sehr geehrte Damen und Herren,
sowohl in vergangenen Tätigkeitsberichten Ihres Hauses als auch in jüngerer Vergangenheit in verschiedenen Medien wurde die weitreichende Erhebung und Nutzung von sensiblen persönlichen Daten durch einige Vertreter der Versicherungswirtschaft thematisiert und diskutiert aber auch gerügt.
Ich möchte Ihnen aus aktuellem Anlass einen solchen Fragebogen im Anhang zukommen lassen, der die ungebrochene Weiterverwendung zu einer weitreichenden Datenerhebung und -nutzung zum Inhalt hat. Der Umfang der vom Versicherer gewünschten Daten sowie deren Verwendungsabsicht ist aus dem Formular ersichtlich, so dass ich hierauf nicht im einzelnen einzugehen brauche.
Das Dokument ist bzw. war zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils in gleichartigem Wortlaut auf den Webpräsenzen verschiedener
Versicherer eingestellt und z.B. unter den Links
https://www.allianz.de/static-resou...undsaetze/medien/v_1357648433000/ewe_2013.pdf
oder
http://www.wgv.de/docs/rechtliches/gesundheitsdaten.pdf
abrufbar.
Der Umstand trat anlässlich einer Diskussion in einem einschlägigen Forum auf. Hier werde ich meine Anfrage auch veröffentlichen. Ebenso in den mir sonst zugänglichen Portalen mit ähnlich gelagerten Inhalten. In diesem Fall wurden die Daten anlassunabhängig von einer seit Geburt bei einer Gesellschaft versicherten Person in gleicher oder zumindest ähnlicher Weise angefordert.
U.a. im Tätigkeitsbericht 2009-2010 wurde unter dem Punkt "Umgang mit Gesundheitsdaten" festgestellt:
"Bei bestimmten Versicherungsverträgen werden Gesundheitsdaten erhoben und verwendet, ohne dass dies durch
eine gesetzliche Vorschrift ausdrücklich legitimiert würde.
Für die Weitergabe von Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, wird eine zusätzliche Legitimation
eingeholt, beispielsweise bei der Einschaltung von externen medizinischen Gutachtern oder bei der Übermittlung im Fall einer Auftragsdatenverarbeitung oder an Rückversicherer.
Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sind derzeit §§ 3 Absatz 9, 28 Absatz 6 i. V. m.
§ 4a BDSG, 213 VVG, 203 StGB. Diese allgemeinen Regelungen reichen aber nicht aus, um den Versicherungsunternehmen einen zulässigen Umgang mit den Gesundheitsdaten im Rahmen der Antragsbearbeitung und Vertragsabwicklung zu ermöglichen. Deswegen holen diese von ihren Versicherungsnehmern eine Vielzahl von Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ein, die oftmals nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, so dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen nicht gewährleistet ist."
Die nun vorliegende formularmässige Auskunft wurde im Rahmen einer bereits lange bestehenden Versicherung erbeten. Der Versicherungsnehmer wiederum bat sachkundige Mitglieder des Forums um Möglichkeiten und Verhaltensweise zu der Aufforderung.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das beigefügte Dokument inhaltlich bewerten würden. Gerne würde ich Ihre Einschätzung hierzu ebenfalls in den Foren veröffentlichen, um dem Fragesteller, aber auch anderen Betroffenen eine sachkundige Aussage zukommen zu lassen. Für einen entsprechenden Hinweis danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Sekundant