stinababy
Erfahrenes Mitglied
Hallo an alle,
meinem Mann wurde letztes jahr die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente abgelehnt.
Nach Erfolglosem Widerspruch haben wir im November Klage eingereicht.
Es wurden vom Sozialgericht zwei Gutachten in Auftrag gegeben, beide bescheinigen aufgehobene Wegefähigkeit und ein untervollschichtiges Restleistungsvermögen.
Da Mitte Juli das Arbeitslosengeld1 abgelaufen ist und wir nicht Hartz4 beantragen möchten, ist nun meine Frage:
Kann man gegen die DRV eine eistweilige Anordnung erwirken, das die nach Mitte Juli zu zahlen beginnen?
Wenn ja, wie macht man das
Gruß von stinababy
meinem Mann wurde letztes jahr die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente abgelehnt.
Nach Erfolglosem Widerspruch haben wir im November Klage eingereicht.
Es wurden vom Sozialgericht zwei Gutachten in Auftrag gegeben, beide bescheinigen aufgehobene Wegefähigkeit und ein untervollschichtiges Restleistungsvermögen.
Da Mitte Juli das Arbeitslosengeld1 abgelaufen ist und wir nicht Hartz4 beantragen möchten, ist nun meine Frage:
Kann man gegen die DRV eine eistweilige Anordnung erwirken, das die nach Mitte Juli zu zahlen beginnen?
Wenn ja, wie macht man das
Gruß von stinababy