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Einstufung Invalidität

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas BWK8LW1
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

BWK8LW1

Nicht aktive Mitglieder
Moin aus dem Norden der Republik
Ich heiße Ralf 50 Jahre alt Maschinenbau Ing. und bis vor einem Jahr begeisteter BWM Motorradfahrer bis ich auf einer zweispurigen Straße von einer Autofahrerin bei einem Spurwechsel übersehen und um gekachelt worden bin. Sie hatte ganze Arbeit geleistet.

SHT 2 Grades, 4-6 Rippe gebrochen, Fraktur des BW 11, Schulterblattfraktur links.

Nach Erstversorgung wurde dann nach 5 Tagen in Fixateur Intern von BWK10-12 eingesetzt der nach 9 bis 10 Monaten wieder entfernt werden sollte, welches dann Anfang März 2010 gemacht wurde. Ich muß dazu sagen das ich die ganzen Monate mit Schmerzen gelebt habe die in den LWB gezogen sind und sogar das linke Bein beeinträchtigen. Nach der Entfernung des Fixateure wurden die schmerzen stärker und eine neue Untersuchung brachte zutage das der Wirbelkörper gesintert (zusammengefallen) ist. Ich wurde also ein drittes Mal operiert wobei mir ein Wirbelkörperimplantat und eine Versteifung von LW1 bis BW9 eingesetzt worden ist.

Meine Frage an Euch
Weiß jemand wie hoch die Invalidität sein kann?
Wie hoch kann das Schmerzensgeld sein?

Durch den Unfall bin ich mein Verkaufsgebiet los, kann ich Verdienstausfall einklagen da ich in meiner Firma eine andere Position bekommen werde, denn welche Firma kann ein Gebiet schon unbesetzt lassen?


Einen schönen ruhigen Freitag allen unfallgeschädigten

Ralf
 
Hallo Ralf,
Herzlich Willkommen hier im Unfallopferforum. Den Verdienstausfall kannst Du auf alle Fälle geltend machen. Problem wird sicher der genaue Nachweis sein, den die Versicherung fordern wird. In welchem Zusammenhang fragst Du nach dem Grad der Invalidität? Die Haftpflicht hat die Verpflichtung, Dich so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Da interessiert keine Invalidität. Wenn Du eine private Unfallversicherung hast, dann schaue in Deine AUB, da sollten die Regeln definiert sein. Die Regulierung erfolgt ja nach diesen Vereinbarungen. Meist ist der letzte Termin zur Feststellung 3 Jahre nach Unfall.
Wie sind die verbliebenen Einschränkungen?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo BWK8LW1,

willkommen im Forum.

Nun, da jeder Fall individuell ist, ist auch die Einstufung individuell. Da es darauf ankommt was du noch machen kannst, bzw. inwieweit deine Beweglichkeit beeinträchtigt ist.
Mein Mann hat 4 Wirbelbrüche mit zwei gebrochenen Beinen, Patellasehnenabriss und durch die Versorgung der WS eine Lähmung des linken Beines.
Vom VA bekam er einen GDS von 80%, daher schätze ich deinen zwischen 50 - 60 ein.
DAS IST ABER MEINE PERSÖNLICHE EINSCHÄTZUNG

Du wirst sicher noch Gutachtertermine haben in denen festgestellt werden soll wie hoch deine Beeinträchtigungen sind.

Da es wohl in der Freizeit passierte wird dein Verdienstausfall die gegnerische Versicherung übernehmen müssen.

Ich denke es werden sich noch Mitglieder melden die sich damit besser auskennen.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
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