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Einstellung Ermittlungsverfahren

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas sr3076
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

sr3076

Neues Mitglied
Hallo
ich hatte im 02/2014 einen schweren Unfall und bin bis heute Arbeitsunfähig dadurch. Ich will auf keinen Fall Jammern hier oder ähnliches, aber gestern hatte ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen und ich möchte meinen Gefühlen mal Luft verschaffen.

Wie gesagt Unfall 02/2014, ich wollte eigentlich nur kurz Brötchen für meinen Sohn und mich holen, habe meine Tochter (7), Gott sei Dank, 1,5 Minuten vor dem Unfall an der Schulbushaltestelle raus gelassenund fahre dann weiter innerorts.

Plötzlich sehe ich wie im Gegenverkehr ein Auto ausscherrt und eine sehr lange Autokolone überholen tut, dieses Teilstück Innerorts ist gerade, angelegt wie eine Allee und kurzzeitig 70 km/h erlaubt.
Wie gesagt er schert aus, ich gebe sofort Warnung mit Lichthupe und signalisiere Ihm das schaffst du nicht, keine Reaktion des Verursachers, es kommt zum Frontalzusammenstoß. Ich fahre ein SUV( Mitsubishi Outlander)
er einen Volvo Limusine. Laut Polizei war ich unter 40 km/h , (mir fehlen 10 min, der Zeitpunkt des Unfalls ist quasi weg) bin ich ausgewichen, was im Nachhinein erklärt hatte warum ich mit dem Heck zwischen 2 Bäumen stand , der Volvofahrer war auf dem Stück sogar sehr sehr schnell ( fast 100 km/h). Beide Autos Totalschaden, bei der Wucht klar.
Ich Schwerverletz ( Schädel-Hirn-Trauma, Schleudertrauma, diverse Brellungen, blaue Flecke, Schürfwunden usw.)
Der Verursacher behauptete laut Zeugenaussage sofort am Unfallort, ich hätte kein Licht angehabt, was schnell Widerlegt wurde, da Lichtautomatik an war, Zeugen aussagten ich war mit Licht und Gutachter auch sagte Auto 15 Monate alt technisch Tip Top).
Ich mußte dann im März zur Zeugenaussage und zeigte den Verursacher dann auch an wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Seit dem war erstmal Ruhe, es sind ja im Prinzip 2 Verfahren einmal der Unfall selber und einmal meine Anzeige. Zum Verfahren selber hat unsere Anwältin bis heute keine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, da wird wohl noch ermittelt.
Das Verfahren mit der Körperverletzung ist nun eingestellt worden, in einer gewissen Weise kan ich das verstehen, allerdings empfinde ich die Aussage der Staatsanwaltschaft einen Schlag ins Gesicht für ein Opfer.

Auszug aus dem Brief:

..., nach dem Ermittlungsergebnis ist die Schuld als gering anzusehen. Auch das öffentliche Interessse......

Es ist auch anzunehmen, dass die Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt haben.
Der .. Jahre alte Beschuldigte ist nicht vorbestraft.

.......

Ich war doch sehr niedergeschlagen, denn der Verursacher hat mir ein halbes Jahr meines Lebens gekostet, sich bis heute nicht entschuldigt, meine kleine Tochter die alles vom Bus aus ansehen mußte in Angst, Panik und Schrecken versetzt. Ich seit dem Unfall kein einzigen Tag mehr Schmerzfrei war...... soll es als geringe Schuld anerkennen.

Der Verursacher, hat nichts aus dem Unfall gelernt, denn nach wie vor fährt er sehr schnell.

Wenn wir Versicherungstechnisch nicht so gut abgesichert gewesen wären, hätten wir bis heute kein anderes Auto, den seine Versicherung hat sich bis heute nicht bemüht.

Als der Brief gestern kam, hat mein Sohn mir gesagt: Warum soll ich für Mist den ich baue gerade stehen und Verantwortung übernehmen, wie Du immer so schön sagst:) aber der der Dich fast Todgefahren hat kommt frei weg und muss keine Verantwortung übernehmen, wo ist das gerecht?

Er war wütend dabei und hat geweint.

So jetzt hab ich erstmal mir Luft gemacht.


 
Hallo,

Ich kann deinen Frust und deine Gefühle verstehen, aber sie bringen dich nicht weiter und ich gehe mal davon aus, dass der Unfallverursacher den Unfall nicht mit Absicht verursacht hat. Ein Unfall kann immer passieren. Was die Ursache dafür ist, kann sehr sehr unterschiedliche Gründe haben.
Es ist schön, wenn du mit dem Ablassen deines Frustes neue Kraft schöpfst und an die Bewältigung der Unfallfolgen intensiver arbeitest.
Mein Unfall liegt jetzt schon elf Jahre zurück und ich habe damals in Absprache mit einem Freund auf die strafrechtliche Verfolgung des Unfallgegners verzichtet. Wir hatten in der Familie vor Jahren jemanden, der bei einem Verkehrsunfall einen Menschen getötet hat. Er ist persönlich damit nicht klar gekommen und hat dann seinem Leben ebenfalls ein Ende setzt. An diese Situation denke ich immer, wenn ein Unfall passiert und man mit Schuldzuweisungen anfängt. Ich bin mir eigentlich sicher, dass sich jeder Unfallverursacher danach selbst entsprechende Vorwürfe macht. Was mir bei der Bewältigung geholfen hat war einfach die Frage: hätte mir dieses auch passieren können.

Gruß von der Seenixe
 
Der Unfall, ist vieleicht nicht mit Absicht passiert aber mit Dummheit, Selbstüberschätzung und nicht aufpassen des Verursachers.

Sicherlich spreche auch im mich nicht frei, das mir soetwas passieren könnte, darüber habe ich auch oft mit meiner Ärztin geredet, aber wenn ich etwas tue, vieleicht stehe ich da auch alleine da und erziehe meine Kinder falsch, habe ich für mein handeln und tun die Verantwortung zu übernehmen, dafür ist man ja auch versichert.

Dieses tut der Verursacher aber nicht, ganz im Gegenteil da meine Haustür wohl sein Arbeitsweg ist, fährt er lächelnd hier vorbei.
Ein Beispiel: Stand mit meinem Nachbarn vor der Tür hatten uns unterhalten, er fuhr vorbei, lächelte kalt und gab richtig Gas auf unsere Höhe. Eine Entschuldigung oder Nachfrage des Befindens kam bis heute nicht, aus diesem Grund denke ich eher, Ihm läßt das sehr kalt.
 
Hallo SR3076,

es ist gut, dass Du Dich hier im Forum aussprechen kannst und Deinen Frust und Dein Leiden nicht in Dich hineinfrisst. Daran würdest Du zerbrechen.
Vielleicht hilft Dir meine Erfahrung etwas: Ganz oft ist es so, dass die Rechtsanwälte den Unfallverursachern nahelegen, keinen Kontakt zu dem anderen nicht schuldigen Unfallbeteiligten zu suchen. In einem solchen persönlichen Gespräch könnten Dinge gesagt werden, die beide hinterher bereuen würden. Dass das staatsanwaltschaftliche Verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt wurde, bedeutet nur, wie schon geschrieben wurde, dass keine Anklage bei einem Gericht erhoben wird und eine Verhandlung nicht stattfindet. Sollte der Unfallverursacher gegen den Bußgeldbescheid aber Einspruch einlegen, wird eine Verhandlung stattfinden.
Die ganz andere Sache ist aber die privatrechtliche Seite des Unfalls. Sobald Dein Anwalt die staatsanwaltschaftliche Akte eingesehen hat (mit der Einstellung ist das Verfahren ja abgeschlossen und jetzt werden alle Akteneinsichtsgesuche der Reihe nach abgearbeitet, das dauert nun mal etwas) und feststeht, dass die Zeugenaussagen und Gutachten für Dich sprechen, wird er die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers anschreiben können. Diese wird dann hoffentlich schnell eine Kostenzusage bzw. ein Anerkenntnis, dass sie für die Kosten aufkommt, erstellen.

Leider braucht alles sehr viel Zeit, und Du brauchst sehr viel Geduld, diese bürokratischen Dinge zu regeln. Es gibt leider wenig, was man in so einer Situation erzwingen kann.

Ich wünsche Dir sehr gute Ratgeber und viel Geduld, dass trotzdem aus dieser Situation für Dich das Bestmögliche herauskommt.

Alles Gute
Connietulpe
 
Hallo RekoBär und Connietulpe,

das das Verfahren Mangels öffentlichen Interesse eingestellt wurde, auf einer Art für mich nachvollziehbar.

Mich hat u.a. fast nur die Wortwahl der Staatsanwaltschaft getroffen....

geringe Schuld...
Es ist auch anzunehmen, dass die Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt haben.

hart getroffen, den von Reue oder das er jetzt vorsichtiger fährt ist keine Spur beim Verursacher und dann kommt da halt so ein Schreiben, das ist halt hart.

Wobei der Unfall in gewisser Weise öffentlich gemacht wurde von Anwohnern und Bewohner 2 Orte hier. Die Strecke ist Schulweg und der Unfallzeitpunkt war wo Schulbusse fahren und auch Kinder mit Fahrräder fahren, man hat Unterschriften gesammelt das dort wieder 50 km/h Zone wird.

Um die Kosten des Unfalls wie gesagt, die Sorgen hab ich hinter mir gelassen, da wir super von unserer Kaskoversicherung und unserem Vertreter betreut worden und innerhalb von knapp 3 Wochen, die Angelegenheit von Tisch war was das Auto angeht. Das machen die Versicherer nun letztentlich alleine unter sich aus.
Was Schmerzensgeld angeht, da wird man eh von der gegnerischen Versicherung lange hingehalten usw. da kümmert sich unsere Anwältin drum, die berät uns gut.

Mir fehlen halt gute 10 min Gedächnis vom Unfall, da wäre es gut wenn ich da voran kommen würde und meine Puzzel zusammensetzen könnte.

Soweit bin ich auch mit dem Unfall durch, fahre wieder gerne Auto, es war halt gestern der Brief der einem aus der Bahn geworfen hat und die Sätze.
Dann wird einem nämlich wieder bewußt das man sehr viel Glück gehabt hat, wenn der Verursacher mit fast 100 Sachen in einen rein knallt.
 
Hallo SR3076,

nur noch kurz zur Info:
Die Staatsanwaltschaft hat üblicherweise keinen Kontakt mit den Unfallbeteiligten, sie zieht sich die Infos aus der Unfallakte, die von der Polizei hergestellt wird. Da mittlerweile auch im öffentlichen Dienst der Computer Einzug gehalten hat, gibt es ein Programm, in welchem die Staatsanwälte nur Kreuzchen setzen, um einen Brief zusammenzustellen. So sehr viel Auswahl haben die da leider nicht. Die Textbausteine beschränken sich auf die Dinge, die rechtlich relevant sind.

Ich finde es sehr gut, dass Du Dich wieder ins Auto setzt und selbst fährst. Ich wünschte, ich könnte mich im Straßenverkehr auch wieder besser bewegen. Ich selber bin vor fast 4 Jahren von einem PKW beim Überqueren einer Straße bei Fußgänger-Grün angefahren worden und schaffe es heute noch nicht, zu Fuß und alleine eine Straße zu überqueren.

Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Zukunft
Connietulpe
 
Hallo SR3076!

Ich kann dich so gut verstehen. Es muss mal raus, was man als ungerecht empfindet bzw. wenn die Worte einen verletzten. Dass können wir hier in diesem Forum zum Glück.
Auch, wenn alle sagen, dass ist rechtlich und juristisch alles korrekt und die entsprechende Schreibweise von Staatanwälten und so....manches tut einfach weh! Zumal man/du durch den Unfall immer noch so traumatisiert ist/bist.
Ich hatte in 2012 auch einen unverschuldeten Unfall. Ein Volvo Limousine ist auch einfach ausgeschert (Fahrer kann sich an nix erinnern) und hat den Citroen Saxo meines Lebensgefährten vorne links voll erwischt, als er versuchte noch auszuweichen. Wir landeten zwischen 2 Bäumen. Mein Lebensgefährte war auf der Stelle tot, ich lebensgefährlich verletzt. Und der Unfallverursacher....nur Nasenbluten. Dass allein ist schon so ungerecht!

Die Staatsanealtschaft hat die Ermittlung dann wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen. Im Mai 2013 wurde dann ein Strafbefehl erlassen, von dem ich über meine Anwältin erst Mitte August erfuhr. Also, keine Chance auf Einspruch!

Dann hat mich das Strafmaß sprachlos gemacht. 100 Tagessätze zu 50,00 Euro, also 5.000,00 Euro und einen Eintrag ins Führungszeugnis (Fahrer ist somit vorbestraft), aber weiter nix. Kein Führerscheinentzug, keine Sozialstunden, die vielleicht einen Lerneffekt haben könnten. Das hat mich schon sehr getroffen. 5.000,00 Euro für ein Menschenleben! Keine Sozialstunden, weil dem junge Mann nach seiner Arbeit noch Freizeit zustehe, so das Argument der Staatsanwaltschft. Für mich, wo meine Freizeit nach diesem schrecklichen Unfall mit Therapieterminen, Arztbesuchen und der Trauer ausgefüllt ist, einen Klatsche ins Gesicht. Mein Leben hat sich grundlegend geändert und auch, wenn die Verhaltenstherapie sicher hilfreich ist, jeden Tag werde ich an den Unfall und meinen Partner erinnert...und Trauer wird mein ständiger Begleiter sein. Ich habe damit "lebenslänglich" bekommen...

Kontakt zu dem Unfallfahrer habe ich abgelehnt. Dessen Mutter hat mich brieflich kontaktiert, zumal wir uns beruflich oft über den Weg gelaufen sind. Ja, die Welt ist so groß und dann arbeite ich mit der Mutter des Unfallverursachers fast Tür an Tür. Doch auch hier habe ich nicht reagiert und ausrichten lassen, dass ich mich, wenn ich es angebracht halte, melden würde. Ich weiß nicht, ob ich das je kann...

Also, ich kann dich gut verstehen. auch das weitere Verhalten des Fahrers ist für dich sicherlich sehr belastend. Ich wünsche, dass du und auch deine Kinder es schaffen einen Weg aus diesem Trauma zu finden. Eine Verhaltenstherapie kann auf jeden Fall unterstützen und Hilfen anbieten...und wenn es manchmal nur das Zuhören des Therapeuten ist. Ich habe das große Glück einen super Therapeuten an meiner Seite zu haben, der mit mir zusammen das Trauma und auch die massive Trauer gemeinsam angeht.

Einen schönen Tag dir und deiner Familie

Otterinchen
 
fehlen 10 min

Danke für den Tip.
Ich hoffe erstmal das wir endlich Einblick in die Ermittlungsakte bekommen.
Vieleicht klärt sich dann für mich auch einiges auf und ich kann meine Puzzelteile aus dem Kopf entlich zusammenfügen.
Gruß Simone
 
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