Hallo!
In einige Forenbereiche gelange ich nicht hinein, um dort evtl Anregungen bezüglich meines Anliegens zu finden
Deshalb möchte ich mich auf diesem Wege hinsichtlich adäquater Maßnahmen -denkbarer- Fußangeln seitens der DRV gegenüber Versicherten austauschen.
Konkrete Ziele in vorliegendem Fall:
-Verlängerung der vollen Erwerbsminderungsrente.
-Vermeidung ungeeigneter Rehamaßnahmen
und damit Erhalt der "Restgesundheit" sowie ggfs. Option auf Genesung
Dies unter der Voraussetzung,daß
a) seit 2 Jahren eine volle Erwerbsminderung besteht
b) Gutachterlich aktuell eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes attestiert wurde, paradoxerweise dennoch nur 1 weiteres Jahr Rente gewährt werden soll - und dies NUR:
unter der zwingenden Auflage eine stationäre Therapie zu absolvieren
Weitere Voraussetzungen:
a) Behandelnde Fachärzte des Versicherungsnehmers halten teil-oder vollstationäre Rehabilitationsversuche für ungeeignet, explizit sogar für kontraproduktiv für den weiteren Gesundheitszustand des Versicherten.Sie verweisen hierbei auf die persönliche Situation des Versicherten u.sind mit dieser bestens vertraut. (Der Patient stellte sich quartalsweise regelmäßig dort vor)
b) Diese Äußerung der Fachärzte lag dem Gutachter vor, wurde offensichtlich aber nicht in die Entscheidung mit einbezogen, auch wurde er darauf hingewiesen, daß speziell hierzu eine schriftliche Stellungnahme seitens der Fachärzte bereits besteht. Dies wurde ignoriert. Außerdem gibt einen Zeugen für das Gespräch (Begleitperson)
Fragestellungen:
1) Wiegen -rechtlich- gutachterliche Therapie-Empfehlungen schwerer als die der behandelnden Ärzte ? ( Gutachter u. Arzt vom selben Fach)
2) Was ist zu tun, falls die DRV der Auflage des Gutachten folgt u. eine Therapie anordnet, die ausdrücklich entgegen den (bereits im Vorfeld schriftlich festgehaltenen und der Behörde vorliegenden) Rat der behandelnden Ärzte wäre ?
( Sofern genannte Fragestellungen selbst abwegig sein sollten, bitte ich um Korrektur und Begründung des Einwandes)
-Sofern diese Fragestellung unter diesen Umständen berechtigt sein sollte, welche Feinheiten und methodischen Schritte sind bei einem Widerspruch in solcher Sache zu berücksichtigen ?
-Genügte hier eine erneute schriftliche Stellungnahme der behandelnden Ärzte?
- Empfiehle es sich ZUDEM diesen Widerspruch mit Hilfe eines Fachanwaltes zu formulieren?
- Welche Fachbereiche sollte der Anwalt abdecken ?
-Sozialrecht? Medizinrecht ?
-an welche Eigenschaften sollte gedacht werden?
In einige Forenbereiche gelange ich nicht hinein, um dort evtl Anregungen bezüglich meines Anliegens zu finden
Deshalb möchte ich mich auf diesem Wege hinsichtlich adäquater Maßnahmen -denkbarer- Fußangeln seitens der DRV gegenüber Versicherten austauschen.
Konkrete Ziele in vorliegendem Fall:
-Verlängerung der vollen Erwerbsminderungsrente.
-Vermeidung ungeeigneter Rehamaßnahmen
und damit Erhalt der "Restgesundheit" sowie ggfs. Option auf Genesung
Dies unter der Voraussetzung,daß
a) seit 2 Jahren eine volle Erwerbsminderung besteht
b) Gutachterlich aktuell eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes attestiert wurde, paradoxerweise dennoch nur 1 weiteres Jahr Rente gewährt werden soll - und dies NUR:
unter der zwingenden Auflage eine stationäre Therapie zu absolvieren
Weitere Voraussetzungen:
a) Behandelnde Fachärzte des Versicherungsnehmers halten teil-oder vollstationäre Rehabilitationsversuche für ungeeignet, explizit sogar für kontraproduktiv für den weiteren Gesundheitszustand des Versicherten.Sie verweisen hierbei auf die persönliche Situation des Versicherten u.sind mit dieser bestens vertraut. (Der Patient stellte sich quartalsweise regelmäßig dort vor)
b) Diese Äußerung der Fachärzte lag dem Gutachter vor, wurde offensichtlich aber nicht in die Entscheidung mit einbezogen, auch wurde er darauf hingewiesen, daß speziell hierzu eine schriftliche Stellungnahme seitens der Fachärzte bereits besteht. Dies wurde ignoriert. Außerdem gibt einen Zeugen für das Gespräch (Begleitperson)
Fragestellungen:
1) Wiegen -rechtlich- gutachterliche Therapie-Empfehlungen schwerer als die der behandelnden Ärzte ? ( Gutachter u. Arzt vom selben Fach)
2) Was ist zu tun, falls die DRV der Auflage des Gutachten folgt u. eine Therapie anordnet, die ausdrücklich entgegen den (bereits im Vorfeld schriftlich festgehaltenen und der Behörde vorliegenden) Rat der behandelnden Ärzte wäre ?
( Sofern genannte Fragestellungen selbst abwegig sein sollten, bitte ich um Korrektur und Begründung des Einwandes)
-Sofern diese Fragestellung unter diesen Umständen berechtigt sein sollte, welche Feinheiten und methodischen Schritte sind bei einem Widerspruch in solcher Sache zu berücksichtigen ?
-Genügte hier eine erneute schriftliche Stellungnahme der behandelnden Ärzte?
- Empfiehle es sich ZUDEM diesen Widerspruch mit Hilfe eines Fachanwaltes zu formulieren?
- Welche Fachbereiche sollte der Anwalt abdecken ?
-Sozialrecht? Medizinrecht ?
-an welche Eigenschaften sollte gedacht werden?