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Durch unverschuldeten Unfall Erwersunfähigkeitsrente

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Snuble
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Snuble

Neues Mitglied
Im April.2007 wurde mir die Vorfahrt genommen. Seither bin ich Arbeitsunfähig und war nur die ersten vier Wochen Krank geschrieben, es mir zu schlecht ging um ständig einen Allgemeinmediziner wegen einer Krankmeldung aufzusuchen. Seit dem Unfall bin ich zu 50% unbefristet Schwerbehindert. Mein 3ter Anwalt begann dann kurz vor Ablauf der Frist auf Schadensersatz zu klagen.

Nach mehreren Krankenhaus und Reha Maßnahmen wurde mir im Dezember 2009 geraten eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen, welche in der letzten Woche von der Rentenversicherung voll anerkannt wurde.

Da ich in diesem Leben wohl unfallbedingt nicht mehr erwerbsfähig werde frage ich mich ob es nicht besser wäre die gegnerische Versicherung auf eine monatliche Schadensersatzsumme, anstatt auf eine Einmalzahlung, zu verklagen.

Es wäre schön, wenn Ihr mir einige Tipps geben könntet da mir diese Materie völlig neu ist. Lieb wäre es, wenn ich es anhand von §§ oder Urteilen nachvollziehen kann.

Mein bestreben ist es nicht überrumpelt zu werden und nicht mein restliches Leben unter ständiger Geldnot leiden. Zumindest sollte ich mir schmerlindernde Behandlungen leisten können, was seit einiger Zeit leider nur noch teilweise möglich war.

LG
Snuble
 
Hallo Snuble,

herzlich Willkommen, trotz des schlimmen Anlaß!

Mensch Snuble, was hast du die letzten 6 Jahre gemacht, wenn du schreibst : >da mir diese Materie völlig neu ist...< ?

Warum wechselst du die Anwälte? Scheinbar hast du doch etwas Ahnung;)

Einmahlzahlung- hört sich für mich nach Abfindung an! Finger weg! Erst informieren und lange rechnen!

Du suchst §§ :
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Positionen.php

Lies hier im Bereich der Verkehrsunfälle.
Stell geziehlte Fragen, z.B. zum Haushaltsführungsschaden, Wohnungsumbau,
Erwerbsschaden, usw. oder versuch die Suchfunktion!

Du hast auf vieles Anspruch, aber bitte frag geziehlt, beschreibe uns deine Einschränkung, bzw. Behinderung.
Wirf nicht Schmerzensgeld und materielle Schäden in einen Topf!

Was wurde bisher anerkannt von der gegnerischen Versicherung?
Sind denn keine Vorschüße geleistet worden?

Ich/wir sind nicht neugierig, wir müssen nur wissen, wo wir ansetzen können um zu helfen:confused:

Liebe Grüße
Aramis
 
Grüß Dich, Snubble,

ich teile die Ansicht von Aramis! Damit wir mal etwas Struktur in die Sache reinbekommen: Bitte berichte ein wenig:

Was sind Deine Verletzungen, was sind Deine Behinderungen?

Eine Klage ist eingereicht. Warum wurde geklagt? Was wendet der Versicherer ein?



Inzwischen versuche ich mal eine Einführung:

Was steht Dir zu?

§ 249 BGB sagt: Du bekommst Deinen Schaden ersetzt. Du sollst so dastehen, als hätte es den Unfall nicht gegeben. Was gibt's da so?

01
Schmerzensgeld. Seine Höhe hängt vor allem ab von der Dauer und der Menge Deiner Einschränkungen. Der Sinn liegt darin: Du sollst Dir damit dafür, dass Du Leiden hattest und Einbuße an Lebensfreude auch wieder etwas Lebensfreude einkaufen können! Das Schmerzensgeld wird auch "immaterieller Schaden" genannt. Alle anderen Schäden sind die "materiellen Schäden, von denen Aramis gesprochen hat.

02
Verdienstentgang: Trotz Rente: Es fehlt allerhand im Geldbeutel! Dafür gibt's Verdienstentgang ersetzt. Nebst der dazugehörigen Steuern. Man rechnet aus: Was hättest Du, Unfall weggedacht, verdient? Dabei vergißt man die Lohnerhöhungen nicht! Dann zieht man ab: Lohnfortzahlung, Krankengeld, Übergangsgeld, ggf. Arbeitslosengeld ect., also alle Sozialleistungen: Auch die Rente. Der Rest muss als SChadensersatz vom gegnerischen Versicherer bezahlt werden.

03
Um die Tatsache, dass DU keine Rentenbeiträge mehr einzahlst, kümmert sich der Rentenversicherer. Allerdings ist es nützlich, nachzusehen, ob er es auch richtig tut!

04
Du brauchst vielleicht Hilfsmittel. Vielleicht brauchst Du jetzt einen Bildschirm für das Auto, damit Du rückwärts fahren kannst, ohne den Kopf umzudrehen. So etwas fällt unter den Begriff: "vermehrte Bedürfnisse". Auch dafür ist der Versicherer in die Pflicht zu nehmen. Das geht bis dahin: Wer vor dem Unfall Urlaub gemacht hat, jetzt das aber allein nicht mehr kann, weil er eigentlich einen Assistenten braucht: Dann muss dieser Assistent bezahlt werden.

05
Haushaltsführungsschaden:

(a)
Was passiert, wenn man im Haushalt nicht mehr so arbeiten kann wie zuvor? Normalerweise rückt die Familie zusammen. Die Schwiegermama hilft aus. Die Kinder sollen sich gegenseitig erziehen. Die Küche wird zur Büchsen-Aufmacherei, und der Staub auf der Vorhangstange? Der muss halt 2 Monate warten. Rasenmähen? Wildwuchs ist immerhin "bio". Autowaschen? Wozu? Es regnet doch ab und zu!

KURZUM: In diesem Haushalt gehts wohl bald bergab! Er "verprimitivt".


(b)
Eigentlich müsste ein Hausmädchen her. Aber wenn keines angestellt wird? Gibt’s dann nichts?

(c) Nein, sagt der Bundesgerichtshof (NJW-RR 90/34), da gibts was. Der Schädiger muss bezahlen, was ein Hausmädchen (netto) bekommen hätte für die Arbeit, die die Verletzte nicht mehr tun kann. Das nennt man "Abrechnung des Haushaltsführungsschaden auf fiktiver Basis". Und da geht es um mehr, als sich die betroffenen Hausfrauen normalerweise denken. Das liegt daran, dass Haushaltsarbeit nichts ist, was sehr ins Auge sticht. Man sieht so wenig vom Ergebnis. Und man macht sich selten klar, wie lang das alles gedauert hat. Deshalb verschätzen sich auch erfahrene Hausfrauen.

(d)
Die Erwerbsunfähigkeitsrente lässt darauf schließen, dass Du erheblich eingeschränkt bist. Das wiederum lässt darauf schließen, dass der Tendenz nach da ein Schaden sein kann, der Jahr für Jahr etliche 1.000,00 Euro ausmacht. Das hängt aber sehr stark von Deinem Haushalt ab. Doch ist mir ein Fall geläufig: Eine Frau verloren einen Arm. Das war unpraktisch: Sie war verheiratet und hatte einen 4-jähigen Sohn, dazu zwei 1-jährige Zwillinge. Das mach mal - mit einem Arm! Der Schaden wurde ermittelt durch einen Sachverständigen für Haushaltsführungsschäden. Fortan bekam die Frau jedes Jahr eine deutliche 5-stellige Summe (die allerdings allmählich absinkt. Inzwischen sind die Kinder aus dem Gröbsten raus).

Erzähle von Deinen Unfallfolgen, Deiner Familie, Deiner Lebenssituation, was Du vor dem Unfall gearbeitet hast: Dann sehen wir weiter!


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