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DRV nimmt geg. Versicherung in die Pflicht

bertel01

Erfahrenes Mitglied
Hallo @all,
ich habe von der DRV ein Schreiben bekommen, in dem sie mir mitteilen, dass sie von der geg. Versicherung Geld eingefordert haben.
Dadurch, dass ich unfallbedingt eine EM Rente bekomme, fehlen ja die Einzahlungen des Arbeitgebers und von mir zur Renten versicherung.
Dieser Beitrag von 08.08 bis 31.12.11 wurde nun eingefordert und die Versicherung hat schon bezaht.
Es handelt sich um eine Summe von über 100000Euro.
Also wenn die DRV Forderungen hat geht das relativ zügig und ohne Rechtsstreitigkeiten seinen Gang.
Das hat mich natürlich gefreut, da meine Altersrente ja dadurch höher wird aber auf der anderen Seite hat es auch gezeigt, dass ich in der Nahrungskette relativ weit unten stehe und mir alles in einem langen Kampf holen muß.
Hat von Euch auch jemand gleiche Erfahrungen gemacht?
LG Wolfgang
 
Hallo,

da tun sich die Versicherungen auch ganz unterschiedlich schwer. In meinem Fall laufen die Verhandlungen zwischen der DRV und der VHV in meinem Fall seit 6 Jahren bezüglich des Regreßes.
Freut mich für Dich, da es bei der Rente doch immer ein paar Cent zusätzlich sind.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo bertel01,

dein
Also wenn die DRV Forderungen hat geht das relativ zügig und ohne Rechtsstreitigkeiten seinen Gang.

Ja, machmal braucht die DRV, eine Info von der Geschädigtenseite
bzw. eine deutliche Ansage, dass die Angelegenheit läuft.:o


dito Seenixe
da tun sich die Versicherungen auch ganz unterschiedlich schwer. In meinem Fall laufen die
Verhandlungen zwischen der DRV und der VHV in meinem Fall seit 6 Jahren bezüglich des Regreßes.


Die Rente selber wird anhand des § 116 SGB X regressiert:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html

dito (Agentur für Arbeit - Krankenkasse- BG)

Die für dich wichtigen Rentenbeiträge werden anhand des § 119 SGB X
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__119.html

Rentenbeiträge werden vom fiktiven Jahresbruttogehalt berechnet;)

Die eingespielten Beiträge kann man anhand des Rentenverlauf
kontrollieren und z. B. bei unzureichenden Regress, die DRV
haftbar machen.:p


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Seenixe,
danke und du hast Recht, der Betrag um die sich die Rente erhöht steht in keinen Vergleich zu der bezahlten Summe der Vers.
LG Wolfgang

Hallo Siegfried,
danke für den Hinweis, das die DRV haftbar gemacht werden kann.
Ich glaube nicht, dass dieses viele wissen. Ich werde jedenfalls darauf achten.
LG Wolfgang
 
Hallo seenixe,

wie sich hier die Unfallopfer treffen..... Bei mir ist es auch die selbige Versicherung, hat inclusive Zivilprozess über 5 Jahre gedauert und nun läuft es seit dieser Zeit problemlos mit meinen Rentenbeiträgen und Regressforderungen der Leistungsträger. Mir war damals gar nicht richtig bewusst wie wichtig diese Sache für einen selbst ist. Drück Dir die Daumen und hoffe das bei Dir alles gut ablaufen wird.

Chartkiller
 
Ab wann kann die DRV denn in in die Pflicht genommen werden?
Muss erst ein Urteil bestehen?
Gehen Zeiten verloren wenn die Förderung nicht rechtzeitig durch die DRV erfolgt?
Ist eine areha mit Feststellung keiner Leistungsfähigkeit fürs Berufsleben bereits Grund zur Ermittlung?


Bin bisher davon ausgegangen das man selbst alles auch die Beiträge zur RV einklagen muss, ist das nicht so?
 
Hallo Alpha,

ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch des Verletzten/Geschädigten geht per Legalzession im Unfallzeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger (DRV, Krankenkasse, BG) über.

Einklagen musst du erstmals nichts, außer die DRV macht kein oder nur
unzureichenden Regress, dann kann ggf. Feststellungsklage (gegen die DRV) erhoben werden.
(wenn ein Anspruch besteht, ist aber relativ selten)

Es muss auch kein Urteil bestehen, aber natürlich muss es ein
Schadenersatzpflichtigen geben, hierbei kann ggf. die Haftungsquote
auch eine Rolle spielen.


Steht die Einstandspflicht noch nicht fest, wird die DRV eine s. g. Verjährungsverzichtserklärung bei der Versicherung einholen.

Tipp:

einfach bei der DRV Regress anrufen und die Gegebenheit darlegen.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo,
ich hab noch mal eine Frage zu der von der Haftplicht Vers. bezahlten Beiträge.
Ich bekomme seit März 2009 volle EM Rente. Mit dem Schreiben vom 31.01.12 teilt mir die DRV ja mit, dass sie Beiträge bis einschl. 31.12.11 bezahlt worden sind.
Muß sich meine Rente nicht erhöhen und ich somit auch einen neuen Rentenbescheid bekommen.
Meine Rente läuft noch bis zum Juni 2013 dann muß ich erneut eine Verlängerung beantragen ich könnte zwar zu diesem Zeitpunkt in Regelarbeitszeit Rente gehen aber mit 10,8% Abzügen.
Ich werde mal einen Termin beim SoVb machen und mich mal beraten lassen.
Was könnt Ihr mir dazu sagen oder was würdet ihr mir raten?
LG Wolfgang
 
Hallo bertel01,

dein

Muß sich meine Rente nicht erhöhen und ich somit auch einen neuen Rentenbescheid bekommen.

Nein… die EMR erhöht sich i. d. R. nur mit den gesetzlichen Rentenerhöhungen.
Die EMR wird aus einem Konstruktion von gesammelten Entgeltpunkten, Rentenwert, Rentenfaktor usw. berechnet.
Was sich aber ggf. erhöht, ist deine Altersrente bzw. für diese sind auch die
bezahlten Beiträge.

dein
Meine Rente läuft noch bis zum Juni 2013 dann muß ich erneut eine Verlängerung beantragen ich könnte zwar zu diesem Zeitpunkt in Regelarbeitszeit Rente gehen aber mit 10,8% Abzügen.

Normalerweise zahlt die geg. Haftpflicht den Altersrentenbeitrag/Erwerbsschaden, bis zu in die Altersrente gehst.
Überlegung: wenn du erst später in die Altersrente gehst, wird diese für dich auch (einwenig) höher ausfallen.

Frage:
Bekommst du noch zusätzlich (bis dato) einen Erwerbsschadenausgleich von der geg. Versicherung?

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,
leider habe ich bei der Haftplicht auf anraten meines Anwaltes, also meine eigene Dummheit und Unerfahrenheit eine Abtretungserklärung unterschrieben.
Danke für deine Antwort
LG Wolfgang
 
Hallo bertel01,

ich bekomme ebenfalls während des Rentenbezuges meine regulären Rentenbeiträgte wie vor meinem Arbeitsunfall gezahlt. Aber ich bin erst nach über sechs Jahren Verletztengeldbezug und Umschulung durch erheblicher Verschlechterung in den Bezug meiner Erwerbsminderungsrente gekommen. Und nun sind bei mir auch Rentenbeiträge im nachhinein auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben worden. Jetzt kommt es auf den Leistungsfall an und wenn vor dem Leistungsfall noch Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt worden sind musst Du zwingend einen Überprüfungsantrag stellen, da sämtliche Beiträge vor dem Leitsungfall mit in Deine jetzige Rente einberechnet werden müssen. Bei mir war es genauso und ich bekam mehr Rente, also stelle bitte einen Überprüfungsantrag.

Chartkiller
 
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