Einen schönen guten Morgen,
Ich hatte vor drei Jahren einen Fahrradunfall bei dem drei Muskeln am Sitzbein abgerissen sind, was mich erkannt wurde und eine andere Baustelle ist. Der Gutachter meiner Private Unfallversicherung hatte einen Beinwert von 1/10 festgestellt. Die Gruppenunfallversicherung hat hier entsprechend ebenfalls gezahlt. Ich war mit dem Ergebnis des Gutachtens unzufrieden da erhebliche Einschränkungen vorliegen. Der zweite Gutachter hat einen Beinwert von 3/10 festgestellt. Damit war wiederum die Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers nicht einverstanden. Deren Gutachter hat nun einen Beinwert von 2/10 festgestellt und auch schon gezahlt. Wenn ich jetzt sage, ich gehe hier nicht weiter gegen an, muss meine private Versicherung den Beinwert 3/10 zahlen?
Ich hatte vor drei Jahren einen Fahrradunfall bei dem drei Muskeln am Sitzbein abgerissen sind, was mich erkannt wurde und eine andere Baustelle ist. Der Gutachter meiner Private Unfallversicherung hatte einen Beinwert von 1/10 festgestellt. Die Gruppenunfallversicherung hat hier entsprechend ebenfalls gezahlt. Ich war mit dem Ergebnis des Gutachtens unzufrieden da erhebliche Einschränkungen vorliegen. Der zweite Gutachter hat einen Beinwert von 3/10 festgestellt. Damit war wiederum die Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers nicht einverstanden. Deren Gutachter hat nun einen Beinwert von 2/10 festgestellt und auch schon gezahlt. Wenn ich jetzt sage, ich gehe hier nicht weiter gegen an, muss meine private Versicherung den Beinwert 3/10 zahlen?