Dienstunfall, wie beweisen?

dennismcbeal

Neues Mitglied
[FONT=&quot]Im März 2006 besuchte ich einen Lehrgang am Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen.[/FONT]
[FONT=&quot]Da ich das Wissen des Lehrgangs schon hatte und diesen nur besuchte, um es in der Personalakte bestätigt zu bekommen, war die Woche langweilig.
Deswegen besuchte ich mit ein paar Kollegen eine Disco in Meiningen.
Diese verließ ich zusammen mit ein paar Kollegen, teilweise unbekannte Kollegen (Studenten der VFHS) gegen 03:30 Uhr.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Direkt hinter uns verließen ein paar Jugendliche ebenfalls die Diskothek.
Sie fingen an, uns von hinten mit Schneebällen zu bewerfen.[/FONT]
[FONT=&quot]Zunächst empfand unsere Gruppe keine Bedrohung und zwei der männlichen Kollegen wurfen ebenfalls Schneebälle auf die Gruppe von 4- 5 Männern. Später stellte sich heraus, dass es sich um 5 Täter/ Beteiligte handelte.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Ich empfand die Situation alsbald als Bedrohung, da wir in der Diskothek ohne Weiteres als Polizeibeamte erkennbar waren, da sich die Jugendlichen dort kennen und es schon in der Vergangenheit derartige Probleme gab. Deswegen mied ich die Lokalität in der Ausbildung.[/FONT]
[FONT=&quot]Die Würfe der Männer wurden heftiger und sie näherten sich. Ich wollte jeglichen Ärger vermeiden und entfernte mich von der Gruppe und lief Richtung Tankstelle. [/FONT]
[FONT=&quot]Einer kam hinter mir her und suchte weiter Streit.
Ich sagte ihm, dass wir Polizeibeamte sind und er nun endlich aufhören solle und im Notfall auch die Kollegen holen können und es dann unter Umständen mit Gewahrsam enden könnte. Ich hielt dies als letzten Ausweg, da ich bereits beleidigt und bedroht wurde. Ich drehte mich um und lief weiter Richtung Tankstelle.[/FONT]
[FONT=&quot]Folgende Angaben kann ich nur aus Erzählungen wiedergeben, da ich kurze Zeit später das Bewusstsein verlor:[/FONT]
[FONT=&quot]Der Typ schlug mich dann von hinten nieder. Als ich am Boden lag, näherten sich die anderen der Gruppe und schlugen bzw. traten auf mich ein. Dabei wurden vor Allem das Gesicht, der Kopf und mein Oberkörper getroffen. Eine Schutzhaltung meinerseits war nutzlos. [/FONT]
[FONT=&quot]Nachdem die Jugendlichen endlich von mir abließen, auch weil die Kollegen mich schützen wollten, fuhren sie mit einem Pkw davon. Dabei zeigten sie noch den Hitlergruß (deutscher Gruß).[/FONT]
[FONT=&quot]Ich kam in einem PKW kurz zu mir, hatte große Schmerzen im ganzen Körper, wusste weder wo ich bin noch was passiert war und wer die Menschen in dem PKW waren. Es stellte sich heraus, dass es Kollegen waren, die mich zum Krankenhaus in Meiningen fuhren.

Ergebnis:
Gehirnerschütterung, Schädigung eines Gesichtsnerves- ich konnte meine rechte Gesichtshälfte nicht spüren für ca 13 Monate, habe heute noch Probleme, Zähne usw..

Die Typen wurden gefasst.
Nachdem die Hauptverhandlung mehrfach verschoben wurde, wurde letztendlich ein Strafbefehl erlassen. Drei der Fünf mussten 500€ Geldstrafe an einen gemeinnützigen Verein zahlen, Zwei wurden freigesprochen (angeblich nicht vor Ort).

Ich war zwei Wochen krankgeschrieben, ging danach weiter arbeiten.[/FONT]
[FONT=&quot]Als ich einen ähnlichen Vorfall im Dienst 2012 hatte, kam alles wieder hoch.
Seitdem leide ich unter schweren Trauma (PTBS) und Depressionen.
Ich bin seit August 2013 nicht dienstfähig.

Meine Amtspsychologin stellte das Trauma als erstes fest und der PÄD ersuchte mich, in ein Traumakrankenhaus zu gehen, um wieder dienstfähig zu werden.
Die Beihilfe weigert sich, die Kosten zu übernehmen und verwies aus Prüfung als Dienstunfall.

Dieser wurde von mir nachträglich eingereicht und nun erst einmal abgelehnt.
Deswegen muss ich nun klagen.

Das Problem:

Die Vernehmungen der Zeugen und Täter wurden bereits vernichtet, da das Verfahren nur mit Strafbefehl abgeschlossen wurde.
Zudem weiß ich nicht, was die Täter und Zeugen damals ausgesagt haben. Die Kollegen waren alle in der Ausbildung und hatten logischerweise Angst, dass es persönliche Konsequenzen für sie haben könnte. Ich war der Einzige, der schon im Dienst war.
Ich weiß nicht, wie ich beweisen soll, dass ich in meiner Eigenschaft als Polizist angegriffen wurde. Dies ist zwar der Grund gewesen und der Niederschlag kam unmittelbar nach meiner „Anweisung“, damit aufzuhören, aber wie soll ich das beweisen


[/FONT]
 
Hallo Dennis,
bin zwar kein Jurist, aber nach einem Dienstunfall hört sich das Ganze nun beim besten Willen nicht an. Gruß Rehaschreck
 
Nee, Du warst in ner Disco.... privat. Und auch wenn Du danach gesagt hast "he ich bin Polizist..." na Du hast gehofft, daß würde die abschrecken, tat es aber wohl nicht, eher anheizen.

Aber Dienstunfall? Dann wärst Du ja rund um die Uhr im Dienst. Immer wenn irgendwas ist rufst Du "ich bin Polizist".
 
Genau das ist das Problem.

ThürBeamtVG §26

(4) Dem durch Dienstunfall verursachten Kö
rperschaden ist ein Körperschaden gleichzusetzen,
den ein Beamter außerhalb seines Dienstes erleidet, wenn er im Hinblick auf sein pflichtgemäßes
dienstliches Verhalten oder wegen seiner Eigenschaft als Beamter angegriffen wird.



Ich wurde nicht einfach Opfer, weil jemandem gerade danach war, sondern weil ich als PB erkannt und angegriffen wurde.
 
Hallo,

da ein Strafbefehl ausgestellt wurde, müßten doch eigentlich die Namen und Adressen der Zeugen noch in der Akte der Staatsanwaltschaft vorhanden sein.

Es spielt doch für Dich erstmal keine Rolle, was die Zeugen ausgesagt haben. Wenn für ddie Täter erkennbar war, das Du Polizist bist und Du das auch als solches gesagt hast. Fordere die Unterlagen der Erstbehandlung beim Arzt/Krankenhaus an (10 Jahre Aufbewahrungspflicht), wahrscheinlich steht dort auch etwas in diesem Zusammenhang drinnen.

Hast Du die Staatsanwaltsakte mal angefordert? Woher resultiert die Kenntnis, das alle Akten vernichtet wurden?
 
Hallo Dennis,
nach Deiner Sachverhaltsschilderung wurdest Du nicht wegen Deines Polizistseins angegriffen sondern trotz dieses Umstandes. Hier liegt der Wesensunterschied. Gruß Rehaschreck
 
hallo dennismcbeal,

aus der schilderung stellen sich zwei fragen, vll. kommst du dann weiter oder andere hier.

der antrag auf dienstunf.-anerkennung wurde nicht gleich nach d. tat gestellt? da stellt sich die frage weshalb nicht, wenn es dafür anhaltspunkte gab, wäre der dienstvorgesetzte dazu verpflichtet gewesen (wenn bekannt bzw. von dir damals so angegeben wurde).

die eigentl. fragen, die i.d.S. weiterführen könnten, sind aber die:

du meinst, dass d. aussagen bereits vernichtet wurden. von welcher speicherstelle sprichst du dabei? polizei, gericht? eine verhandlung bzw. e. strafbefehl ist sicher erst einige zeit später ergangen. es gelten unterschiedl. speicherfristen, hast du alle mögl. stellen berücksichtigt? du wurdest verletzt, gab es keinen rechtsanwalt, der noch akten hat (oder andere beteiligte RAe)? wurde kein schadensersatz/schmerzensgeld gefordert, keine unterlagen/meldungen an versicherungen?

dann stellt sich logisch auch die frage, inwieweit dein einschreiten/deine beteiligung als dienstl. handlung angesehen wurde. deine schilderung könnte es schon als solche erscheinen lassen, unabhängig ob aus der freizeit heraus u. ggf. mitbeteiligung, sofern nicht provoziert.

die frage daraus: was waren die strafrechtl. vorhalte gg. die beteiligten? da wäre doch eine widerstandshandlung zu erwarten. wenn es die gab, dann wäre es ein eindeutiger hinweis auf eine dienstl. handlung.

vll. kommst du damit erst mal weiter - oder andere hier.


gruss

Sekundant
 
Moin moin,

Sekundant ist nicht hinzuzufügen.

Wenn im Strafverfahren festgestellt wurde, "Angriff weil du als Polizeibeamter erkennbar bzw. dich als solcher zu erkennen gabst" hast du gute Karten. das es als Dienstunfall (qualifizierter) anerkannt werden "muß". wie bei dir allerdings verjährungsfristen etc. aussehen kann ich dir nicht sagen.

Schön wäre wenn du uns auf dem laufendem hälst.

Gruß
Bockel
 
Die Handlung war von mir nicht provoziert. Im Gegenteil, ich habe mich ja umgedreht und wollte aus der Situation heraus. Ich kannte und kenne die Täter nicht, auch gab es im Vorfeld nichts.

Der Niederschlag kam direkt nach meiner Ansage.

Die Täter wurden mit Strafbefehl wegen gefährlicher KV verurteilt. Die Unterlagen sind durch die StA/ Gericht 2012 nach 5 Jahren vernichtet wurden.
Beim Zivilverfahren um das Schmerzensgeld wurden mir 2t€ zugesprochen. Vom gegnerischen Anwalt kam erst ein Angebot von 800€, weil ich ja selbst "frech geworden wäre".
Einer der Täter hat sich über seinen Anwalt entschuldigt.

Allerdings sind die Vernehmungen, die durch die Kripo gemacht wurden, auch hier nicht mehr verfügbar. Da habe ich schon nachgefragt.

Ich habe noch alle Unterlagen, die es jemals zu dem Fall gab, also auch Adressen, Arztberichte und Co.

Was bringt eine neue Vernehmung? Muss bzw kann es die geben?

Der Dienstunfallantrag wurde erst gestellt- natürlich gilt grds. eine Verjährung von 1 Jahr, aber auch hier gibt es einen Zusatz: Es muss als Dienstunfall erkannt werden. Dies wurde mir erst klar, als die Beihilfe das Krankenhaus ablehnte und um Prüfung gebeten hat.

Ich habe damals einen Unfallbericht geschrieben und an meine Vorgetzten gegeben. Ich war damals ein "Frischling" und kannte mich nicht im Beamtenrecht aus. Auch wussten von meiner direkten Vorgesetzten über den Sachbereichsleiter, Stabsbereichsleiter bis zum Leiter Führungsstab alle von dem Ereignis, die Spuren waren deutlich zu sehen und ich war mit allen im Gespräch.

Sicher- objektiv betrachtet kein einfacher SV, allerdings hätte ich mir auch nie träumen lassen, dass es mal so kommt und nun ist es einfach so.
 
hallo,

es soll keine unterstellung sein, wenn ich eine mögliche provokation ansprach, lediglich ein allgem. hinweis. die tatsächl. umstände kennst du und sie werden in den protokollen festgehalten sein.

Die Täter wurden mit Strafbefehl wegen gefährlicher KV verurteilt. Die Unterlagen sind durch die StA/ Gericht 2012 nach 5 Jahren vernichtet wurden.
Beim Zivilverfahren um das Schmerzensgeld wurden mir 2t€ zugesprochen.

war das ziv.-verfahren so kurz nach dem strafverfahren, dass da auch schon die akten entfernt wurden? auch beim anwalt?


Ich habe noch alle Unterlagen, die es jemals zu dem Fall gab, also auch Adressen, Arztberichte und Co.

Was bringt eine neue Vernehmung? Muss bzw kann es die geben?

dann wirst du aus diesen unterlagen und ggf. die deines anwalts das nötige herauslesen müssen. daraus ergeben sich doch auch nachträglich weitgehend die ermittlungsergebnisse. wobei ich mir vorstellen kann, dass dies auch der anwalt noch abgelegt haben könnte.

eine vernehmung - von wem? du hast doch die damaligen aussagen. es käme allenfalls noch eine dienstl. stellungnahme der beteiligten, sachbearbeiter und koll. und des vorgesetzten in betracht.

Der Dienstunfallantrag wurde erst gestellt- natürlich gilt grds. eine Verjährung von 1 Jahr, aber auch hier gibt es einen Zusatz: Es muss als Dienstunfall erkannt werden. Dies wurde mir erst klar, als die Beihilfe das Krankenhaus ablehnte und um Prüfung gebeten hat.

Ich habe damals einen Unfallbericht geschrieben und an meine Vorgetzten gegeben. Ich war damals ein "Frischling" und kannte mich nicht im Beamtenrecht aus. Auch wussten von meiner direkten Vorgesetzten über den Sachbereichsleiter, Stabsbereichsleiter bis zum Leiter Führungsstab alle von dem Ereignis, die Spuren waren deutlich zu sehen und ich war mit allen im Gespräch.

das verstehe ich nicht so ganz. wenn schon eine prüfung angesetzt wurde, muss doch auch vom dienststellenltr. ein bericht vorgelegt und e. unfallanzeige veranlasst worden sein. wer hat denn sonst die bisherigen kosten getragen?

extrahiere doch mal, was "deine" unterlagen hergeben und was man daraus schliessen kann; möglichst objektiv, sowohl was für deine als auch gegen deine vorstellung spricht. dann wird es vll. etwas klarer.


gruss

Sekundant
 
Meinem Verständnis nach kannst/ darfst du dich als Polizeibeamter in den Dienst versetzen.

Somit wäre ein Dienstunfall gegeben. Wurde von dir eine Förmliche Dienstunfallverhandlung getätigt?

Habt ihr in Thüringen keine E-Akten? Diese müssten bei der Aufnehmenden Dienststelle vorhanden sein. Hier findest du Vernehmungsprotokolle rund um die Ermittlungsakte!

In Baden- Württemberg werden E-Akten noch in einem eigens dafür geführten Archiv in Papierform aufbewahrt.

Vielleicht konnte ich dir etwas helfen.

Viel Erfolg

Mit freundlichen Grüßen
Großer Baer
 
Moin moin!

dennismcbeal, ich schicke voraus, ich habe keine Ahnung wie es bei dir im Polizeidienst geregelt ist.

Ich habe aber aus analogem Problem und dem dazu im Laufe der Jahre gelernten "juristischen" Krams die Vermutung, daß du über die Schiene "Arbeitsunfall" oder "Berufsunfall" nichts durchgesetzt bekommen wirst.

Zum Ansatz:

Ich bin u. a. Notarzt.
In meiner Freizeit - so wie du - und dies ist der Knackpunkt nicht im angeordneten Dienst sondern ausserhalb - hatte ich bei einem Unfall als Erst-Helfer-vor-Ort, vergleichbar wie bei dir - die Erstverorgung übernommen.

Und zwar ganz offiziell als Notarzt - vergleichbar bei dir.
Mit Leitstellenbericht, offizieller Anordnung der Polizei vor Ort und Übergabe an den nachkommenden Notarzt.

Dabei kam es zur Schädigung mit Nervenverletzung und div. anderen. Inzwischen bin ich GdB 50.

So, da dieses jedoch nicht im offiziellen Dienst sondern in meiner Freizeit passiert ist ist dies kein Dienstunfall/Arbeitsunfall/Berufsunfall.
Zumindest in meinem Fall - also als Arzt - gibt es dazu auch einige Urteile, die ganz klar sagen, wer nicht offiziell arbeitet im Rahmen eines Dienstplans/Praxiszeiten etc. sondern in seiner Freizeit, der fällt nicht unter den Berufsschutz sondern unter die Unfallkasse/BG.

Ich habe die Vermutung, daß es bei dir genauso ist.
Aus einem einfachen Grund, es gibt meines Wissens nach nur eine Berufsgruppe in Deutschland die 24 Stunden am Tag/7 Tage die Woche Dienst hat - den Soldaten.

Solange in deinem Arbeitsvertrag nicht eine entsprechende Klausel enthalten ist, daß du auch ausserhalb des offiziellen Dienstes im Dienst bist - und damit der Umstand greift, daß du dich als Polizeibeamter ausser Dienst zu erkennen gegeben hast - , ist alles was du in deiner Freizeit machst genau das - deine Freizeitbetätigung.

Von daher rate ich dir, erst einmal dieses zu überprüfen.
Wenn eine entsprechende Regelung in deinem Vertag vorliegt, nur dann hast du meiner Meinung den Ansatz, daß es als Dienstunfall anerkannt werden kann/muss.

Ansonsten hast du als Bürger gehandelt und unterliegst damit der gesetzlichen Unfallversicherung.

gruß

buchfreundin
 
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