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Die Unfähigkeit medizinischer Gutachter ihre Unabhängigkeit zu wahren

forensic_scout

Neues Mitglied
Hallo an alle Interessierte,

kürzlich habe ich meine neue Webseite veröffentlicht. Dort steht ein zweiteiliger Artikel zur Verfügung, welcher für die meisten in diesem Forum interessant sein dürfte. Gut beschrieben und gut dokumentiert, schaut mal rein:

Teil 1: http://forensic-scout.com/die-unfah...tachter-ihre-unabhangigkeit-zu-wahren-teil-1/

Teil 2: http://forensic-scout.com/die-unfahigkeit-medizinischer-gutachter-ihre-unabhangigkeit-zu-wahren-teil-2/

Es kann auch kommentiert werden. Mich würde interessieren, ob die Beiträge als nützlich empfunden werden, auch wenn es bei dem Fallbeispiel um die Frage "ob Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit besteht" geht. Letztlich entscheidet in dem gerichtl. Verfahren nicht das Gericht, sondern der Gutachter, welcher sich mit seinem Gutachten durchsetzt ...

Viele Grüße an Alle,
Admin, forensic-scout.com :)
 
Hallo forensic-scout,

ich habe Deine "Aufsätze" mal quer gelesen; weitgehend eine gute "Schreibe", nur dass Du etwas von einer allgemeinen Beschreibung am Anfang in eine mehr persönliche wechselst.

kürzlich habe ich meine neue Webseite veröffentlicht. Dort steht ein zweiteiliger Artikel zur Verfügung, welcher für die meisten in diesem Forum interessant sein dürfte. Gut beschrieben und gut dokumentiert, schaut mal rein:

Du beschreibst allzu bekannte Situationen. Es wird Dir hier jeder nachfühlen aber auch ähnliches erzählen können.

Allerdings bleibst Du bei allen wesentlichen Fakten, Vorwürfen und Beschreibungen zu oberflächlich. Dem Leser ist es einfach nicht möglich, sich mit nachvollziehbaren Hintergrundinformationen und -beweisen (gerade als forensic-scout) eine Meinung zu bilden und - was ja offensichtlich gezweckt ist - auch Partei ergreifen zu können. Was mir fehlt, sind - wenn auch nur ansatzweise - Details zum Problem, dem Ausgangpunkt, konkretere Info zu vorhergehenden Feststellungen und das eine oder andere Zitat der Entgegnungen im Form der GA.

Dies sollte Dir mit dem Schreibstil noch gelingen. Ansonsten informiere Dich hier weiter, erkläre Deinen Fall (soweit er offen gemacht werden kann) und nenne hier auch mal den einen oder anderen Namen. Damit eine gute Zeit und möglichst weitere Einsichten, Hilfe und auch Rückgabe derselben.


Gruss

Sekundant
 
Hallo forensic-scout,

ich schließe mich den Sätzen von Sekundant an- ansonsten gut gemachte Seite !

Mach weiter so und bleib am Ball- ich hoffe deine Seite wird sich mit Info´s noch füllen damit sie eine richtig tolle Sache werden kann.

Ich hab mir auf jedenfalls deine Seite gemerkt.

Gruß Jürgen
 
Hallo Jürgen, hallo Sekundant, hallo lieber "Rest",
danke für die kontruktive Kritik und vor allem danke für das Lob. Ich produziere einen Beitrag nach dem anderen, um hier weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben. Dort fallen nun so peu á peu die ersten Namen. In einem offenen Brief an den Vorstand der Munic Re, Hr. Dr. von Bomhard, habe ich diesem erklärt, warum ich den Vorstand der ERGO, T. Oletzky nun öffentlich einen Lügner nennen darf und dass ich auch gegen ihn einen Strafantrag wegen Untreue stellen werde. Meiner Meinung hat sich der Vorstand der ERGO untragbar gemacht, natürlich nicht nur wegen der von mir geschilderten Fakten.

Link zum offenen Brief: http://forensic-scout.com/offener-dr-nikolaus-von-bomhard-vorstand-der-munich-re/

Darüber hinaus werde ich ein längst überfälliges Buch über die von mir bergeweise gesammelten Fakten rund um die Thematik der medizinischen Begutachtung, Taktiken der Versicherungen im Gerichtsverfahren und Gegenmaßnahmen schreiben. Leider sind viele Anwälte mit der extensiven Arbeit die ein solches aggresives Vorgehen erfordert, schlicht überfordert. Man kann insbesondere nicht erwarten, dass wenn diese über eine Rechtsschutzversicherung abrechnen müssen, diese sich durch einen extremen Zeitaufwand in der jeweiligen Sache selbst immer billiger verkaufen. Die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherer erfolgt pauschal, also ohne jegliche Berücksichtigung des Aufwands. Das ist eine schwere Benachteiligung für den jeweiligen Versicherungsnehmer, denn ein Anwalt - wer könnte es ihm verdenken - wird sich nicht selbst armrechnen und bei einer Pauschale der RSV von bspw. 2.500 Euro 500 Arbeitsstunden erbringen, denn dann hätte er einen Bruttostundenlohn von 5,-- Euro.

Vorschau zur Buchveröffentlichung: http://forensic-scout.com/buchankuendigung-versichert-sein-heisst-abgezockt-werden/

Ich bitte um Verständnis, dass meine Post's in diesem Forum mehr oder weniger limitiert sein werden, denn ich bin täglich bis zu 16 Stunden mit dem ganzen Drumherum beschäftigt, da ich das alles alleine machen muss. Mein begonnener Hungerstreik verschärft meine Situation weiter. Ich will hier nicht jeden einzelnen Link einstellen, da ich erstens nicht weiß, ob das so gerne gesehen ist und zweitens mir die Zeit fehlt.

Ich bin gerne bereit, anhand meiner Erfahrungen Tipps zu geben, wobei mir hier eine Kontaktaufnahme per Email sinnvoll erscheint, da es möglicherweise eine gewisse Hemmschwelle bei den Einzelnen gibt, sich öffentlich zu seinen Problemen zu äußern. Der Vorteil einer öffentlichen Äußerung ist natürlich, dass andere Betroffene nicht bereits gestellte Fragen widerholt äußern und vor allem, dass sich aus der öffentlichen Darstellung von Problematiken und Lösungswegen auch für andere Fälle, die nicht automatisch identisch sein müssen, eine Lösung anbietet.

Ich gehe davon aus, dass PN's an mich auch an meine hinterlegte Email-Adresse weitergeleitet werden. Wer sich direkt an mich wenden möchte, kann dies über das Kontaktformular meiner Webseite ebenfalls tun: http://forensic-scout.com/kontakt/


Ansonsten wünsche ich Allen einen schönen Tag der Deutschen Einheit.

Forensic-Scout (Joachim)
 
Hier mal der Anfang des heutigen Strafantrags gegen die DKV/ERGO:


Strafantrag
gegen

Frau Silke Lautenschläger - B e s c h u l d i g t e 1 -
Mitglied des Vorstands der DKV Deutsche Krankenversicherung AG,
zu laden über
[FONT=&quot]DKV Deutsche Krankenversicherung AG[/FONT]

[FONT=&quot]Aachener Straße 300
50933 Köln[/FONT]

und

Herrn Torsten Oletzky - B e s c h u l d i g t e r 2 -
Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherungsgruppe AG,
zu laden über
[FONT=&quot]ERGO Versicherungsgruppe AG [/FONT]

[FONT=&quot]Victoriaplatz 2[/FONT]
[FONT=&quot]40198 Düsseldorf[/FONT]

wegen

Verdacht auf Verstoß

gegen § 266 StGB - Untreue.


Anlage
A1) [...]

A2) [...]


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Staatsanwalt G.,

es wird zunächst auf den Sachzusammenhang mit dem Az. xxx Js xxxxx/11 hingewiesen, mit dem mittlerweile weitere Strafanträge verknüpft sind, welche in gewisser Weise alle in einem Zusammenhang stehen.

Wie Ihnen mittlerweile bekannt ist, versucht der Antragssteller weiterhin - soweit dies einer Privatperson möglich ist - entsprechende Ermittlungen im Rahmen dieser Angelegenheit zu betreiben. Während der Recherchearbeit und der immer wieder vorgenommenen Durchsicht des bereits angesammelten Materials, ist nun ein neuer Verdachtsvorwurf gegen die o. g. Beschuldigten deutlich geworden.

Es verhält sich nämlich so, dass die Beschuldigten nach hiesiger Ansicht den strafrechtlichen Tatbestand der Untreue bereits erfüllen, denn durch deren Weigerung einen vergleichsweise attraktiven Vergleichsvorschlag anzunehmen, wird der Versichertengemeinschaft mutmaßlich ein hoher Schaden entstehen. Zudem erhöht sich dieser Schaden zu Ungunsten der Versicherten-gemeinschaft durch das weiterhin uneinsichtige und grob pflichtwidrige Handeln darüber hinaus und fortlaufend nicht unbeträchtlich. Selbst wenn die Beschuldigten argumentieren würden, dass diese durch deren - erkennbar rechtsmissbräuchliche - Weigerung, den Schaden ihres Versicherungs-nehmers endlich zu regulieren, eben gerade die Interessen der Versichertengemeinschaft schützen wollten, kann diese Auffassung nicht gelten. Es handelt sich nämlich hier nicht um einen festen Betrag um den letztendlich gestritten wird, sondern wie bereits erwähnt um eine sich fortlaufend enorm erhöhende Summe. Hier wäre also eine gewissenhafte Prüfung nötig gewesen, ob das enorme Risiko, welches die DKV durch deren Zahlungsverweigerung eingeht, überhaupt tragbar ist. Da diese Prüfung entweder überhaupt nicht erwogen wurde oder grob fahrlässig fehlerhaft war - wie weiter dargelegt werden wird - ist dies letztendlich eine Pflichtverletzung gemäß der Definition der Strafrechtsnorm des § 266 StGB und erfüllt den Tatbestand der Untreue.

Da der Antragssteller im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung zu seinem bestandenen versicherten Krankentagegeldtarif zu der Gruppe der somit Geschädigten, nämlich der Versichertengemeinschaft der DKV Krankenversicherung und der Konzernmutter der ERGO Versicherungsgruppe AG gehört, ist dessen Antragsberechtigung zu dem vorliegenden Strafantrag gegen die Beschuldigten wohl unbestreitbar.

Sachverhaltsdarstellung:


[...]


An der Stelle muss ich mit einer weiteren Veröffentlichung abbrechen. Die Beschuldigten sollen ja schliesslich nicht erfahren können, worauf sich der Strafantrag letztlich stützt. Ich bitte um Verständnis.


Wen es interessiert was es mit Frau Lautenschläger auf sich hat, der lese und staune, was solche Menschen für eine Vorgeschichte haben können:

http://www.dkv.com/unternehmen-dkv-kurzbiografie-silke-lautenschlaeger.html


Schöne Grüße an Alle,
Forensic Scout (Joachim)
 
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