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Diabetes-kürzung der Leistung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas vogel08
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

vogel08

Neues Mitglied
hallo leute,ich bin neu hier und brauche euren rat.
erstmal kurz zu mir,ich bin 54 jahre und lebe seit 9 jahren in thailand mit jährlichen d-land urlaub.
im januar diesen jahres hatte ich einen ausrutscher im bad und knallte mit dem re.unterschenkel gegen eine kante.
dies entzündete sich und musste amb.operiert werden.
auf jeden fall dieses jahr das siebte mal im krankenhaus.unfallmeldung an die puv,problemlos für die ersten 2 wochen krankenhaustagegeld
auf mein konto.
nach 3 weiteren stationären behandlungen und diagnose chr.osteomyelitis kein geld mehr und seitens der versicherung die frage wo mein wohnsitz sei und wen ich in d-land abgemeldet bin,kein anspruch auf tagegeld.ich bin in d-land gemeldet und schuss in den ofen.
als nächstes argument,ich hätte diabetes typ 2 und somit leistungskürzung.
hatt die versicherung das recht,khtg aufgrund von diabetes zu kürzen
danke für euren rat
roland
 
Hallo,
bei einer privaten Unfallversicherung sind einzig die vertraglichen Bedingungen ausschlaggebend. Diese kennen wir in Deinem Fall leider überhaupt nicht. Bei einer Invaliditätsberechnung kann es sicher zu Abzügen in Verbindung mit Diabetes kommen, allerdings für den Bereich des Krankenhaustagegeldes ist mir soetwas bisher nicht untergekommen. Zumal die Zahl der Leistungstage sowieso beschränkt ist. Schau mal hier, da wird was zur Diabetes und Invalidität ausgeführt.

Ich würde schon mal freundlich mit einer Klage winken. Bei mir versuchte zum Beispiel der "Deutsche Ring" eine BGSW-Maßnahme direkt im Anschluss an die Implantation einer Knieendoprothese - irgendwie fängt man wieder von vorne an mit dem Laufen und belasten - als Kur und damit frei von Leistungen darzustellen.

Gruß von der Seenixe
 
danke erstmal seenixe,
in meinen vertrag habe ich lediglich bei vorerkrankungen diabetes typ2 angekreuzt.
ich hatte bisher nur e-mail und tel.kontakt.
Sehr geehrter Herr,

damit wir weitere Krankenhaustagegeldzahlungen anweisen können bitten wir um Ihren Rückruf unter 0221.967712711.

Mit freundlichen Grüßen



Asstel Sachversicherung
 
Hallo,

da wäre ich mal ganz doll vorsichtig. Telefonisch und Versicherung - das sind bei mir zwei Sachen die sich ganz ganz doll beißen.
Dies ist das Ergebnis einer Zeugenvernehmung des Sachbearbeiters, wo dann das Blaue vom Himmel und immer die Dienstanweisung und immer der Hinweis auf Meldung heraus kam.
Danke. Ich bin bezüglich telefonischem Kontakt und Versicherung doch sehr geheilt worden und kann nur jedem raten....NUR SCHRIFTLICH. Da reicht auch eine Mail oder ein Fax, aber nachweisbar muß es sein.

Gruß von der Seenixe
 
hallo,beim heutigen telefonat mit dem versicherungsmakler der mir mitteilte,das wegen der diabetesklausel die versicherung von der leistung befreit sei!und ich ihn mit ombudsmann und rechtlichen schritten drohte,verlief das gespräch ganz anders.
er wäre geneigt mir 90% vom tagegeld zu zahhlen,nur müsste ich ihm das per mail anbieten.!
was ist eure meinung dazu,sind wir jetzt am basar.
hier mal ein auszug der avb.
2.6 Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
In Erweiterung zu Ziffer 3 der AUB werden die Leistungen nur dann
gekürzt, wenn der Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des
Gebrechens mehr als 40% beträgt.

danke erstmal.
roland
 
Was sagt der Arzt?

Hallo vogel08,

ich habe jetzt nicht alle Deine Beiträge gelesen. Aber, was sagt denn Dein Arzt? Hat Deine Diabetes zu mehr als 40% mitgewirkt? Oder nicht? Je nach Antwort weißt Du, ob Du Dich besser auf den Basar einlässt oder nicht.

MfG
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Raubritter im Versicherungswesen

Hallo,jetzt habe ich Antwort von meiner Versicherung,die mich erst mal Umgehauen hat.Hier der Wortlaut:
Sehr geehrter Herr .....,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail vom 26.08.2010.

Nachfolgender Vorschlag zum Abschluss des Versicherungsfalles.

Zahlung des Krankenhaustagegeldes

vom 07.06.2010 bis 19.06.2010 = 13 Tage

vom 02.07.2010 bis 16.07.2010 = 15 Tage

vom 22.07.2010 bis 03.08.2010 = 13 Tage

sind zusammen 41 Tage a 30,- EUR = 1230,- EUR.

Mit dieser Zahlung gilt das Schadenereignis vom 08.01.2010 als
abgeschlossen, sodass keine Krankenhaustagegeldzahlungen
mehr geleistet werden.

Es werden keine weiteren Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag mehr
geltend gemacht.

Darüberhinaus wird der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen

zum 01.09.2010 aufgehoben.

Sollten Sie sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklären, bitten wir um
eine entsprechende
schriftliche Einverständniserklärung.

Mit freundlichen Grüßen



Ich liege immer noch seit dem 07.August aufgrund des Unfalls im Krankenhaus und warte auf die nächste OP.
Eine Rechtsschutz habe ich erst am 10.07.diesen Jahres abgeschlossen,aber ich werde mich gegen diese Raubritter zur Wehr setzen!
Danke für eure Hilfe
 
Geschafft

Hallo liebe Forenmitglieder,erstmal vielen Dank für eure Hilfe.
Nachdem ich einen RA für Versicherungs und Medizinrecht beauftragt hatte und der der Versicherung mit den Fakten konfrontierte,bekam ich mein Krankenhaustagegeld ohne Abzüge ausgezahlt.:o
Die PU kündigte sofort meinen Versicherungsvertrag,was nach Aussage des RA üblich ist.
Ich bin z.Z.noch in Thailand in Behandlung und Informierte die PU das ich im Mai diesen Jahres zur Begutachtung verfügbar bin.
Diagnose aufgrund des Unfalls:

1.Meliodoisis
2.chr.Osteomyelitis
3.sept. Arthritis

Jetzt heißt es den weiteren Verlauf abwarten.

Grüsse aus Thailand
Roland
 
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