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Chirgurisches und neurologisches Gutachten

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas embe64
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

embe64

Mitglied
Hallo zusammen,

ich hatte vor 2 Jahren einen schweren Hüftunfall mit Polytrauma, damnach 1/2 Jahr Krankenhaus mit Hüft TEP und Pfannendachpastik und Nervenschädigung. Die PUV hat meinen chrigurgischen Befund mit 3/7 Beinwert abgerechnet, was m.E. nach dem schweren Befund angemessen war. Der neurologische Schaden (saphenus nicht nachweisbar, perenäus beschädigt) ist aber nicht berücksichtigt und auch nicht angesprochen worden. Es gab also keine neurologische Begutachtung.

Mein RA hat danach bei der PUV reklamiert, vonseiten des chirgurgischen Chefarztes kam die Antwort, bei den 3/7 wären die Nervenschädigunng dabei. Dabei ist das neurologische Gutachten mit keinem Wort erwähnt, weil es eben nicht gemacht worden ist.
In diesem Jahr steht das endgültige Gutachten nach der 3 Jahresfrist an und ist weiss nicht, wie ich mich verhalten soll. Der Saphenus (Sensibilitätsstörungen Innenknöchel und erste beide Zehen) kann noch nicht nachgewiesen werden und bleibt vermutlich in diesem Zustand, der Perenäus hat sich Gott sei Dank wieder erholt. Ich habe jedoch Gefühlsstörungen im Bereich der vorderen Zehen, was mich beim Gehen behindert. Hinzu kommt aber noch eine posttraumatische Arthrose im Sprunggelenk durch den Aufprall bei Unfall. Zurzeit ist auf dem Röntgenfoto nur eine Gelenkspaltverschmälerung zu erkennen, ein Orhtopäde meinte jedoch, die posttraumatische Arthrose wird folgen. Und dann ist die 3 Jahresfrist garantiert vorbei.
Hat jemand von euch einen ähnlichen Fall und kann er mit da einen Tipp geben, wie ich da vorgehen könnte?

Einen schönen Sonntag wünscht euch
embe64
 
Hallo embe64,

ich hatte vor 2 Jahren einen schweren Hüftunfall mit Polytrauma, damnach 1/2 Jahr Krankenhaus mit Hüft TEP und Pfannendachpastik und Nervenschädigung.

Info:
3/7 = 30 % vom 70% Beinwert
http://www.chegg.net/wissensdatenbank-unfallversicherung?kbartid=80

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=19295

http://www.dr-neugebauer.at/downloads/invaliditaet-7-3_Knie-und-Hueftgelenke.pdf

http://books.google.de/books?id=rF-...=0CFEQ6AEwBA#v=onepage&q=beinwert tep&f=false


Ja, kenne ich hat sich aber mit der Zeit > 2 J. bei mir gebessert;)
Mit der Zeit kommt noch ggf. L5-S1 dazu (Groß-Kleinzehen)
kommt von der LWS.

Hast du ggf. ein Orthopäde und Neurologe als behandelte Ärzte:confused:

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Embe,

google mal nach Invaliditätsgrade Nervenwurzeln nach Hausotter.

Danach sind Nervenschäden die sich auf das Bein beziehen mit 2/5 Beinwert angegeben.

Wenn eine Schädigung von L5 und S1 zusammentreffen (Komplettausfall dieser Nerven), dann wird bereits mit 4/5 Beinwert bemessen.
Hier scheint der gute Hr Doc wohl die Grundlagen für eine Invaliditätsbemessung nicht zu kennen, denn Nervenschäden sind neben Bewegungseinschr. zu berücksichtigen und dann ein Gesamtwert zu bestimmen.

LG Rajo
 
Hallo Siegfried,
danke dir für die schnelle Antwort.
Habe einen Chirurgen, der aber in der Klinik ist,wo ich operiert worden bin.

Meine Frage war eigentlich die:
Wie kann ich wegen der zu befürchtenden Arthrose im Sprunggelenk verfahren? Vielleicht kommt das Knie auch noch dazu. Hier habe ich auch manchmal beim Laufen ein Stechen.

Und wie soll ich wegen der Nervenschädigung verfahren?
Der Peronäus hat sich gebessert, wobei ich erst vor 1 Woche beim Neurologen erfahren habe, dass der Peronäus überhaupt betroffen war. Das hat mir keiner ezählt! Im großen Zehn kommen wieder die ersten Empfindungen nach 2 Jahren, wie bei dir, vom Peronus her!
Aber das Saphenusnerv ist 100% weg. Hier ist keine Besserung in Sicht.

Die BG meinte, die Nervenschädigung interessiert sie nicht, das ist nicht relevant für die BG. Jetzt möchte ich bei der PUV keinen Fehler machen.
 
Hallo Rajo,

ich danke dir. Aber was hat das mit L5 und S1 zu tun? Was bedeutet das? L ist wohl Lendenwirbel, oder?
 
Nein, das sind die peripheren Nerven die im Bereich der Lendenwirbel aus der Wirbelsäule gehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Dermatom_%28Anatomie%29

Jeder Nerv geht in ein bestimmtes Gebiet. z.B. um so höher die Nervenschädigungen an der Wirbelsäule gehen, um so mehr kanns auch für die inneren Organe gefährlich werden.
Dabei bestimmt der Buchstabe und die Zahl die Höhe an der Wirbelsäule, wo die Nerven den Rückenmarkkanal verlassen

Das Nervensystem steuert sämtliche Abläufe, nicht nur Muskeln oder die Hautsensibilität.

LG Rajo
 
Hallo Rajo,
habe mich gerade bei Hausotter ein bisschen schlau gemacht.
Gott sei dank ist keine Fußheberschwäche oder so dabei, es könnte mit dem Nervenschaden viel viel schlimmer sein. Vom der Perenäuslasion wusste ich bis vor 1 Woche nichts, das ist aber nicht so schlimm. Aber eben der Saphenus bei o%, und da scheint nichts mehr zu kommen.

Auffallend fand ich, dass meine PUV nach 4 Wochen gezahlt hat, und zwar ohne irgendwelche Bedingungen oder Einschränkungen. Das könnte heißen, die waren froh, dass sie so weggekommen sind und wollten den Fall schnell vom Tisch. Oder wie würdet ihr das beurteilen? Die Versicherungen schenken ja nichts her.
 
Hallo embe64,

dein:

Habe einen Chirurgen, der aber in der Klinik ist,wo ich operiert worden bin.

Sprich.....Durchgangsarzt:confused:


Weiter:
Hatte im Februar einen Autounfall mit Polytrauma. 2 Tage künstliches Koma, dann Acetabulumfraktur mit drei großen OPs, Milzentfernung, Sprunggelenksfraktur, mehrere Rippenbrüche, Lungenquetschung und ein paar Kleinigkeiten.
Als ich im Mai mit der Acetabulumfraktur nicht gehen konnte (starke Früharthrose), kam die Entscheidung zur neuen TEP Hüfte, die ich seit 2 Monaten habe. Es war eine schwere Hüft-Op, da die Hüftpfanne teils zerstört war, daher war der Aufbau der Hüftpfanne wichtig und schwierig (4 Stunden-OP). Daher habe ich auch 12 Wochen Teilbelastung, von denen ich jetzt 8 hinter mir habe.
Vor der Hüft-Op war ich 3 Monate im Krankenhaus, weil sich ein Keim in der Hüfte eingeschlichen hat (insgesamt 5 Monate Krankenhausaufenthalt).

Ich habe demnächst das erste BG Gutachten und weiss nicht, was auf mich zukommt. Vor allem frage ich mich: Soll ich im Vorfeld einen Rechtswalt aufsuchen, der mir Ratschläge gibt und mir sagt, wie ich mich verhalten soll? Und wenn, dann wen (im Raum zwischen Bodensee und Stuttgart)?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung (150€ Selbstbehalt). Zahlt die bei einem solchen Besuch?
Oder reicht es, sich selbst vorzubereiten? Die BG Ärzte werden ja eh versuchen, das Urteil zugunsten der BG zu drücken, ganz egal, welchen von den drei ich auswähle (Maurer/Ravensburg, Stöckle/Tübingen, Bräuchle/Sigmaringen stehen zur Wahl).
Könnt ihr mir mit Tips helfen?


Das ist leider für dein Verletzungsbild m. E. zu wenig bzw. ich würde doch mal
noch einen "guten" Orthopäden und Neurologen aufsuchen. Wie die deine Angelegenheit auch im Blick in die Zukunft beurteilen.
(es gibt da schon Unterschiede zwischen Chir. und Orth.)

Gerade weil du ja keinen """"Fehler""" machen möchtest;)


Grüße

Siegfried21
 
@siegfried

lieber siegfried, da hast du ja ganz schön bzgl. meines Befundes gesucht. Danke dafür! Da hast du ja gesehen, dass es mich ganz schön erwischt hat.

Zu deiner ersten Frage: Meine Chriurgen im Krankenhaus sind alles erfahrene Oberärzte, die aus meiner Sicht medizinisch gut arbeiten. Das
wird ein normaler D-Arzt wohl auch nichts anders machen. Das Problem ist eher, dass die medizinisch ja viel mehr wissen als ich, auch was die Prognose angeht.

Für mich ist es jetzt nicht zu beurteilen, was die Zukunft bringt hinsichtlich des schweren Befundes, 3/7 Beinwert ist ja nicht wenig und darüber bin ich froh, aber ist es adäquat abgerechnet? Ich meine, auch angesichts der neurologischen Schädigung sollte noch 1/7 mehr drin sollte, zumal die Nervenschädigung nicht erwähnt worden ist. Aber ich habe ja keinen Einfluss auf den Gutachter, kann höchstens Widersprucht einlegen und noch ein privates Gutachten machen lassen, wenn die Zeit dafür reicht.
Ein guter Neurologe oder Orthopäde würde mir vielleicht dies und jenes im Hinblick auf die Zukunft erklären, was mir bestimmt als Mensch und Patient hefen würde, aber was bringt mir das, wenn er mir Informationen gibt, aber nicht das Gutachten macht? Ich will ja nicht von der Versicherung über den Tisch gezogen werden. Und die Tatsache, dass sie so schnell und ohne Einschränkung gezahlt haben, spricht für mich daür, dass es eigentlich mehr sein müsste.
 
Hallo Landsmann embe64,

dein:
Meine Chriurgen im Krankenhaus sind alles erfahrene Oberärzte, die aus meiner Sicht medizinisch gut arbeiten. Das wird ein normaler D-Arzt wohl auch nichts anders machen:confused:.

Ein guter Neurologe oder Orthopäde würde mir vielleicht dies und jenes im Hinblick auf die Zukunft erklären, was mir bestimmt als Mensch und Patient hefen würde, aber was bringt mir das, wenn er mir Informationen gibt, aber nicht das Gutachten macht? Ich will ja nicht von der Versicherung über den Tisch gezogen werden.

.....habe ja keinen Einfluss auf den Gutachter:eek:

Ja, du ich bin doch schon lange jetzt mit im """""Geschäft""""!

"dies und jenes" auf dem Papier kann dir schon nützlich sein und
auch die nachfolgenden Gutachter ggf. vor zu hohem abheben bewahren.

Natürlich handelt sich bei einem PUV-Gutachten um ein s. g. Parteigutachten, dass auch i. d. R. im Sinne der beantragenden Partei
ausfällt.

Das Gutachten (ich nenne es mal "Richtgröße") ist erstmals
die Verhandlungsbasis und kein endgültiges Urteil-Gesetz:p

""""verhandeln und vergleichen"""";)

Nochmals:
Meine Chriurgen im Krankenhaus sind alles erfahrene Oberärzte

Ja, denne würde ich (bzw. dein RA) doch diese auch um eine eigene "Einschätzung" oder "Stellungsnahme" z. B. über das Gutachten der PUV bieten.

Oder sind die Ärzte hier "vorsichtig":rolleyes: (ggf. Aufträge von den Versicherungen)

Fage:
was ist denn bei der BG hinsichtlich dem Gutachten herausgekommen?


Grüße

Siegfried21
 
@siegfried

danke dir für deine Meinung!

Zu deiner Frage: die BG gibt 40% im 1. Jahr, 30% im 2. und 3. Jahr.
Habe einen der erfahrenen Oberärzte, die nicht das Gutachten gemacht haben gefragt, und er meinte, das sei "angemessen". Für mich heißt angemessen, dass es auf keinen Fall zu viel ist, zumal beim BG Gutachten die neurologischen Befunde auch nicht eingeflossen sind, weil sie damals noch nicht begutachtet waren.

Auf meine Frage nach der BG Beurteilung bei den neurologischen Befunden meinte der Oberarzt, die neurologischen Schädigungen wären irrelevant für die BG. Verstehst du das oder kann mich da jemand aufklären?
 
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