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BWK12-Fraktur; Termin mit GA der PUV

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas mary69
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

mary69

Mitglied
Hallo,

lange habe ich nichts mehr geschrieben, mein Unfall ist nun schon 18 Monate her.

Gerade eben noch fristgerecht habe ich im Februar eine Begutachtung des zweiten behandelnden Orthopäden eingereicht. Darauf schrieb meine PUV mir, dass der GA (Dr. Baldus) sich mit mir in Verbindung setzen werde zwecks Erstellung eines GA. Mein Doc befand auf 20 %.

Heute hatte ich den Brief des GA mit einem Termin in MS. Mal abgesehen davon, dass es bis MS für mich ein Stück zu fahren ist, ist Dr. Baldus Chirurg. Ist es OK, dass ein Chirurg ein orthopädisches GA erstellt?
Kann ich den ggf. ablehnen, weil fachfremd? Brauche ich dafür einen Anwalt (bisher habe ich keinen)?

Kennt wer Dr. Baldus aus MS? Im Forum habe ich ihn nur als Eintrag in der IMB-Liste gefunden....

Aktuell bin ich AU (schwere Depressionen) und habe so gar keinen Antrieb, mich mit diesem Thema herumzuärgern....:(

Vielen Dank schon mal für die Hilfe, die ich hier erhalten habe. Da ich schon länger sehr angeschlagen bin, hätte ich ohne euch nicht mal fristgerecht das GA meines Docs abgeschickt.:eek:

Gruß
mary
 
Hallo Gitti,

das war mir nach Lektüre der Forensuche auch schnell klar..:(
Aber das reicht wohl nicht, um den GA abzulehnen.

Inzwischen ist der Dr. auch aD. Ein Punkt, der halbwegs konkret ist. Und er ist Chirurg und kein Orthopäde. Was qualifiziert ihn denn da eigentlich?



Hat jemand schon GA mit Erfolg abgelehnt? Falls ja: Wie?
Mit welchen Begründungen, mit Anwalt oder ohne? :confused:

VG
Mary
 
Ablehnung GA

Hallo Mary,

ich habe mal für meinen Partner gleich zwei GA abgelehnt und zwar mit der Begründung, da diese Ärzte ausschließlich im Auftrag der Versicherungen tätig sind, nicht als neutral angesehen werden können. War auch mal wieder ein Institut. Und Institute haben wir nach der ersten Begutachtung grundsätzlich abgelehnt. Wie soll ein Gutachter neutral sein, der ausschließlich im Auftrag von Versicherungen tätig ist.

Das hat gereicht. Wir haben dann ein großes Krankenhaus mit richtig arbeitenden Ärzten vorgeschlagen, was auch akzeptiert worden ist.

Allerdings hatten wir vorgebaut und fristwahrend private GA erstellen lassen. Das hatten wir der Versicherung zwar nicht gesagt, aber wir waren auf alles vorbereitet.

Bei uns handelte es sich um die berühmte Dreijahresbegutachtung. Letzten Endes kamen dann auch 100 % raus und da hat die Versicherung nur noch freundlich lächelnd gezahlt. Sauer sind sie etwas geworden, als wir die Zinsen auch nicht vergessen hatten.

Wir hatten das Glück, dass wir keinen Anwalt brauchten. Vielleicht lag es aber auch daran, dass ich durch mein sehr energisches und konsequentes Handeln von Beginn an, die Weichen in die Richtung gelenkt hatte, dass der für meinen Partner zuständige SB sehr wohl mitbekam, dass ich mir nichts gefallen habe lassen.

Ich kann Dir nur empfehlen, der Versicherung deutlich mitzuteilen, dass ein Arzt, dazu noch ad und ggf. falsche Fachrichtung wohl kaum dazu geeignet ist, bei Dir ein Abschlussgutachten erstellen zu können. Teile denen aber auch mit, dass Du bereit bist, Dich begutachten zu lassen, allerdings und dann schlage am besten, ein großes Krankenhaus vor, nur von Ärzten, die fachlich kompetent sind und nicht in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zu der Versicherung stehen.

Sie können Dich nicht zu einer Begutachtung zwingen, aber dass Dir daraus Nachteile entstehen können, muß Dir dann bewußt sein. Argumentiere sachlich, dann klappt das auch.

Viel Glück
 
Hallo Reickja,

erst mal -verspäeteten- Dank für deine Antwort.


Inzwischen ist viel passiert. Dr. B. habe ich (über meinen Anwalt) abgelehnt, da ich ihn aufgrund seiner Qualifikation nicht für passend halte. Die PUV wunderte sich, schlug aber 3 weitere vor. Bei denen haben wir angerufen, und um eine Zweitmeinung zu meiner Verletzung gebeten. Bei einem erhielten wir die Antwort, Rücken begutachtet und behandelt er nicht (völlig andere Spezalisierung). Der andere macht selbst gar nichts, er vermittelt weiter, obwohl er namentlich von der PUV genannt wurde. :confused:
Der 3. ist Angestellt bei einer Kammer, mit der ich eigentlich nichts zu tun habe, weder beruflich noch privat.


Der RA meinte, einen sollten wir nun wählen, denn die PUV bezahlt und bestimmt in diesem Fall. Das Recht auf einen neutralen GA hätte ich erst dann, wenn er gerichtlich bestellt wäre. Dazu müsste ich ggf. ein (von der PUV beauftragtes) GA ablehnen und dagegen gerichtlich vorgehen, oder es müsste sich um einen Streit mit einer gesetzlichen Versicherung handeln.
Da GA teuer sind, gehe ich nun zum GA, der für mich das kleinste Übel zu sein scheint, und warte das Ergebnis ab.


Die zweite PUV hat zwischenzeitlich behauptet, dass die Feststellung der Invalidität nicht fristgerecht erfolgte. GsD hatte ich die mit einschreiben und Rückschein geschickt, so dass die Baustelle nun völlig von meiner Rechtschutz-Versicherung übernommen wird. Solche Formfehler sind aus sicht des RA geradezu ein Geschenk.

Gruß
mary
 
Hallo,

Ssder Rückensache), hat sich mein GA-Termin auf Anfang Dezember verschoben.

Also ein kleines Update von mir. :)

Wir haben einen der drei vorgeschlagenen GA gewählt. Den, der am ungeeignet erschien. Allerdings fand ich es etwas komisch, wie sie die Höhenminderung am WK festgestellt hat.

CD des Röntgenbildes, bzw. MRT eingelegt, und mit einem Lineal die Höhen von Vorder- und Hinterkante des WK gemessen. Das Ganze ohne maßstäbliche Umrechnung oä. :confused:

Na ja, das GA braucht 3-4 Wochen, und es wird der PUV empfohlen, dass ich es ebenfalls bekomme. Hoffen wir mal, dass die das auch zeitnah tun.

Gruß und besinnliche Feiertage,
Mary
 
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