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BWK, Skapula, Rippenserien, Lungenkontusion usw.

hallo,

die frage

droht mir nun neurologisch und Psychologisch?

wird sich ohne kenntnis des derzeitigen standes schwerlich beantworten lassen, nachdem zuvor geschrieben wurde, dass diese das "Olg nicht annehmen weil diese meine Psychischen und Neurologischen Schäden mit paar € als abgegolten" sehe. dazu müsste dann von dir eine ablehnung deutlich gemacht worden sein, die zu weiteren nachfragen mit der folge weiterer begutachtung führt.

bevor aber tatsächlich auch die psychische frage aufgeworfen wird - die ohnehin idR im freien raum steht und für jeden richter nur alibifunktion hat - sollten die neurologischen hintergründe ausreichend aufgeklärt werden. dass unzureichende behandlung auch einmal auf die psyche gehen, hat schliesslich nichts damit zu tun, dass die ausgangsschädigungen psychisch zu erklären und zu behandeln wären. darauf läuft es aber letztendlich in aller regel hinaus. und dein tramadol - ich kenne sie neben tilidin und fentanyl zu genüge von 100er bis 200er - beseitigen keine psychischen gründe.


gruss

Sekundant
 
ich würde mich niemals im Hause der Rentenversicherung begutachten lassen.

Gruß
Anja
 
Ich habe heute Nachgefragt und es geht um die neurologische Begutachtung!

Es wurde mir klar gesagt das die Begleitperson nicht an der Begutachtung teilnehmen darf. Ist das so rechtens?

MfG

Gsxr
 
Ja das ist richtig: in den "Begutachtungsstationen"
der Rentenversicherung sind Begleitpersonen nicht erlaubt.

Gruß
Anja
 
zum thema begleitperson bzw beistand wurde mehrfach geschrieben, so auch unter https://www.unfallopfer.de/threads/...vollmächtigte-und-beistände.24548/post-192757 mit den entsprechenden fundstellen. ein erlaubt oder nicht erlaubt ist zunächst einmal weder thema noch die frage. es zählt, sich an den rechtlichen vorgaben zu orientieren, die dort genannt und nachzulesen sind. wieso sollte also eine begleitperson/ein beistand bei der rentenversicherung nicht erlaubt sein? dass es nicht gewollt ist, ist kein argument. wenn es nicht im RV-haus sein soll, dann eben an anderem ort.


gruss

Sekundant
 
Hallo Anja und Sekundant,

vielen dank für die Info, ich bin da jetzt einfach mal hin (wurde gefahren) und habe meiner Meinung kund getan. Als erstes kam ein etwas verstörender Fragebogen in dem 1/3 um Fragen über die Stimmen in meinem Kopf ging, aber keine Sorge diese Stimmen (Holger und Verena) haben mir vergewissert das Sie nichts den Leuten der DRV erzählen. Nein im Ernst ich habe Depressive Gemütsverstimmung was aber nach über 5 Jahren solcher Scheiße passieren kann. Also habe ich diesen Fragebogen mit auch teils echt schweren Fragen beantwortet aber zumindest wusste ich das Schröder nicht mehr unser Bundeskanzler ist, der sollte nämlich als Man nicht in Frauenkleidern herum laufen.

Ich habe ehemals Behandelnde Ärzte und Gutachter mit passenden Bezeichnungen betitelt und was denen mal dafür gehört das Sie mir mein leben versauen. Von denen sollte jetzt halt keiner von einem schwarzen Insignia überfahren werden, sonst wird es Eng für mich!

Der Gutachter der DRV hat sich gesondert die Angaben des Sozialgericht gezogen un den Bericht meines Nervenarzt und Psychologen, nun heist es warten.

MfG


GSXR
 
Hallo Sekundant,

das Thema Begutachtung bei der Rentenversicherung und Begleitperson
mitnehmen das wird abgelehnt.
Irgendwie müssen die "Gutachter" geschützt werden.
Somit bleibt nur eine Ablehnung der Begutachtung im Hause der Rentenversicherung.

Gruß
Anja
 
Hallo GSXR,

ich wünsche Dir, dass es positiv für dich ausgeht.

Gruß
Anja
 
Danke Anja,

Ich rede mir immer wieder ein das es positiv ausgehen wird.

Das Sozialgericht hat die Schädigungen ja alle bereits anerkannt! Wenn die Drv die Rückenmark Schädigung und Psyche nicht anerkennt geht es mit dem VdK gegen die Ablehnung der Teilerwerbsrente vor das Sozialgericht das die Verletzung im Bezug auf den Schwerbehinderten Ausweis bereits anerkannt hat!

Sagt es mir wenn ich falsch liege!

Das Problem wäre nur die Dauer. Es ist doch positiv wenn die Teilerwerbsrente anerkannt wird bevor ich zum Gutachter des OLG müsste der bestimmte Schäden in Frage stellen könnte.

MfG

Gsxr
 
Hallo,

Du musst die verschiedenen Begriffe Schwerbehinderung, Schädigungsfolgen und Erwerbsminderungsrente auseinander
halten:

Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als 6 Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Auch mit einem GdB von 100 kann man noch arbeitsfähig sein.

Der GdS ist nur auf die Schädigungsfolgen bezogen ist und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache.



Aus dem GdB und aus dem GdS ist also nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen.

Erwerbsminderungsrente:



eine Teilerwerbsminderungsrente kann man nicht beantragen.



Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.



Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.



Für die Bewilligung der Rente ist nur noch die verbliebene Leistungsfähigkeit ausschlaggebend unabhängig vom ausgeübten Beruf. Unter Umständen muss daher ein qualifizierter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, auch einen weniger qualifizierten Job annehmen.



Die Arbeitsmarktrente ist eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese wird geleistet, wenn die Erwerbsminderung des Versicherten grundsätzlich nur teilweise eingeschränkt ist, jedoch unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitbeschäftigung mehr möglich ist.



Das sozialmedizinische Gutachten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage der Rentenversicherung.

Letztendlich entscheiden Juristen der Rentenversicherung über die Bewilligung der Rente.



Derzeit werden nur ca. 40 % der Erwerbsminderungsrenten bewilligt.

Die Hürden zur Bewilligung der Erwerbsminderungsrente sind somit sehr hoch.

Gruß
Anja
 
Hallo Anja,

Du hast natürlich vollkommenrecht!

Es geht bei mir ja um Grundlegendes. Ich war schon im BfW und diese geben an das eine Umschulung nicht das gewünschte Ziel oder etwas neues bringt. Das Arbeitsamt, als nich Kosten Träger, sagt unvermittelbar, und die Drv sagt laut Gutachten in irgend einem Job mehr als 6 Stunden. Aber in einem von mir zu bewältigenden Arbeitsweg gibt es halt nicht So viel Jobs als irgendwas mit gehen, stehen und sitzen mit geringer Belastung, keiner Zwangshaltung und keiner Verantwortung.

Aber warten wir es ab.

Mfg

Gsxr
 
Guten Morgen,

und es geht weiter, Ende Juni steht die Begutachtung durch den OLG Gutacher ( 2 std Fahrzeit entfernt), Neuro- und Psychologisch, an. Ich bin Optimistisch bis dahin die Unterlagen der DRV in der Hand zu halten.

Heute geht es zum Orthopäden, die Schulter bringt mich noch um.

MfG


GSXR
 
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