• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

BU mit 51?

hinkelotta

Neues Mitglied
Hallo,
ich bin noch ganz neu hier, und vollkommen Ahnungslos.
Am 1.6.09 habe ich mir bei einem Waldspaziergang das Sprunggelenk (Weber B) gebrochen. Am 4.6.09 wurde ich dann operiert und bekam eine Metallplatte eingesetzt, diese wurde wegen unverträglichkeit am 15.10.09 vorzeitig wieder entfernt.
Im August 09 bekam ich eine Reha der DRV, ich war bis jetzt ständig in physiotherapeutischer Behandlung, da ich immer noch Probleme mit dem Sprunggelenk (mitlerweile auch ISG, Bandscheibe und auch dem Knie) habe, bekam ich nun im Juni 10 nochmals eine Reha von der KK. Ich wurde wieder AU entlassen, vor Allem, da ich einen stehenden Beruf(Friseurin) habe. Mein Orthopäde sagte mir, eine weitere krankengymnastische Verordnung verschreibt er mir nicht, da es ja nichts bringt, und ich müße mit der Sache leben. Auch die Physiotherapeuten wußten schon nicht mehr was sie noch tun sollten. Habe um den kompletten Knöchel das Gefühl eine harte ,innerliche Manschette zu tragen.
Da ich mit dem Fuß auf keinen Fall "dauerstehen" kann,und wegen der Probleme im Lendenwirbelbereich auch nicht sehr lange sitzen kann, bleibt mir nun wohl leider nur der Weg in die BU.
Was muß man da denn alles beachten? Wie ist das mit der Regelung, ich bin Jahrgang 1959, falle also unter das "alte" Recht.
Noch bekomme ich Krankengeld (bis ende Nov.), noch bin ich ungekündigt (20 Jahre im Geschäft !), wie verhalte ich mich, was muß ich beachten?
Würde mich sehr über kompetente Antworten freuen .
Gruß an Alle,
hinkelotta
 
Hallo hinkelotta,


für den Fall der Fälle kannst Du nur die Erwerbsminderungsrente beantragen. Denn der Gesetzgeber unterscheidet seit dem Jahr 2000 nicht mehr nach Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.

Das was Du unter alter "Regelung" ansprichst, gilt nur noch eingeschränkt für Versicherte, die vor der Stichtagsregelung 31.12.2000 (Rentenänderungsgesetz) vor dem "01.01.1961" geboren sind. Nur noch diese Versicherte, die vor dem 01.01.1961 geboren sind, können im Fall einer vorliegenden Berufsunfähigkeit eine teilerwerbsgemindete Rente als Dauerrente (Besitzstandsregelung als Berufsschutz) beanspruchen, wenn ein Restleistungsvermögen im derzeit ausgeübten Beruf von über 3 bis unter 6 Stunden ärztlich festgestellt wurde. Dann kommt die Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht.

In deinem konkreten Fall, wenn Du also nicht mehr deine bisherige Tätigkeit im Friseurberuf vollschichtig (über 6 Stunden) ausüben kannst, musst Du einen Antrag auf volle erwerbsgeminderte Rente stellen. Dies würde ich in deinem Fall jetzt auch schon tun. Denn wenn die Krankenkasse Dich im November aussteuert, und Du nicht wieder arbeiten kannst, wirst Du arbeitslos (ALG 1). Erfahrungsgemäss ziehen sich Rentenanträge oftmals längere Zeit hin. Deshalb stelle den Rentenantrag so rechtzeitig wie möglich, denn sollte dieser Antrag in der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht genehmigt werden, und die Voraussetzung für ALG 2 (verheirat) später nicht vorliegen, bist Du auch nicht mehr krankenversichert, es sei denn, es besteht über den Ehemann die Möglichkeit als familienversichert.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo kbi1989,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde die ganze Prozedur mit dem VDK machen. Ich denke die kennen sich sicher besser aus als ich.
Was glaubt Ihr, wie stehen meine Chancen?
Hab schon richtig die Krise, was da wohl alles auf mich zu kommt !
Teilt mir doch bitte Eure Erfahrungen mit.

Gruß
hinkelotta
 
Hallo hinkelotta,


das ist eine gute Überlegung, wenn man sich mit dem Antragsverfahren überfordert fühlt. Da wie Du schreibst, Dir die DRV ja schon eine med. Reha genehmigt hat und auch die Krankenkasse, vermute ich mal, dass die DRV zunächst den Rentenantrag als einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umwandelt.

Demzufolge wird die DRV zunächst prüfen, inwiefern Du noch mit deiner gesundheitlichen Einschränkung dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst oder wie Du behindertengerecht in deinem Beruf oder in einem anderen Beruf noch arbeiten kannst. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgereizt sind und kein positives Ergebnis für Dich erzielt werden konnte, könnte es mit einer erwerbsgeminderten Rente klappen. Aber stell jetzt mal über den VDK den Antrag, und dann werdet ihr ja sehen, wie die DRV reagiert.

PS: Wenn Dir der Reha-Entlassungsbericht der DRV-Reha vorliegen sollte, lies mal dort nach, wie das Restleistungsvermögen von Dir in der Reha eingeschätzt wurde.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

von der DVR hab ich keinen Entlassungsbericht, die Reha war letztes Jahr.
Von der KK hab ich den Bericht, und da steht weiterhin AU. Diese Reha hab ich grad mal vor 14 Tagen beendet. Mein Orthopäde sagt damit muß ich leben. Er verschreibt mir auch nichts mehr, da es offensichtlich sowieso nichts bringt. Hab nächste Woche einen Termin beim VDK, hoffentlich können die mir helfen.

Gruß
hinkelotta
 
Back
Top