komprimierter
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Zur BSG-Krankengeld-Falle gibt es sehr vielfältige Aspekte.
Hier geht es speziell darum, ob bzw. dass die BSG-Rechtsprechung - wie (auch) von
einem Sozialgericht aktuell eingeschätzt - nicht nachvollziehbar, unlauter versucht, eine
nicht existente gesetzliche Regelung zu suggerieren, contra legem und über Argumente
hinweggehend mit dem Gesetzbindungsgebot unvereinbar ist und dass sich wegen der
Schwere der benannten rechtlichen Verfehlungen Untersuchungen zur Frage der
Rechtsbeugung aufdrängen (§ 339 StGB).
Gruß!
Machts Sinn