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BSG-Krankengeld-Fallen-„Recht“sprechung nach § 339 StGB – Rechtsbeugung – untersuchen

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
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Detaillierte Kenntnisse sind auch für die sachgerechte Änderung des § 46 SGB V
durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wichtig.


Gruß!
Machts Sinn
 
komprimierter

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Zur BSG-Krankengeld-Falle gibt es sehr vielfältige Aspekte.

Hier geht es speziell darum, ob bzw. dass die BSG-Rechtsprechung - wie (auch) von
einem Sozialgericht aktuell eingeschätzt - nicht nachvollziehbar, unlauter versucht, eine
nicht existente gesetzliche Regelung zu suggerieren, contra legem und über Argumente
hinweggehend mit dem Gesetzbindungsgebot unvereinbar ist und dass sich wegen der
Schwere der benannten rechtlichen Verfehlungen Untersuchungen zur Frage der
Rechtsbeugung aufdrängen (§ 339 StGB).

Gruß!
Machts Sinn
 
für die detaillierte Auseinandersetzung mit krassen Auffälligkeiten:

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LSG NRW 17.07.2014: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171751

BSG 16.12.2014 1/5: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175653

Karenztag/e-Recherche: 12.02.2015: http://up.picr.de/21025787ot.pdf

Urteilskritik 19.02.2015: http://up.picr.de/21051240xu.pdf

SG Speyer Beschluss 03.03.2015: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={07A09B9D-43D2-432D-84B2-444B5FB1C12C}


Gruß!
Machts Sinn
 
nach einem Exkurs in´s Strafrecht - leider nicht zur Rechtsbeugung

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http://www.zeit.de/autoren/F/Thomas_Fischer/

Gruß!
Machts Sinn
 
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