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BSG - Ein Urteil zum Leidwesen der BG

Hallo oerni,

das ist eine interessante Nachricht, denn bislang war m. W. an Homeoffice-Arbeitsplätzen die Rechtsprechung anders: Das Risiko, das im Betrieb der Arbeitgeber trägt, trug bisher voll der Homeoffice-Arbeitnehmer. Ich lese mir die Entscheidung des Bundessozialgerichts noch einmal genau durch, das Wörtchen "kann" im obigen Text fällt auf ... immerhin also eine "Aufweichung".

LG
 
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