Hallo Ihr,
ich habe mich jetzt schon länger nicht gemeldet, weil ich mich mit allem überfordert fühle und dazu auch noch eine Vireninfektion durchstehen mußte. Weil ich mich in einer besonders brenzligen Lage befinde, die sich gewissermaßen auch hochgeschaukelt hat, möchte ich zumindest versuchen, ob mir jemand aus (eigener) Erfahrung einen hilfreichen Tipp oder Hinweis geben kann.
Es betrifft 2 Verfahren zu einer Sache, die bereits (wieder) vor Gericht sind. Es handelt sich bei A um einen Haushaltsführungsschaden und bei B um einen Verdienstausfallschaden (seit über 10 J. vor Gericht).
Zur Situation A: nach unverschuldetem Unfall kann ich meinen linken Arm nur noch sehr eingeschränkt gebrauchen. Ebenso leide ich nach einem SHT III unter Einschränkungen in u. a. Konzentration und Gedächtnis. Ich bewohne mit anf. 40 eine Wohnung (80 m²) in einem Zweifamilienhaus, welches ich auch erben werde. Dazu gehört ein Garten mit ca. 950 m². Bisher konnte ich das hier alles nur durch Hilfe und Unterstützung von Angehörigen bewältigen. Aus Altersgründen ist dies in absehbarer Zeit nicht mehr möglich.
Ein gerichtlich bestellter und vereidigter SV hat im GA einen Anspruch auf Haushaltsführungsschaden i. H. v. 850 € mtl. ermittelt. Da warte ich nun auf Beschluß vom LG, zu welchem vermutlich auch eine Revision erfolgen wird.
Zur Situation B: Der Verdienstausfall selber wurde mir schon zugestanden – jetzt geht es um die Höhe. Diese ist nur fiktiv zu ermitteln, weil ich zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn abserviert wurde. Von einem entsprechenden SV wurden innerhalb mehrerer Jahre neben direkter Aussage vor Gericht bereits auch mehrere Gutachten dazu erstellt, welche meinem Eindruck nach z. T. in sich nicht schlüssig sind. Außerdem stammt dieser SV von der AG-Seite (hat auch selbst ein entspr. Unternehmen). Weil ich (leider erfolglos) mich um beruflichen Wiedereinsteig (in anderen Bereichen) bemühte, erlangte ich innerhalb mehrerer Jahre verschiedene Qualifikationen, in denen ich aber nicht in der Lage war, auf Dauer tätig zu sein. Schließlich wurde mir eine geringe Erwerbsminderungsrente zuerkannt. Die Höhe meiner Klageforderung beruht auf einer Aussage des damaligen Betriebsleiters meiner eigentlichen Arbeitsstelle. In diesem Beruf wird i. d. R. nach Tarif bezahlt. Doch der von mir angestrebte Bereich nach Kennern aus der Praxis jedoch nicht. Vom Gericht wurde mir lt. dem genannten GA die Position darunter zuerkannt. Meiner Ansicht nach entspräche meine nun außerhalb davon erlangte Qualifikation aber eindeutig der darüber.
Inzwischen haben sich in dieser Angelegenheit schon viele tausend Euro an Gerichts-, Anwalts-, Gutachterkosten etc. angesammelt. Um soweit als möglich eine höhere Beteiligung als 50 % an den Gesamtkosten zu vermeiden, habe ich mir gedacht, ab von den über meinen Anwalt vor Gericht gemachten Forderungen den Richtern bei der nun in einigen Wochen anstehenden Verhandlung ein Kompromißangebot zu machen. Darin würde ich meine unterste Toleranzgrenzen nennen, welche ich zu einem qualitativ guten Leben benötige. Dabei würde ich den Richtern anbieten wollen, mich beim Verdienstausfall mit nahezu 25 % weniger vom in der Klage geforderten Nettolohn zufrieden zu geben. Und beim Haushaltsführungsschaden habe ich da meine Forderung entgegen dem GA auf 550 € mtl. herabgesetzt.
Was sagt Ihr dazu? Wie schätzt Ihr meine Erfolgsaussichten ein? Oder hättet Ihr weitere oder gar bessere Vorschläge zur Vorgehensweise? Vorab schon einmal herzlichen Dank, wenn mir dazu jemand Auskünfte geben kann!
Liebe Grüße
Aponavi
ich habe mich jetzt schon länger nicht gemeldet, weil ich mich mit allem überfordert fühle und dazu auch noch eine Vireninfektion durchstehen mußte. Weil ich mich in einer besonders brenzligen Lage befinde, die sich gewissermaßen auch hochgeschaukelt hat, möchte ich zumindest versuchen, ob mir jemand aus (eigener) Erfahrung einen hilfreichen Tipp oder Hinweis geben kann.
Es betrifft 2 Verfahren zu einer Sache, die bereits (wieder) vor Gericht sind. Es handelt sich bei A um einen Haushaltsführungsschaden und bei B um einen Verdienstausfallschaden (seit über 10 J. vor Gericht).
Zur Situation A: nach unverschuldetem Unfall kann ich meinen linken Arm nur noch sehr eingeschränkt gebrauchen. Ebenso leide ich nach einem SHT III unter Einschränkungen in u. a. Konzentration und Gedächtnis. Ich bewohne mit anf. 40 eine Wohnung (80 m²) in einem Zweifamilienhaus, welches ich auch erben werde. Dazu gehört ein Garten mit ca. 950 m². Bisher konnte ich das hier alles nur durch Hilfe und Unterstützung von Angehörigen bewältigen. Aus Altersgründen ist dies in absehbarer Zeit nicht mehr möglich.
Ein gerichtlich bestellter und vereidigter SV hat im GA einen Anspruch auf Haushaltsführungsschaden i. H. v. 850 € mtl. ermittelt. Da warte ich nun auf Beschluß vom LG, zu welchem vermutlich auch eine Revision erfolgen wird.
Zur Situation B: Der Verdienstausfall selber wurde mir schon zugestanden – jetzt geht es um die Höhe. Diese ist nur fiktiv zu ermitteln, weil ich zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn abserviert wurde. Von einem entsprechenden SV wurden innerhalb mehrerer Jahre neben direkter Aussage vor Gericht bereits auch mehrere Gutachten dazu erstellt, welche meinem Eindruck nach z. T. in sich nicht schlüssig sind. Außerdem stammt dieser SV von der AG-Seite (hat auch selbst ein entspr. Unternehmen). Weil ich (leider erfolglos) mich um beruflichen Wiedereinsteig (in anderen Bereichen) bemühte, erlangte ich innerhalb mehrerer Jahre verschiedene Qualifikationen, in denen ich aber nicht in der Lage war, auf Dauer tätig zu sein. Schließlich wurde mir eine geringe Erwerbsminderungsrente zuerkannt. Die Höhe meiner Klageforderung beruht auf einer Aussage des damaligen Betriebsleiters meiner eigentlichen Arbeitsstelle. In diesem Beruf wird i. d. R. nach Tarif bezahlt. Doch der von mir angestrebte Bereich nach Kennern aus der Praxis jedoch nicht. Vom Gericht wurde mir lt. dem genannten GA die Position darunter zuerkannt. Meiner Ansicht nach entspräche meine nun außerhalb davon erlangte Qualifikation aber eindeutig der darüber.
Inzwischen haben sich in dieser Angelegenheit schon viele tausend Euro an Gerichts-, Anwalts-, Gutachterkosten etc. angesammelt. Um soweit als möglich eine höhere Beteiligung als 50 % an den Gesamtkosten zu vermeiden, habe ich mir gedacht, ab von den über meinen Anwalt vor Gericht gemachten Forderungen den Richtern bei der nun in einigen Wochen anstehenden Verhandlung ein Kompromißangebot zu machen. Darin würde ich meine unterste Toleranzgrenzen nennen, welche ich zu einem qualitativ guten Leben benötige. Dabei würde ich den Richtern anbieten wollen, mich beim Verdienstausfall mit nahezu 25 % weniger vom in der Klage geforderten Nettolohn zufrieden zu geben. Und beim Haushaltsführungsschaden habe ich da meine Forderung entgegen dem GA auf 550 € mtl. herabgesetzt.
Was sagt Ihr dazu? Wie schätzt Ihr meine Erfolgsaussichten ein? Oder hättet Ihr weitere oder gar bessere Vorschläge zur Vorgehensweise? Vorab schon einmal herzlichen Dank, wenn mir dazu jemand Auskünfte geben kann!
Liebe Grüße
Aponavi