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Brauche mal Hilfe

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Keek74
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Keek74

Neues Mitglied
Hi,

ich hatte vor drei Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit zahlreichen Verletzungen. Ich wurde von meiner PUV zu einem Gutachter für ein orthopädisches und einen für ein augenärztliches gutachten geschickt. Im September diesen Jahres sind die 3 Jahre um. Ich habe ein Recht laut der Unterlagen mich noch einmal begutachten zu lassen. Wie mache ich es nun am besten? Der erste Gutachter war ein Gutachter meiner PUV. Das die die behandelnd Klinik und meine Ärzte nicht anerkennen für ein Gutachten ist mir klar. Könnte ich denen vielleicht vorschlagen das ich denen 2 Gutachter nenne. Wie sollt eich vorgehen? Danke schon mal vorab:-)
 
Hallo Keek74, willkommen im Forum.

Ich hoffe, dir gibt noch jemand mit Erfahrung eine Antwort, bevor die Fristen ablaufen. Ansonsten rate ich dir, die Forumsuche zu durchforsten oder / und dich zeitnah von einem Anwalt beraten zu lassen (das geht auch ohne Mandat gegen Gebühr, wenn man sich noch nicht sicher ist, ob der RA gut ist).

Soweit ich weiß, hast du bei einer PUV kein Gutachterwahlrecht, aber das müsste in den Versicherungsbedingungen eigentlich stehen.

Leider kann ich dir nicht weiter helfen.
Alles Gute und liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Keek74,

erstens beantragst Du eine Begutachtung gemäß deiner AUB wegen Verschlechterung Deines Gesundheitszustandes.

(ich hoffe, das alle jetzigen Beschwerden auch mit einer Invaliditätsanmeldung geltend gemacht wurden)

Dann wartest Du auf die Antwort.

Auf die Antwort schlägst Du einen von Dir benannten Gutachter vor, da die Erstbegutachtung durch einen von der Gesellschaft benannten Gutachter erfolgte.

Es gibt Urteile dazu, aber die hab ich nicht abgespeichert, die eindeutig die Bestimmung der PUV zum Nachgutachten einschränken.

Du hast danach noch 3 Jahre Zeit eventuell Klage einzureichen. Also erstmal die ersten Schritte und dann Anwalt.
 
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