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Brauche dringend Hilfe zu Spätfolgen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Don211
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Don211

Mitglied mit negativem Renomee
Hallo erstmal an alle :),
Ich hatte vor 26 einen Verkehrsunfall ich war darmals 13 Jahre alt ,die Körperlichen Schäden waren Schweres gedecktes Schädelhirntrauma,epidurales Hematom links fronto-temporal,Verlust meiner Hörkraft von 70 % auf dem linken Ohr,und eine Schlüsselbeinbruch.Insgesamt 1 Jahr Krankenhausaufenthalt 4 Operationen dar der Schädelknochen nicht wieder eingesetzt bzw abgestoßen wurde ,wurde mir ein Implanta eingesetzt.Meine Mutter hadelte mit einem Rechtsanwalt eine Abfindungserklärung über 15150 DM aus ,wie schon hier mehrfach erwähnt allerdings mit den Klauseln
1. materille Zunftsansprüche, soweit sie nicht auf Sozialversicherer und andere übergehen.
2. Immaterielle Zukunftsansprüche allein für Folgen, mit denen nicht zu rechnen war
3. Die Versicherung erkennt diese Ansprüche dem Grunde nach AN UND WIRD DIE Einrede der Verjährung 30 Jahre ab heute nicht erheben
B
Ich kein Ahnung was ich jetzt noch für Rechte oder Anspüche habe Gegenüber der Versicherung habe .Wie schon erwähnt Abfindungserklährung dar es darmals keine Rechtsschutz gabe seitens meiner Mutter und heute meine höchstwahrscheinlich kommt nicht dafür auf.
Im Mai diesen Jahres habe ich mir dummerweise meinen Kopf heftig gestoßen sodas mir mein Inplantat kaputt gegangen ist, dar sich das ganze noch Endzündet hatte must ich mich einer NOT-Operation unterziehen vobei nur das alte Inplantat herraus genommen worden ist, ich muß noch einmal ins Krankenhaus um ein neues Inplantat einsetzten lassen. Bis jetzt ist zum Glück alles gutgegangen und soweit auch gut verheilt.
Zu 2 :Ist den dieses denn eine Folge mit denen nicht zu rechnen war ?.Der Chef Arzt darmals sagte das es nicht sicher ist ob es für immer drin bleiben kann oder es irgentwann ausgetauscht werden muss , Hier die Frage: Vorherrsehbar oder nicht ?.
Ich die Versicherung darüber Informiert und eine Kostenaufstellung gemacht für die Kosten die mir für die Behandlung angefallen sind ,die nartürlich sofort sagte das keinerlei Ansprüche mehr hätte auf Spätfolgen,Die Kosten haben Sie mir nartürlich gekürzt .
Schreiben: Wir sind bereit,Ihre Ansprüche ohne weitere Aufklärung, daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auszugleichen.
Die Zuzahlung zum Krankenhaus ist allerdings nicht ersatzpflichtig,....?....
Die schadensersatzrechtlich zu leistende Kilometerpauschale beträgt 0,25€?
Haben die Recht soll ich mich damit Zufrieden geben,habe ich Glück das Sie überhaupt etwas Zahlen dar ich Punkt 1 Sie doch dazu Verpflichtet sind ?
Ich möchte nicht einen Rechtsanwalt reicher machen als er ja schon ist ,ich war bei dem darmarligen Rechtsanwalt der für eine Informations Stunde schon 250 € .- abnehmen wollte:eek::(.Diese Kosten übersteigern schon das Geld was mir die Versicherung in momentgibt um 90€:( also lieber nehmen und weniger Ärger haben ist hier die Frage.
Wär Nett wenn hier einer währe der sich besser damit auskennt mit sowas oder so ungefähr so etwas erlebt hat und mir berichten könnte .
Ich Danke allen schonmal im Vorraus:) die etwas dazu Beitragen können.
 
Moin Don,

du schreibst u.a.:

..... Ich möchte nicht einen Rechtsanwalt reicher machen als er ja schon ist ,ich war bei dem darmarligen Rechtsanwalt der für eine Informations Stunde schon 250 € .- abnehmen wollte:eek::(.Diese Kosten übersteigern schon das Geld was mir die Versicherung in momentgibt um 90€:( also lieber nehmen und weniger Ärger haben ist hier die Frage.

Das ist zwar so eine knifflige Frage - aber in deinem Fall scheint eine qualifizierte juristisch fundierte Auskunft das beste, was du dir antun kannst.

Also gehe bitte mit deinem Versicherungsvertrag (auch, und gerade das "Kleingedruckte") zu einem ausgebildeten Juristen und lass dich beraten. Ohne genaue Kenntnis deines Versicherungsvertrages in "Punkt", "Komma" und "Strich" kann dir doch kein mensch wirklich eine hilfreiche Antwort geben!

..... ich muß noch einmal ins Krankenhaus um ein neues Inplantat einsetzten lassen. Bis jetzt ist zum Glück alles gutgegangen und soweit auch gut verheilt......

Deine Probleme sind doch nicht die Spaetfolgen der Verletzung, sondern doch eher die rechtlichen Probleme deiner Versicherungsbedingungen.

Bitte gehe zu einem juristisch ausgebildeten Anwalt fuer Versicherungsrecht!
 
Hallo Don,

ich schließe mich Frank seiner Meinung an, Du solltest Dir rechlichen Beistand holen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass man Euch damals mächtig gerollt hat!
Meiner Meinung nach sind diese letzten zwei OP. unfallbedingte Folgeschäden! Ohne Deinen damaligen Unfall hättest Du heute kein Implantat, was man austauschen hätte müssen! Darüber dürfte es meiner Meinung nach kein Zweifel bestehen.
Wie wurde damals die Schuldfrage bewertet? Es wird doch sicherlich bis zu diesem Vergleich, einen regen Schriftverkehr gegeben haben. Ich vermute auch, das die Staatsanwaltschaft damals ein Ermittlungsverfahren zulaufen hatte. Sind die Zahlungen von der HV. oder PUV. geleistet worden?

MfG.
Pit
 
Ich denke auch, das dich ein Anwalt beraten sollte.
Beim Amtsgericht gibt es hier doch auch finanzielle Hilfen, die beantragt werden können, wenn man keinen Anwalt bezahlen kann. Informiere dich einmal bei deinem Amtsgericht
 
So viel ich noch weiß ist dieses nicht vor Gericht gewesen es wurde nur die besagte Summe gezahlt von der Haftpflicht -Versicherung.

Es Handelt sich um eine Afindungserklährung in dieser steht geschrieben um das Kleingeschriebene:

Ich erklähre mich/Wir ererklähren uns gegen Zahlung des oben genanten Entschädigungs-oder Restbetrages für endgültig und unwiderruflich abgefunden wegen aller Ansprüche, die von mir/ uns oder meinen/unseren Rechtsnachfolgen aus Anlaß des oben angegebenen Schadensereignisses erhoben werden können, und zwar gegen den obengenannten Versicherungsnehmer,die mitversicherten Personen un die(Name möchte ich hier nicht nennen) Versicherung.

Die Erklärung wirkt auch gegenüber jedem Dritten, soweit dessen Inanspruchnahme zu Ausgleichs- oder Regreßforderungen gegen den obengenannten Versicherungsnehmer, die mit versicherte Personen und DIE Versicherung führen oder deren Ausgleichs- oder Regreßansprüche beeinträchtigen könnte.
Die Erklärung erfaßt sowohl bekannte wie unbekannte Ansprüche, auch wenn sich noch unerwartete oder unvorhergesehene Folgen oder Ansprüche ergeben sollten,ganz gleich, ob sie voraussehbar sind oder nicht.
Die Bedeutung und die Tragweite dieser Erklährungs sind mit/uns in vollem Unfang bekannt.
Sofern das Angebot sich ausdrücklich nur auf einen Teil der erhobenen Ansprüche bezieht, gilt die Abfindungserklärung nur für diese Ansprüche. In der Zahlung wird kein Anerkenntnis einer Haftung gesehen.
Ich Halte/wir halten uns an diese Erklärung nur gebunden wenn der Entschädigungs-oder Restbetrag binnen 4 Wochen nach Eingang der Erklärung bei der Gesellschaft oder ihrer zuständigen Vertriebsgesellschaft zur Zahlung angewiesen wird.
Besondere Bermerkung :

Offen bleiben :
1. materielle Zukunftsansprüche, soweit sie nicht auf Sozialversicherer und andere übergehen,
2. immaterielle Zukunftsansprüche allein für Folgen, mit denen nicht zu rechnen war.
Die Versicherung erkennt diese Ansprüche dem Grund nach an und wird die Einrede der Verjährung 30 Jahre ab heute nicht erheben.

Ich habe Heute noch mal mit dem darmaligen Rechtsanwaltkanzlei gesprochen ob es noch Unterlagen gebe die mir aber sagten das keine mehr hätten auch hier weiß ich nicht ob dieses Rechtens ist dar es sich ja um 30 Jahre handelt und nicht wie sonst das die Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet werden.
Übrigens ich habe leider so gut wie überhaupt keine Unterlagen darüber, dar sich ja darmals miene Mutter darum gekümmert hatte dar ich noch Minderjährig war und Sie heute auch keine mehr davon hat.
Eine Kopie der Abfindungserklärung habe ich mir von der Versicherung zu senden lassen.

Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht in diesem Falle
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Don,

meiner Meinung nach, ist diese Abfindungserklärung/ Klausel Wasserdicht. Du solltest aber unbedingt einen RA. aufsuchen und prüfen lassen, ob diese nicht Sittenwidrig ist.
Das Risiko für Dich bleibt bei einer Beratung überschaubar.
Als Mahnung/Warnung sehe ich Deinen Beitrag für andere User, die von "Ihren" Versicherungen solche Angebote unterbreitet bekommen und die eventuell daraus entstehenden drastischen Folgen!
Die Versicherungsgesellschaften unterstellt uns verunfallten eine Geldgier bzw. eine Bereicherungsabsicht und daher auch die Versuche mit oft lächerlichen Beträgen uns schnell los zu werden.

MfG.
Pit
 
Danke PIT

So ist das solange man alles bezahlt ist man gut aber wenn man mal etwas zu kriegen hat und das noch als Opfer ist mann Geldgierig das schlimmste ist das die Gerichte dazu noch die Versicherungen unterstützen.
 
anspruch

hallo don,
so wie meine vorschreiber meinten, solltest Du unbedingt den rat, nicht nur eines, ra suchen, um o.g. geltend zu machen oder zu wissen, ob Du zu Deinem recht kommst.
wenn Du diese paar euro für hilfe, unterstützung nicht ausgibst, wirst Du Dich Dein leben lang ärgern.
ist es das wert?
gruß y
 
Danke an alle hier

Bin zum RA gegangen es sieht ziemlich gut aus :)werde später noch berichten. :DINFO FÜR ALLE:D
Das Gute ist, wie oben erwähnt: Offen bleiben: ZU 1 und ZU 2 lese oben.
Dadurch muss die Versicherung die Kosten des RA bezahlen:p und die Erläuterung der Abfindungserklährung ist somit Hinfällig in den 2 Punkten.
Leider muss man schon wissen was man hat,ansonsten hätte ich mir die mir seit Jahren entstanden kosten für Arzneien usw. sparen können, weil diese die VS hätte übernehmen müssen.Desweiteren sind wir nartürlich darmals über den Tisch gezogen worden wie schon gesagt aber das ist wohl immer der Fall wenn mann ZU SCHNELL sein Recht haben will :confused:,ALSO an ALLE die das hier Lesen Gedult zu seinem Leiden es wird hinterher ein bischen versüßt bzw. in den Folge Jahren eine gewisse Sicherheit zu haben.
 
Hallo Don,

freut mich für Dich, dass Du unseren Rat angenommen hast und tätig geworden bist.
Nur so kann man etwas erreichen, denn von allein kommt nichts!
Es zeigt sich immer wieder, der Abend ist klüger als der Morgen.
In diesem Sinne drücke ich Dir die Daumen.

MfG.
Pit
 
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