Hallo erstmal an alle
,
Ich hatte vor 26 einen Verkehrsunfall ich war darmals 13 Jahre alt ,die Körperlichen Schäden waren Schweres gedecktes Schädelhirntrauma,epidurales Hematom links fronto-temporal,Verlust meiner Hörkraft von 70 % auf dem linken Ohr,und eine Schlüsselbeinbruch.Insgesamt 1 Jahr Krankenhausaufenthalt 4 Operationen dar der Schädelknochen nicht wieder eingesetzt bzw abgestoßen wurde ,wurde mir ein Implanta eingesetzt.Meine Mutter hadelte mit einem Rechtsanwalt eine Abfindungserklärung über 15150 DM aus ,wie schon hier mehrfach erwähnt allerdings mit den Klauseln
1. materille Zunftsansprüche, soweit sie nicht auf Sozialversicherer und andere übergehen.
2. Immaterielle Zukunftsansprüche allein für Folgen, mit denen nicht zu rechnen war
3. Die Versicherung erkennt diese Ansprüche dem Grunde nach AN UND WIRD DIE Einrede der Verjährung 30 Jahre ab heute nicht erheben
B
Ich kein Ahnung was ich jetzt noch für Rechte oder Anspüche habe Gegenüber der Versicherung habe .Wie schon erwähnt Abfindungserklährung dar es darmals keine Rechtsschutz gabe seitens meiner Mutter und heute meine höchstwahrscheinlich kommt nicht dafür auf.
Im Mai diesen Jahres habe ich mir dummerweise meinen Kopf heftig gestoßen sodas mir mein Inplantat kaputt gegangen ist, dar sich das ganze noch Endzündet hatte must ich mich einer NOT-Operation unterziehen vobei nur das alte Inplantat herraus genommen worden ist, ich muß noch einmal ins Krankenhaus um ein neues Inplantat einsetzten lassen. Bis jetzt ist zum Glück alles gutgegangen und soweit auch gut verheilt.
Zu 2 :Ist den dieses denn eine Folge mit denen nicht zu rechnen war ?.Der Chef Arzt darmals sagte das es nicht sicher ist ob es für immer drin bleiben kann oder es irgentwann ausgetauscht werden muss , Hier die Frage: Vorherrsehbar oder nicht ?.
Ich die Versicherung darüber Informiert und eine Kostenaufstellung gemacht für die Kosten die mir für die Behandlung angefallen sind ,die nartürlich sofort sagte das keinerlei Ansprüche mehr hätte auf Spätfolgen,Die Kosten haben Sie mir nartürlich gekürzt .
Schreiben: Wir sind bereit,Ihre Ansprüche ohne weitere Aufklärung, daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auszugleichen.
Die Zuzahlung zum Krankenhaus ist allerdings nicht ersatzpflichtig,....?....
Die schadensersatzrechtlich zu leistende Kilometerpauschale beträgt 0,25€?
Haben die Recht soll ich mich damit Zufrieden geben,habe ich Glück das Sie überhaupt etwas Zahlen dar ich Punkt 1 Sie doch dazu Verpflichtet sind ?
Ich möchte nicht einen Rechtsanwalt reicher machen als er ja schon ist ,ich war bei dem darmarligen Rechtsanwalt der für eine Informations Stunde schon 250 € .- abnehmen wollte
.Diese Kosten übersteigern schon das Geld was mir die Versicherung in momentgibt um 90€
also lieber nehmen und weniger Ärger haben ist hier die Frage.
Wär Nett wenn hier einer währe der sich besser damit auskennt mit sowas oder so ungefähr so etwas erlebt hat und mir berichten könnte .
Ich Danke allen schonmal im Vorraus
die etwas dazu Beitragen können.
Ich hatte vor 26 einen Verkehrsunfall ich war darmals 13 Jahre alt ,die Körperlichen Schäden waren Schweres gedecktes Schädelhirntrauma,epidurales Hematom links fronto-temporal,Verlust meiner Hörkraft von 70 % auf dem linken Ohr,und eine Schlüsselbeinbruch.Insgesamt 1 Jahr Krankenhausaufenthalt 4 Operationen dar der Schädelknochen nicht wieder eingesetzt bzw abgestoßen wurde ,wurde mir ein Implanta eingesetzt.Meine Mutter hadelte mit einem Rechtsanwalt eine Abfindungserklärung über 15150 DM aus ,wie schon hier mehrfach erwähnt allerdings mit den Klauseln
1. materille Zunftsansprüche, soweit sie nicht auf Sozialversicherer und andere übergehen.
2. Immaterielle Zukunftsansprüche allein für Folgen, mit denen nicht zu rechnen war
3. Die Versicherung erkennt diese Ansprüche dem Grunde nach AN UND WIRD DIE Einrede der Verjährung 30 Jahre ab heute nicht erheben
B
Ich kein Ahnung was ich jetzt noch für Rechte oder Anspüche habe Gegenüber der Versicherung habe .Wie schon erwähnt Abfindungserklährung dar es darmals keine Rechtsschutz gabe seitens meiner Mutter und heute meine höchstwahrscheinlich kommt nicht dafür auf.
Im Mai diesen Jahres habe ich mir dummerweise meinen Kopf heftig gestoßen sodas mir mein Inplantat kaputt gegangen ist, dar sich das ganze noch Endzündet hatte must ich mich einer NOT-Operation unterziehen vobei nur das alte Inplantat herraus genommen worden ist, ich muß noch einmal ins Krankenhaus um ein neues Inplantat einsetzten lassen. Bis jetzt ist zum Glück alles gutgegangen und soweit auch gut verheilt.
Zu 2 :Ist den dieses denn eine Folge mit denen nicht zu rechnen war ?.Der Chef Arzt darmals sagte das es nicht sicher ist ob es für immer drin bleiben kann oder es irgentwann ausgetauscht werden muss , Hier die Frage: Vorherrsehbar oder nicht ?.
Ich die Versicherung darüber Informiert und eine Kostenaufstellung gemacht für die Kosten die mir für die Behandlung angefallen sind ,die nartürlich sofort sagte das keinerlei Ansprüche mehr hätte auf Spätfolgen,Die Kosten haben Sie mir nartürlich gekürzt .
Schreiben: Wir sind bereit,Ihre Ansprüche ohne weitere Aufklärung, daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auszugleichen.
Die Zuzahlung zum Krankenhaus ist allerdings nicht ersatzpflichtig,....?....
Die schadensersatzrechtlich zu leistende Kilometerpauschale beträgt 0,25€?
Haben die Recht soll ich mich damit Zufrieden geben,habe ich Glück das Sie überhaupt etwas Zahlen dar ich Punkt 1 Sie doch dazu Verpflichtet sind ?
Ich möchte nicht einen Rechtsanwalt reicher machen als er ja schon ist ,ich war bei dem darmarligen Rechtsanwalt der für eine Informations Stunde schon 250 € .- abnehmen wollte
Wär Nett wenn hier einer währe der sich besser damit auskennt mit sowas oder so ungefähr so etwas erlebt hat und mir berichten könnte .
Ich Danke allen schonmal im Vorraus