JimPanse76
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
Kurze Vorstellung meinerseits
47 Jahre männlich, normale Statur und normales Gewicht, seit 1998 im Kfz-Gewerbe als Kfz-Mechaniker tätig.
LWS L5-S1 Prolaps , Ostechondrose L5-S1 Bandscheibendegeneration L1-2
HWS Osteochondrose/Spondylosis derformans C6/7 kräftiger Prolaps.
Habe 2023 Verdachtanzeige zur BK2108 gestellt, BG Klinik hat Untersuchung zur LWS durchgeführt
Es besteht eine Fallkonstellation B2
05/2024 war der BK-Ermittler bei mir und hat meine Gewichtsbelastung durch Heben und Tragen hinterfragt. Ist auch nur auf Gewichte bis 25 kg eingegangen, alles andere wollte er nicht Wissen .
Als erstes zeigte er mir aus seiner Mappe zwei Schriftstücke und fragte ob es meine Unterschrift sei….schon sehr unprofessionell … erst als ich ihm meine Kopien zeigte, wurde der Ton rauher.
Er unterstellte mir Schwarzarbeit und meinte das ich keine Arbeiten in Zwangshaltung als Kfz.-Mechaniker durchführe. So ein Quatsch….
Jetzt kam das Schreiben der BG zur Dosisermittlung, wobei ich jetzt bei 11,33 Mnh laut den Berechnungen der BG komme. Es hat mir doch deutlich den Anschein das hier absichtlich herunter gerechnet wird und vorsätzlich die Berechnung/Ermittlung zur Zwangshaltung und Rumpfbeugehaltung weggelassen werden, denn sonst wären die Werte deutlich höher….
Wie soll ich weiter vorgehen?
Akteneinsicht verlangen?
Wiederspruch gegen die Abrechnung erheben?
Schöne Grüße
Kurze Vorstellung meinerseits
47 Jahre männlich, normale Statur und normales Gewicht, seit 1998 im Kfz-Gewerbe als Kfz-Mechaniker tätig.
LWS L5-S1 Prolaps , Ostechondrose L5-S1 Bandscheibendegeneration L1-2
HWS Osteochondrose/Spondylosis derformans C6/7 kräftiger Prolaps.
Habe 2023 Verdachtanzeige zur BK2108 gestellt, BG Klinik hat Untersuchung zur LWS durchgeführt
Es besteht eine Fallkonstellation B2
05/2024 war der BK-Ermittler bei mir und hat meine Gewichtsbelastung durch Heben und Tragen hinterfragt. Ist auch nur auf Gewichte bis 25 kg eingegangen, alles andere wollte er nicht Wissen .
Als erstes zeigte er mir aus seiner Mappe zwei Schriftstücke und fragte ob es meine Unterschrift sei….schon sehr unprofessionell … erst als ich ihm meine Kopien zeigte, wurde der Ton rauher.
Er unterstellte mir Schwarzarbeit und meinte das ich keine Arbeiten in Zwangshaltung als Kfz.-Mechaniker durchführe. So ein Quatsch….
Jetzt kam das Schreiben der BG zur Dosisermittlung, wobei ich jetzt bei 11,33 Mnh laut den Berechnungen der BG komme. Es hat mir doch deutlich den Anschein das hier absichtlich herunter gerechnet wird und vorsätzlich die Berechnung/Ermittlung zur Zwangshaltung und Rumpfbeugehaltung weggelassen werden, denn sonst wären die Werte deutlich höher….
Wie soll ich weiter vorgehen?
Akteneinsicht verlangen?
Wiederspruch gegen die Abrechnung erheben?
Schöne Grüße