Hallo,
habe jetzt einige Dokumente bekommen vom SG, in meinen Klageverfahren zur Anerkennung einer BK.
Hier will die Richterin, den Ausführungen der BG mitgehen und sieht kein Erfolg der Klage auf Anerkennung der BK-2113
Die BG versucht mit allen Mitteln, die Klage abzuwenden.
Der TAD hat festgestellt in seinem Ermittlungen, das ich die arbeitstechnische Voraussetzung erfüllt habe. Die BG stellt fest das ich die medizinische Voraussetzung nicht erfüllt habe. Weil wohl die erste Untersuchung erst 3 Jahre nach Ende meiner belastenden Tätigkeit(11/2015 krankheitsbedingt) erfolgt ist. Auch das ich Rechtshänder bin, kann es nicht sein das ich links mehr betroffen bin als rechts.
Es gab genug Messungen bei dem Neurologen und er hat festgestellt das bei mir ein Beidseitiges Karpaltunnelsyndrom vorliegt und links mehr ist als rechts.
Laut BG -Schreiben,
Zitat: " .... Ein weiteres Indiz spricht gegen den Ursachenzusammenhang, der Kläger ist Rechtshänder. Auf beiden Seiten besteht ein Karpaltunnelsyndrom, wobei links stärker betroffen ist als rechts. Da der Kläger Rechtshänder ist, wäre zu erwarten gewesen, dass die rechts Seite viel stärker betroffen ist als links. Das ist tatsächlich nicht so, den links ist stärker betroffen als rechts. "
Ja gut, ist ja auch richtig, das ich Rechtshänder bin, aber wenn ich täglich mit handgehaltende Vibrationserzeugende Maschinen, sprich Winkelschleifer, ob Groß oder Klein, oder Druckluftnadler gearbeitet habe und damit die Schweißnähte abgeschliffen habe. Musste ich starken Kraftaufwand betreiben um beim abschleifen der Nähte den Winkelschleifer festzuhalten. Auch am vorderen Griffstück traten da mehr Vibrationen bzw. Vibrationsbelastungen auf als hinten am Griffstück/Totmanschalter. Oder das arbeiten mit dem Druckluftnadler beim reinigen der Schweißnähte, musste man diesen auch mit beiden Händen festhalten. Dadurch entstanden auch Vibrationsbelastungen auf beiden Händen.
Wo ich noch in Arbeit stand, da musste ich öfters mal eine Pause einlegen, wenn ich die Schweißnähte ca. 700 mm lang mit dem großen Winkelschleifer abschleifen. Da sind mir die Hände bzw. die Finger eingeschlafen, ansonsten hätte ich den Winkelschleifer nicht halten können. Wenn einen öfters dabei dei Hände einschlafen, geht man ja nicht gleich zum Arzt. Man schüttelt die Hände aus und macht eine Pause, dann geht es weiter.
Zu dieser Zeit wurden keine Mitarbeiter der Produktionshalle zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen geschickt.
Das ein Karpaltunnelsyndrom schleichend beginnt und sich verschlimmert, ist ja bewiesen. Und es kann auch erst nach Beendigung der belastenden Tätigkeit zum Vorschein kommen.
Nun die arbeitstechnische Voraussetzung habe ich erfüllt, aus sich der BG sind die medizinischen Vorrausetzungen nicht erfüllt, was ich nicht glaube. Dafür gibt es genug Messungen und Untersuchungen von dem Neurologen.
Gibt es da irgendwo Rechner bzw. Berechnungsbeispiele, wie man die Belastung bzw. die Vibration am vorderen Handstück am Winkelschleifer berechnen kann? Die Vibrationswerte kann man ja aus den Datenblätter der jeweiligen Maschinen herauslesen bzw. entnehmen.
Was meint Ihr, wie soll ich nun noch argumentieren gegenüber der BG bzw. dem Sozialgericht? Habt Ihr da eine Idee?
Gruß Karl
habe jetzt einige Dokumente bekommen vom SG, in meinen Klageverfahren zur Anerkennung einer BK.
Hier will die Richterin, den Ausführungen der BG mitgehen und sieht kein Erfolg der Klage auf Anerkennung der BK-2113
Die BG versucht mit allen Mitteln, die Klage abzuwenden.
Der TAD hat festgestellt in seinem Ermittlungen, das ich die arbeitstechnische Voraussetzung erfüllt habe. Die BG stellt fest das ich die medizinische Voraussetzung nicht erfüllt habe. Weil wohl die erste Untersuchung erst 3 Jahre nach Ende meiner belastenden Tätigkeit(11/2015 krankheitsbedingt) erfolgt ist. Auch das ich Rechtshänder bin, kann es nicht sein das ich links mehr betroffen bin als rechts.
Es gab genug Messungen bei dem Neurologen und er hat festgestellt das bei mir ein Beidseitiges Karpaltunnelsyndrom vorliegt und links mehr ist als rechts.
Laut BG -Schreiben,
Zitat: " .... Ein weiteres Indiz spricht gegen den Ursachenzusammenhang, der Kläger ist Rechtshänder. Auf beiden Seiten besteht ein Karpaltunnelsyndrom, wobei links stärker betroffen ist als rechts. Da der Kläger Rechtshänder ist, wäre zu erwarten gewesen, dass die rechts Seite viel stärker betroffen ist als links. Das ist tatsächlich nicht so, den links ist stärker betroffen als rechts. "
Ja gut, ist ja auch richtig, das ich Rechtshänder bin, aber wenn ich täglich mit handgehaltende Vibrationserzeugende Maschinen, sprich Winkelschleifer, ob Groß oder Klein, oder Druckluftnadler gearbeitet habe und damit die Schweißnähte abgeschliffen habe. Musste ich starken Kraftaufwand betreiben um beim abschleifen der Nähte den Winkelschleifer festzuhalten. Auch am vorderen Griffstück traten da mehr Vibrationen bzw. Vibrationsbelastungen auf als hinten am Griffstück/Totmanschalter. Oder das arbeiten mit dem Druckluftnadler beim reinigen der Schweißnähte, musste man diesen auch mit beiden Händen festhalten. Dadurch entstanden auch Vibrationsbelastungen auf beiden Händen.
Wo ich noch in Arbeit stand, da musste ich öfters mal eine Pause einlegen, wenn ich die Schweißnähte ca. 700 mm lang mit dem großen Winkelschleifer abschleifen. Da sind mir die Hände bzw. die Finger eingeschlafen, ansonsten hätte ich den Winkelschleifer nicht halten können. Wenn einen öfters dabei dei Hände einschlafen, geht man ja nicht gleich zum Arzt. Man schüttelt die Hände aus und macht eine Pause, dann geht es weiter.
Zu dieser Zeit wurden keine Mitarbeiter der Produktionshalle zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen geschickt.
Das ein Karpaltunnelsyndrom schleichend beginnt und sich verschlimmert, ist ja bewiesen. Und es kann auch erst nach Beendigung der belastenden Tätigkeit zum Vorschein kommen.
Nun die arbeitstechnische Voraussetzung habe ich erfüllt, aus sich der BG sind die medizinischen Vorrausetzungen nicht erfüllt, was ich nicht glaube. Dafür gibt es genug Messungen und Untersuchungen von dem Neurologen.
Gibt es da irgendwo Rechner bzw. Berechnungsbeispiele, wie man die Belastung bzw. die Vibration am vorderen Handstück am Winkelschleifer berechnen kann? Die Vibrationswerte kann man ja aus den Datenblätter der jeweiligen Maschinen herauslesen bzw. entnehmen.
Was meint Ihr, wie soll ich nun noch argumentieren gegenüber der BG bzw. dem Sozialgericht? Habt Ihr da eine Idee?
Gruß Karl