Bindungswirkung frech die Berufsgenossenschaft?

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Hallo Beutlers, anders als im übrigen sozialen Entschädigungsrecht, muss im SGB VIi der Kausalzusammenhang im Vollbeweis erfolgen. Insofern sind die Anspruchsebenen nicht vergleichbar. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

das betrifft doch nur ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die erst Gesundheitsschäden, ist der Arbeitsunfall anerkannt gilt danach für Unfallfolgen § 287 ZPO. Und einen Arbeitsunfall kann es nur geben, wenn auch ein Gesundheitsverletzung vorliegt. Daher sind die Arbeitsunfallfolgen sehr wohl auch durch die DRV feststellbar. Das die BG das nicht anerkennen möchte hat ja andere Gründe, weil Sie einfach nichts anerkennen wollen. Das SGB sagt aber genau aus, das die Ansprüche verwirklicht werden sollen.

Im SGB 7 gilt

Die haftungsbegründende Kausalität betrifft den Kausalzusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der Rechtsgutsverletzung, d. h. dem ersten Verletzungserfolg (Primärverletzung). Insoweit gilt das strenge Beweismaß des § 286 ZPO, das die volle Überzeugung des Gerichts erfordert.

Hingegen bezieht sich die haftungsausfüllende Kausalität auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen der primären Rechtsgutsverletzung und – hieraus resultierenden – weiteren Gesundheitsschäden des Verletzten (Sekundärschäden). Nur hierfür gilt das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO, d. h. zur Überzeugungsbildung kann eine hinreichende bzw. überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen (…).

vg beutlers
 
Bei der DRv und dem Versorgungsamt spielt die Ursache keine Rolle. In der GuV allerdings schon. Insofern lassen sich kausale Zuordnungenzwischen den einzelnen Bescheiden nicht herleiten.
 
Hallo Rehaschreck,

das sehe ich anders, der DRV Gutachter begründet die Anspruchsvoraussetzung z.b. den Tag des Unfalls, ebenso die Funktionseinschränkungen von bestimmten Ursachen, z.b. der HWS Distorsion.

Zudem gibt es Im SGB X gibt es den §86 und §96, diese Gesetze gelten schon lange, werden nicht umgesetzt. Das heißt für mich aber nicht, das Sie deshalb, weil die BG Sie einfach ignoriert nicht gelten.

Also nur weil genau Deine Argumentationen von der BG ständig widerholt werden, werden Sie meines Erachtens nicht richtiger.

Wie kommst du zu dem Ergebnis Deiner Aussage, auf welche Gesetze stütz Du Dich §?. Im SGB, SGB1, SGB 10 und SGB 7 finde ich genau das nicht.

vg beutlers
 
Hallo Rehaschreck,


das mag zwar sein, wenn es sich um unfallunabhängige Verrentungen handelt bzw. um Diagnosen die nichts mit

dem Unfall zu tun haben können.

Warum gibt es den ein Form-Blatt extra zum ausfüllen eines Drittschädiger?


Warum werden in Rentengutachten dann die Schädigungsursache angegeben ua. mit ab Unfalltag usw. ?


M.E. spielt der Allgemeine Arbeitsmarkt bei BG und DRV sehr wohl eine Rolle und auch die Gründe warum

man zb. komplett aus dem Allgemienen Arbeitsmarkt rausfällt.


Die BG bezeichnet es mit MdE und mit 100 MdE kannst du immer noch dem Allgemeinen Arbeitsmarkt

zur Verfügungen stehen.


Umgekehrt wird es schwierig, wenn man halt lauter unfallabhängige Hauptdiagnosen hat im DRV-Rentengutachten

und eine Teilenahme am Allgemeinen-Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist aufgrund ausschließlich

"Unfallabhängigen Diagnosen".


Und ob du bei der BG oder DRV dem Allgemeinen Arbeitsmarkt unfallabhängig gar nicht mehr zur Verfügung

steht, kommt das gleiche raus, nur die DRV drückt es unter 3h aus und die BG in MdE.


Die Allgemeine Lebenserfahrung besagt M.E. dass es unter MdE 50 keine Volle Erwerbsminderungsrente bei der

DRV-Bund gegeben kann oder auch mit MdE 10-20 auch nicht.


Nicht jeder bekommt die DRV-Rente geschenkt, da müssen schon wesentlich Gesundheitsstörungen da sein und

wenn die alle Unfallabhängig sind, dann sollte es gemäß SGB X §86 auch bei der BG gelten, weil es der

gleiche Lebenssachverhalt ist und bleibt.


Natürlich wollen die BGn Ihre Versicherten mit hohen MdE-Ansprüchen immer mit 10 oder 19,5 MdE billig

abspeisen, damit es für Ihre Profisportler reicht, wo es gar keine Probleme gibt mit der MdE 100

und 90-Minuten Freudschaftspiele regelmäßig auch kein Problem sind.


Gruß
Isswasdoc
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Beutlers und IsswasDoc !
ich drucke mir mal eure Beiträge aus.
Im drv Gutachten steht Unfalltag ist ursächlich und in dem neurologischen Ga der drv steht Wiederaufnahme in das bg Verfahren da Unfall ursächlich.
Nur die bg sieht es anders und deshalb schickt man mich im klageverfahren eben zum Psychologen,der alles aushebeln soll.Z.B.Schidso oder Simulant oder oder…..wie es viele hier schon erfahren durften.
Lg
 
Hi @Micha1972,

zur Frage der Bindungswirkung: GdB ist nicht gleich MdE. Beim GdB werden deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der Lebensführung geschätzt, beim MdE geht es aber um die Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung deiner Ausbildung, intellektuellen Fähigkeiten etc. Nein, der vom Gesundheitsamt festgestellte GdB ist nicht als MdE für die Berufsgenossenschaft bindend.

Aufgefallen ist mir, dass dir das Gesundheitsamt für eine Gesichtsfeldeinschränkung 20% zuerkannt hat. In der Regel - und so auch bei mir - ist die Einzel-MdE für eine Hemianopsie 40%. Für kognitive Defizite (neurologisch/neuropsychologisch) habe ich auch eine Einzel-MdE von 50% zugesprochen bekommen.

Unklar ist, ob da im Rahmen der MdE-Feststellung nicht noch weitere MdE ersichtlich sind, etwa eine hirnorganische Wesensänderung und eine Hemiparese.

Vermuten lässt sich, dass die BG gerne bei den 60 bleiben würde, bei spezifisch hinsichtlich der Minderung der Erwerbsfähigkeit durchgeführten Untersuchungen und Einschätzungen wohl ein höherer MdE rauskommen könnte/sollte.

LG

KoratCat
 
Hallo @KoratCat

ich hätte bzgl. Begutachtungen auch eine Frage an Dich, da Du Dich diesbezüglich gut auskennst.

In ein paar Tagen habe ich die Begutachtung bzgl. meines Unfalles vor 7 Jahren.

Die letzte vorhergehende Begutachtung führte das Jobcenter bzgl. der Arbeitsfähigkeit durch.

Wider Erwarten ging dies ganz schnell und ich wurde für nicht mehr arbeitsfähig eingestuft. Das Gutachten selbst will man mir aber nicht aushändigen.

So wie es aussieht, könnte es wohl nur um ein Kreuz als nicht mehr arbeitsfähig aussehen und ist evtl. auch nicht ausführlich verfasst.

Ehrlich gesagt kann ich mir dies aber nicht vorstellen.

Kennt sich jemand aus bzgl. Gutachten bzgl. der Arbeitsfähigkeit, welche vom Jobcenter in Auftrag gegeben wurden?

Die vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachter, zu denen ich in ein paar Tagen antanzen muss, werden (ich gehe jede Wette ein..) sicher zu einem ganz anderen Ergebnis kommen und mich als Simulanten darstellen wollen. (Habe schon etwas von den beiden Gefälligkeitsgutachtern gelesen).

Wenn ich jedoch dann das Jobcenter-Gutachten in aller Fülle vorweisen könnte, dann könnte dies mir evtl. im weiteren Rechtsstreit helfen.

Bloss man will es mir nicht aushändigen.

Das Gericht will anscheinend auch den mir ausgestellten Schwerbehindertenausweis nicht so ernst nehmen und wollen da mit dem Versorgungsamt palavern. Jedenfalls gibt sich die junge und ehrgeizige Richterin mit dem Ausweis nicht zufrieden, sondern will da weitere Unterlagen haben.

Meine Verletzungen (u.a. verkrüppelte Hände wollte Sie sich vor Ort im Gerichtssaal auch nicht ansehen, sondern die Gutachter sollen ihr sagen, wie sie es zu sehen hat. Damit hat man mir auch gleich wieder 10.000 EUROS abgenommen.

BG-Gutachtensmäßig bin ich raus, da ich bei dem Verein nicht versichert war (ehemaliger Selbständiger).

Komischerweise wollte mich die gegnerische Versicherung jedoch vorher zur Begutachtung in ein BG-Krankenhaus schicken.

Wie das alles verwoben ist, kann ich nicht sagen. Ich blick da nicht mehr ganz durch..

Was könnte im schlimmsten Falle für mich mit der baldigen Begutachtung rauskommen? Wenn die psych. Begutachtung etwas von Simulant oder Schizo schreibt, dann heisst es wohl, dass ich mir die PTBS und anderen Einschränkungen einbilde (dies wurde bisher mehrfach begutachtet).

Sonst wird noch bzgl. der körperlichen Einschränkungen daran gebastelt, dass es bzgl. der verkrüppelten Hände und der kaputten Schulter (4 fachen-Knochenbrüche ) bestimmt einen kausalen Zusammenhang mit dem vorher ausgeübten körperlich schweren Job zu tun hätte.

Ich weiss nicht, wie die beiden beauftragten Gutachter im Vorfeld Anweisungen von der Vorsitzenden bekommen.

Früher bei einem BG Gutachten bzgl. eines anderen Falles erhielt der Gutachter beim Auftrag schon die Diagnose, die er mir später stellen sollte (anstatt schwerwiegender Parasitose mit Lungenschäden, nur eine lapidare Lebensmittelvergiftung, die folgenlos ausgeheilt sein sollte).


Würde mich über die Schwarmintelligenz freuen und nehme gerne jeden Tip für die baldige Begutachtung an..

Danke und viele Grüße

happycamper
 
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