Hallo, bin neu hier im Forum. Deshalb erstmal meinen Werdegang mit der BG in Kurzform:
Ich hatte 12.2010 bei einem Arbeitsunfall einen Kreuzbandriss im rechten Knie erlitten. Die BG hat dies ohne Probleme als Arbeitsunfall anerkannt. Aufgrund von Wundheilungsstörungen und ständigen Ergüssen im Gelenk war ich über vier Monate zu Hause. Danach wurde ein Gutachten erstellt, woraufhin die BG eine vorläufige Rente von 20% bezahlte. Im Mai 2013 forderte die BG ein weiteres Gutachten, welches die Folge des Unfalls wieder auf20% einschätzte. Trotzdem entschied die BG auf nur 10% und stellte die Zahlungen ein. Da unser Widerspruch nichts brachte, über gaben wir die Angelegenheit einem Anwalt.
Da das Knie ständig gereizt war und sich immer wieder Ergüsse bildeten, wurde ein MRT veranlasst. Das zeigte, dass sich ein Zyklopstumor gebildet hatte. Dieser wurde im August 2013 entfernt. Dabei fing ich mir einen MRSA ein,woraufhin ich weitere fünfmal operiert wurde.
Des Gericht ordnete ein Gutachten bei einem Professor in Staffelstein an,welches die 20% Erwerbsminderung bestätigte. Das ganze ging dann zwischen Gutachter und BG ein paar mal hin und her, bis das Gericht ein Urteil zu unseren gunsten aussprach.
Natürlich kam innerhalb der Frist der Einspruch der BG. Die Begründung für den Einspruch würden sie nachreichen.
Wir wollten die Begründung abwarten und dann mit unserem Anwalt besprechen, wie es weiter geht.
Heute die Überraschung: im Briefkasten lag ein bescheid über eine Rente von 20% auf unbestimmte Zeit. Unser Anwalt meinte, dass eventuell der Einspruch zurück gezogen wurde. Bisher liegt uns aber noch nichts vor.
Bei der BG ist heute niemand mehr erreichbar und das SG braucht bekanntlich immer eine ganze Zeit, bis Informationen weiter geleitet werden.
Jetzt meine Frage: hatte das von euch schon mal jemand, dass die BG den Einspruch zurück genommen hat?
Gruß MT1976
Ich hatte 12.2010 bei einem Arbeitsunfall einen Kreuzbandriss im rechten Knie erlitten. Die BG hat dies ohne Probleme als Arbeitsunfall anerkannt. Aufgrund von Wundheilungsstörungen und ständigen Ergüssen im Gelenk war ich über vier Monate zu Hause. Danach wurde ein Gutachten erstellt, woraufhin die BG eine vorläufige Rente von 20% bezahlte. Im Mai 2013 forderte die BG ein weiteres Gutachten, welches die Folge des Unfalls wieder auf20% einschätzte. Trotzdem entschied die BG auf nur 10% und stellte die Zahlungen ein. Da unser Widerspruch nichts brachte, über gaben wir die Angelegenheit einem Anwalt.
Da das Knie ständig gereizt war und sich immer wieder Ergüsse bildeten, wurde ein MRT veranlasst. Das zeigte, dass sich ein Zyklopstumor gebildet hatte. Dieser wurde im August 2013 entfernt. Dabei fing ich mir einen MRSA ein,woraufhin ich weitere fünfmal operiert wurde.
Des Gericht ordnete ein Gutachten bei einem Professor in Staffelstein an,welches die 20% Erwerbsminderung bestätigte. Das ganze ging dann zwischen Gutachter und BG ein paar mal hin und her, bis das Gericht ein Urteil zu unseren gunsten aussprach.
Natürlich kam innerhalb der Frist der Einspruch der BG. Die Begründung für den Einspruch würden sie nachreichen.
Wir wollten die Begründung abwarten und dann mit unserem Anwalt besprechen, wie es weiter geht.
Heute die Überraschung: im Briefkasten lag ein bescheid über eine Rente von 20% auf unbestimmte Zeit. Unser Anwalt meinte, dass eventuell der Einspruch zurück gezogen wurde. Bisher liegt uns aber noch nichts vor.
Bei der BG ist heute niemand mehr erreichbar und das SG braucht bekanntlich immer eine ganze Zeit, bis Informationen weiter geleitet werden.
Jetzt meine Frage: hatte das von euch schon mal jemand, dass die BG den Einspruch zurück genommen hat?
Gruß MT1976