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BG Bau aktuell, Beiträge zu Medikamentengebrauch

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas IngLag
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo,

So eine verlogene Bande:mad:

Wenn ich daran denke-
wie sich UO zur Arbeit schleppen müssen,
weil Ihre Behinderungen einfach bestritten werden,
zu früh gesundgeschrieben werden- vollgepumpt,
mit diverse Betäubungsmittel

Könnt ich nur noch k.....

Gruss
maja
 
Medikamenteneinfluss in nicht versichert

Hallo IngLag,

dazu meine Anfrage bei der BGETEM am 28.01.2009

Sehr geehrter Herr Martin Lisienski,

aus dem Artikel

Der Wegeunfall unter besonderer Berücksichtigung von Alkoholeinfluss ist zu entnehmen,
dass auch Unfälle die durch Medikamente hervorgerufen werden, nicht unbedingt versichert sind.

Wie verhält sich das bei Unfällen durch Medikamente die aufgrund eines AU oder BK eingenommen werden müssen.

Gibt es hierzu auch eine Dokumentation?

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr ....,

Sie stellen eine interessante Frage.
Allerdings sind mir bisher keine entsprechenden Fälle bekannt geworden.

Aber auch bei Medikamenteneinnahmen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gilt nichts anderes.

Wichtig aber immer die Prüfung des Einzelfalles.
Kein Versicherungsschutz eben nur dann, wenn die Einnahme des Medikaments ursächlich den Unfall verursacht hat.
Es ist hierbei sicherlich auch zu berücksichtigen, ob der Versicherte über die Wirkung des entsprechenden Medikamentes aufgeklärt war
(dies wird man wohl bejahen müssen, da Warnungen zumindest in der Packungsbeilage im Regelfall beiliegen).

Es ist jedenfalls nicht so, dass die Einnahme von Medikamenten wegen Unfall- oder Berufskrankheit-Folgen automatisch einen (weiteren) Versicherungsfall produzieren,
wenn diese sozusagen „verantwortlich“ für einen weiteren Unfall sind.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Viele Grüße

Im Auftrag

Martin Lisienski
Referent der BV-Geschäftsführung
BGETF, Bez. Verw. Berlin
Corrensplatz 2
14195 Berlin
Tel.: 030 83902-3504
Fax: 030 83902-3507
Mail: lisienski.martin@bgetem.de

eMailadresse wurde aufgrund des Zusammenschluss aktualisiert

Also gilt: Im Schadensfall haben wir PECH gehabt!
 
Hallo Oerni,
habe dazu etwas interessantes gefunden.
BGFA
Biotonne
Gefahr auch für die Allgemeinbevölkerung
Das BGFA hatte sich bereits mit einer durch Schimmelpilze ausgelösten Lungenkrankheit eines Müllwerkers zu befassen (wir berichteten im BGFA-Info 4/96). Bezüglich Infektionen sind Personen mit einem abgeschwächten Immunsystem gefährdet (beispielsweise, wenn eine hochdosierte Kortisonbehandlung erfolgt).Die daraus resultierende aktuelle umweltmedizinische Fragestellung betrifft das Gesundheitsrisiko der Allgemeinbevölkerung. Dabei sind Allergien (z.B. Asthma, Aspergillose, exogen-allergische Alveolitis) von Infektionen durch Schimmelpilzen oder Bakterien zu unterscheiden.
Wen das Hantieren mit der Biotonne krank macht, hat guten Grund, die Finger davon zu lassen. Das gebietet nicht nur der gesunde Menschenverstand, auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einem Urteil (Aktenzeichen: 8C12820/95.OVG) so entschieden. Ein Bürger des Landkreises Mainz-Bingen klagte gegen die Abfallsatzung des Kreises, die alle Bürger verpflichtet, den kompostierbaren Müll in der Biotonne zu sammeln. Er begründete seine Klage mit dem Hinweis auf sein geschwächtes Immunsystem. Deshalb könne er die Biotonne nicht öffnen, ohne seine Gesundheit durch die dadurch in die Luft gewirbelten Pilzsporen aus dem Müll aufs Spiel zu setzen. Das Gericht gab dem Kläger recht, da das öffentliche Interesse an der Reduzierung des Deponiemülls es nicht erlaubt, einzelne Bürger einer Gesundheitsgefahr auszusetzen. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gebiete in solchen Fällen eine Befreiung von der Nutzungspflicht, wenn nicht Angehörige oder Mitbewohner den Abfall in die Biotonne werfen können.


Ich denke, wenn der einzelne Bürger keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt werden darf, weil das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dies gebiete, dürften Menschen die unter Medikamenten stehen sich auch nicht der Gefahr eines Unfalles aussetzen, der eventuell nicht versichert ist .


Gruß Fuchs
 
Hallo Oerni,

erst mal Danke für den sehr interessanten Beitrag.

Also gilt: Im Schadensfall haben wir PECH gehabt!
Das stimmt natürlich, aber haben UO denn nicht sowieso Pech?

Entweder sie gehen arbeiten mit Medikamenten, und müßen dabei Autofahren oder Maschinen führen zu dem sie lt. Beipackzettel nicht in der Lage sein sollten und machen sich eigentlich strafbar.
Oder sie weigern sich unter Medikamenten zu arbeiten weil sie Autofahren müssen oder Maschinen führen und das mit Medikamenten nicht tun wollen und fliegen raus und landen "butterweich" in Hartz IV.

Nun, welche Wahl hat man?

Ist schon großer Mist wie man da allein gelassen wird.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
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