Medikamenteneinfluss in nicht versichert
Hallo IngLag,
dazu meine Anfrage bei der BGETEM am 28.01.2009
Sehr geehrter Herr Martin Lisienski,
aus dem Artikel
Der Wegeunfall unter besonderer Berücksichtigung von Alkoholeinfluss ist zu entnehmen,
dass auch Unfälle die durch Medikamente hervorgerufen werden, nicht unbedingt versichert sind.
Wie verhält sich das bei Unfällen durch Medikamente die aufgrund eines AU oder BK eingenommen werden müssen.
Gibt es hierzu auch eine Dokumentation?
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr ....,
Sie stellen eine interessante Frage.
Allerdings sind mir bisher keine entsprechenden Fälle bekannt geworden.
Aber auch bei Medikamenteneinnahmen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gilt nichts anderes.
Wichtig aber immer die Prüfung des Einzelfalles.
Kein Versicherungsschutz eben nur dann, wenn die Einnahme des Medikaments ursächlich den Unfall verursacht hat.
Es ist hierbei sicherlich auch zu berücksichtigen, ob der Versicherte über die Wirkung des entsprechenden Medikamentes aufgeklärt war
(dies wird man wohl bejahen müssen, da Warnungen zumindest in der Packungsbeilage im Regelfall beiliegen).
Es ist jedenfalls nicht so, dass die Einnahme von Medikamenten wegen Unfall- oder Berufskrankheit-Folgen automatisch einen (weiteren) Versicherungsfall produzieren,
wenn diese sozusagen „verantwortlich“ für einen weiteren Unfall sind.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Viele Grüße
Im Auftrag
Martin Lisienski
Referent der BV-Geschäftsführung
BGETF, Bez. Verw. Berlin
Corrensplatz 2
14195 Berlin
Tel.: 030 83902-3504
Fax: 030 83902-3507
Mail:
lisienski.martin@bgetem.de
eMailadresse wurde aufgrund des Zusammenschluss aktualisiert
Also gilt: Im Schadensfall haben wir PECH gehabt!