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Beweisfragen im sozialgerichtlichen Verfahren Teil 2

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas seenixe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Hallo,

ich möchte dem gleich lautenden Thema zu den Fragen im sozialgerichtlichen Verfahren nicht vorgreifen oder keine Konkurrenz machen aber, ich würde gerne eine Sammlung der im sozialgerichtlichen Beweisverfahren gestellten Fragen anlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fragen mehrfach erscheinen oder jemand der Meinung ist, er brauche sich nicht zu beteiligen da seine Fragen im gleichen Wortlaut bereits veröffentlicht wurden.
Je mehr User ihre Fragen (anonymisieren nicht vergessen) hier einstellen, umso mehr und eher ergibt sich ein Bild, wie bereits über die Fragen eventuell die Verfahrenssteuerung erfolgt. Daraus kann dann jeder auch für sein Verfahren entsprechende Rückschlüsse ziehen. ich möchte dem Ergebnis dieser Aufstellung von Fragen nicht vorgreifen, aber ich könnte mir vorstellen, dass es hier Ergebnisorientierte Sachverhalte gibt, die nicht unbedingt auf objektive Ermittlung des Sachverhaltes schließen lassen. Vielleicht wäre nach den Fragen eine kurze Bemerkung über das Ergebnis der Begutachtung sinnvoll.

In der Hoffnung auf rege Beteiligung

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

hier noch eine Variante von Beweisfragen aus einem EM-Rentenverfahren.

Das Beweisergebnis fühte zu einem Anerkenntnis der Beklagten.

Beweisfragen:

l.
Welche Gesundheitsstörungen (Krankheiten, Gebrechen, körperlichen und geistigen Schwächen lagen bzw. liegen bei d. Kl. seit [Monat/Jahr] vor?

II.
Wie wirken sich diese Gesundheitsstörungen auf die Leistungsfähigkeit d. Kl. im Erwerbsleben aus?
1. Welche Arbeiten kann d. Kl. noch ohne unmittelbaren Schaden für die Gesundheit und - ohne erhebliche (unzumutbare) Schmerzen verrichten:
a) körperliche schwere (z. B. überwiegend Tragen über ca. 12 Kg zeitweise Tragen über ca. 15 Kg). mittelschwere (z. B. überwiegend Tragen bis ca. 12 Kg zeitweise Tragen bis ca. 15 Kg) oder leichte (z. B. überwiegend Tragen bis zu 5 Kg zeitweise bis ca. 10 Kg)
b) im Stehen - Gehen - Sitzen - wechselweise im Stehen Gehen und/oder Sitzen -oder überwiegend im Sitzen
c) in geschlossenen Räumen - im Freien — unter Witterungsschutz.

2. Bestehen bei d. Kl. zusätzliche Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit und ggfls. welche ? (z. B. keine Arbeiten unter Zeitdruck wie Akkord- Fließbandarbeit; Wechselschicht; mit häufigem Bücken oder Knien; in Zwangshaltungen; mit besonderen Anforderungen an die Gebrauchsfähigkeit der Hände; auf Gerüsten und Leitern; unter
Einwirkung von Witterung Kälte Hitze, Staub, Gas, Dampf oder Rauch). Scheiden entsprechende Arbeiten generell aus oder sind sie gelegentlich bzw. zeitweise möglich?

3. Benötigt d. Kl. zusätzliche - betriebsunübliche - Pausen , ggfls. aus welchen Gründen wie oft und wie lange?

4. Bestehen Einschränkungen für das geistige Leistungsvermögen und ggfls. welche ? (z.B. keine Anforderungen an die Reaktionsfähigkeit, Nervenkraft, Übersicht, Konzentrationsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit)?

5.Verfügt d. Kl. noch über ein genügendes Umstellungsvermögen um betriebsfremde Arbeiten mit den erwähnten Anforderungen an das geistige Lelstungevermögen auszuüben?

6. Besteht bei d. Kl. eine der Arbeitsaufnahme entgegenstehende psychische Fehlhaltung, die d. Kl. aus eigener Wiilenskraft oder mit ärztlicher Hilfe nicht überwinden kann? Sind intendierte Aggravation und Simulation auszuschließen?

III.
1. Kann d. KI. im Rahmen der zu II. genannten Einschränkungen noch vollschichtig (d.h. für die Dauer eines üblichen Arbeitstages) arbeiten?

2. Wenn dies nicht möglich ist: Wie viel Stunden täglich kann d. Kl. noch arbeiten (nur unter 6 Stunden, nur unter 4 Stunden, sogar nur unter 3 Stunden oder in welchem zeitlichen Umfang sonst) ? Welche Gründen sind für die zeitliche Einschränkung maßgebend.

3. Kann d. KI. die vorstehend für zumutbar erachteten Tätigkeiten noch in gewisser Regelmäßigkeit verrichten?

l\/.
1. Ist d. Kl. beim Zurücklegen des Weges zu und von einer Arbeitsstätte eingeschränkt? Ggfls. in welcher Wveise?

2. Kann d. Kl. arbeitstäglich Wegstreckenvon 4 x mehr als 500 m zu Fuß mit zumutbaren Zeitaufwand (ca. 15 bis 20 Minuten) regelmäßig zurücklegen bzw. welche Teilstrecke sonst kann d. Kl. noch höchstens in welcher Zeit zurücklegen?

3. Kann d. Kl. öffentliche Verkehrsmittel benutzen?

4. Kann d. Kl. einen Pkw als dessen Fahrer benutzen?


V.
Gilt die angegebene Beurteilung für den gesamten unter I. genannten Zeitraum oder ist für bestimmte Zeitabschnitte (ggfls. welche) eine andere Beurteilung vorzunehmen? Gilt die angegebene Beurteilung insbesondere 3 Monate vor dem unter I. genannten Zeitpunkt?


VI.
1. Ist die vorliegende Leistungseinbuße dauernder Natur in dem Sinne, dass
schwenrviegende medizinische Gründe gegen eine - rentenrechtlich relevante - Besserungsaussicht sprechen, weil alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, oder besteht eine begründete Aussicht (nach medizinischen Erkenntnissen überwiegend wahrscheinlich), dass sie in absehbarer Zeit (welcher Zeitraum) behoben oder wesentlich gebessert sein kann?

2. Haben Heilmaßnahmen (ggfls. welche) Aussicht auf Erfolg?


VII.
Wie werden etwaige Abweichungen vom Ergebnis der bereits vorliegenden Gutachten (einschließlich der Gutachten aus dem Verwaltungsverfahren), Befundberichte und Bescheinigungen begründet?

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,
diese Fragen hatte ich im Dez. auch für mein Neuro/Psycho Gutachten nach §106 SGG sowie ein FPI-R Fragebogen
mit 138 Fragen. Beim Gutachter hatte ich nochmals ein BDI Test zu machen bzw. ein Fragebogen mit Bildern über, welche arbeiten ich noch verrichten könnte.
Mal abwarten............

Gruß
Uwe
 
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