Beweisanordnung SGG

Hallo Silvia,

dann passe aber bitte auf, dass nicht du die Kosten für das Gutachten zu tragen hast.

Die Akteneinsicht solltest du am besten sowohl beim SG als auch bei der BG stellen. Die BG wird zwar behaupten, dass deine komplette Akte beim SG liegt und sie dir daher keine Unterlagen zur Verfügung stellen kann, aber darauf sollte sich dein Anwalt nicht einlassen...

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo derosa,

vielen Dank für Deine Info.:)
Ich rufe Morgen noch einmal bei meinem Anwalt an,da ich Ihn heute leider nicht erreicht habe.War leider nicht im Hause.

Liebe Grüße
Silvia
 
Hallo zusammen,
Am 17.12.2011 hatte das Sozialgericht einen Gutachter beauftragt,ein Gutachten von mir zu erstellen.
Jetzt bekam ich Post von meinem Anwalt,dass der Gutachter dem Sozialgericht mitgeteilt hat,dass durch Überlastung des Gutachters von Ihrer Seite aus kein Gutachten gemacht werden kann.
Das fällt denen jetzt erst nach ein paar Wochen ein.:eek:
Nun wird das Sozialgericht einen neuen Gutachter beauftragen und sobald dies der Fall ist,wird man mir Bescheid geben.
Also irgendwie verstehe ich die Welt auch nicht mehr.:confused:
Ich werde bald wahnsinnig,das könnt Ihr mir glaube.

Könnte es vielleicht auch sein,dass das Sozialgericht jetzt auch nur das Gutachten vom arbeitsmedizinichen Dienst anerkennt?
Das wär natürlich dann zu meinem Vorteil,aber ich denke,dass ich da weiter Träumen kann,oder?
 
Hallo Silvia,

schickst du mir mal den Namen dieses Gutachters als PN?

Ich habe da so eine Vermutung, wie es zu dieser "Absage" gekommen ist...

Liebe Grüße

Derosa
 
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