derosa
Erfahrenes Mitglied
Hallo Silvia,
dann passe aber bitte auf, dass nicht du die Kosten für das Gutachten zu tragen hast.
Die Akteneinsicht solltest du am besten sowohl beim SG als auch bei der BG stellen. Die BG wird zwar behaupten, dass deine komplette Akte beim SG liegt und sie dir daher keine Unterlagen zur Verfügung stellen kann, aber darauf sollte sich dein Anwalt nicht einlassen...
Viele Grüße
Derosa
dann passe aber bitte auf, dass nicht du die Kosten für das Gutachten zu tragen hast.
Die Akteneinsicht solltest du am besten sowohl beim SG als auch bei der BG stellen. Die BG wird zwar behaupten, dass deine komplette Akte beim SG liegt und sie dir daher keine Unterlagen zur Verfügung stellen kann, aber darauf sollte sich dein Anwalt nicht einlassen...
Viele Grüße
Derosa
