Hallo Bernd,
von den beruflichen Belastungen und vom Krankheitsbild her kommen 2 Berufskrankheiten in Frage:
[FONT=Arial,Helvetica]2108[/FONT] [FONT=Arial,Helvetica]Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit [/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica][FONT=Arial,Helvetica]2109[/FONT] [FONT=Arial,Helvetica]Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können[/FONT] ursächlich waren oder sein können.[/FONT]
Bei der BK 2108 ist Voraussetzung, dass du mindestens 10 Jahre lang regelmäßig schwere Lasten gehoben und getragen hast. Schwere Lasten beginnen in einem Alter von 18 bis 39 Jahre bei 25 kg, ab 40 Jahren bei 20 kg.
Bei der BK 2109 müssen regelmäßig Lasten ab 50 kg auf der Schulter getragen werden. Beispielsweise wie ein Metzger, der Schweinehälften transportiert, um dadurch die HWS zu schädigen.
Sollte die Verdachtsmeldung aufgrund deiner Tätigkeit in Richtung BK 2108 erstellt werden, sind allerdings die HWS-Schäden gewichtige konkurrierende Faktoren, weil dann anlagebedingte (krankhafte) Veränderungen unterstellt werden. Auch spricht ein monosegmentaler Bandscheibenschaden im LWS-Bereich ebenfalls gegen eine berufliche Schädigung.
Dem ersten Anschein nach wirst du es sehr schwer haben, eine der beiden BKs anerkannt zu kriegen. Vielleicht schreibst du etwas mehr über deine Tätigkeiten mit schweren Lasten und deren Zeiträume, dann werde ich dir mehr sagen, bzw. Informationshilfen nennen.
Grüße von
IngLag