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Berufsgenossenschaft Mainz Eisen + Stahl

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas berndf
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

berndf

Nicht aktive Mitglieder
Da ich jahrelang im Oberflächenbereich gearbeitet habe und schwere Kisten 20 kg heben musste , habe ich vor Jahren das der BG gemeldet und nach 6 Monate (ohne Gutachter usw) wurde das abgelehnt .

Nur der Lärmschaden wurde mit 10 % anerkannt .

Mir ist aber eingefallen, daß wir ohne Kran oft 100 Kg Coil (Bandmaterial heben mussten, da kein Kran vorhanden war .(Über ein Jahr )

Kann ich wieder ein Antrag auf Berufskrankheit stellen ?

Nach dem MRT vor einer Woche - 2 Bandscheibenvorfälle HWS + 1 er im LW .

Besten Dank

Bernd Fritz
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Bernd,

wir haben alle Deine Werbung gesehen und die Signatur reicht ja. Aus diesem Grund habe ich den Extra-Link entfernt.

Zu Deiner Frage: Mit welcher Begründung haben sie die BK abgelehnt?
Hast Du damals Widerspruch und Klage eingereicht?

Die Belastung für den Rücken mag bei schwerem Heben stark belastet sein, aber....
das Thema wird sicher schwer.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo berndf,


ja natürlich kannst Du oder Dein behandelter Arzt einen Antrag stellen.
Das beste ist Dein Arzt mach eine Verdachtsmeldung an die BG.
 
Neufeststellung möglich ?

Hallo berndf,


ja natürlich kannst Du oder Dein behandelter Arzt einen Antrag stellen.
Das beste ist Dein Arzt mach eine Verdachtsmeldung an die BG.


Das Problem.Der Antrag wurde von mir gestellt und die BG hat den Antrag bearbeitet.

Es wurde aber vergessen rein zuschreiben - Über 1 Jahr schweres Heben .

Der Antrag wurde angelehnt.

Wie kann ich eine erneute Feststellung erreichen, ohne das die das gleich ablehnen.

berndf

Danke für deine Antwort
 
Hallo Bernd,

von den beruflichen Belastungen und vom Krankheitsbild her kommen 2 Berufskrankheiten in Frage:

[FONT=Arial,Helvetica]2108[/FONT] [FONT=Arial,Helvetica]Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit [/FONT]

[FONT=Arial,Helvetica][FONT=Arial,Helvetica]2109[/FONT] [FONT=Arial,Helvetica]Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können[/FONT] ursächlich waren oder sein können.[/FONT]

Bei der BK 2108 ist Voraussetzung, dass du mindestens 10 Jahre lang regelmäßig schwere Lasten gehoben und getragen hast. Schwere Lasten beginnen in einem Alter von 18 bis 39 Jahre bei 25 kg, ab 40 Jahren bei 20 kg.

Bei der BK 2109 müssen regelmäßig Lasten ab 50 kg auf der Schulter getragen werden. Beispielsweise wie ein Metzger, der Schweinehälften transportiert, um dadurch die HWS zu schädigen.

Sollte die Verdachtsmeldung aufgrund deiner Tätigkeit in Richtung BK 2108 erstellt werden, sind allerdings die HWS-Schäden gewichtige konkurrierende Faktoren, weil dann anlagebedingte (krankhafte) Veränderungen unterstellt werden. Auch spricht ein monosegmentaler Bandscheibenschaden im LWS-Bereich ebenfalls gegen eine berufliche Schädigung.

Dem ersten Anschein nach wirst du es sehr schwer haben, eine der beiden BKs anerkannt zu kriegen. Vielleicht schreibst du etwas mehr über deine Tätigkeiten mit schweren Lasten und deren Zeiträume, dann werde ich dir mehr sagen, bzw. Informationshilfen nennen.

Grüße von
IngLag
 
Hallo berndf,
Was ist jahrelang?
Was ist "Oberflächenbereich"
Coil bezieht sich auf Bandstahl, aber kaum auf "Oberfläche"
Was hast Du der BG gemeldet?
Welchen Hörschaden haben sie anerkannt und mit welcher Begründung?
Deine URL führt auf nicht sehr vertrauensvolle Seiten.
Was willst Du wirklich?
Paro
 
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