• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Berechnung Gesamtinvalidität

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas embe64
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

embe64

Mitglied
Ich habe eine Frage:
Was ist, wenn ein Unfall nach 1 Jahr z.B. mit 2/7 Beinwert abgerechnet wurde.
Wenn dann nach 3 Jahren die 2/7 bestätigt werden und neurologisch 2/20 Beinwert hinzu kämen, wie wir dann abgerechnet?
Zählen dann die 2/20 überhaupt, oder fallen diese weg bzw. wird da "abgerundert", da ja keine 3/7 erreichen worden sind?
 
Hallo embe64,

die beiden Werte müssen insgesamt betrachtet werden, eine bloße Summierung gibt es da leider nicht. Allerdings muss die Invalidität insgesamt erhöht werden.

Was mich allerdings stutzig macht ist der Wert 2/20 (bzw. 1/10). Ich lese zwar viel mit, habe aber nicht im Kopf welche Nerven da bei Dir geschädigt wurden (es war glaube ich der Schienenbeinnerv?).

Für einen vollständigen Nervausfall eines einzelnen Nerves am Bein werden in der Regel 2/5 Beinwert (bzw 4/10) bemessen, was bedeuten würde das dein Nerv nur zu 25 % geschädigt wäre oder zu 75 % noch intakt ist.
 
Hallo Rajo,
ich danke dir.
Das bedeutet in dem Fall, dass einmal die 2/7 und einmal die 2/20 abgerechnet werden.

Was die Zahlen abgeht, sei nicht irritiert. Das waren nur Beispiel, um die Sache zu klären.

Bei mir sind die neurologischen Schmerzen am Fußballen mit Schmerzen bei jedem Abrollvorgang und außerdem ein Nervenschmerz, der bis in die Spitze des großen Zehen geht. Das dürfte eine Irritiaion des Seitenastes des Tibialis sein. Außerdem ist hier der Innenfuß ab der Mitte des Unterschenkels oberflächlich nicht mehr so empfindlich, ferner ist der Fußrücken teilweise pelzig und sind die Zehen völlig pelzig.

Außerdem Dauerschmerz rund um das Sprunggelenk, gegen die ich Schmerzmittel nehme (ist auf Dauer natürlich nicht ideal).

Außerdem ist der Perenäus nicht mehr wieder gekommen.

Alles zusammen Folgen vermutlich des Kompartmentsyndroms oder eines Lagerungsschadens bei einer meiner großen Ops.

Mein Problem:confused: ist nur, dass ich nicht einschätzen kann, ob die neurologische Begutachtung überhaupt noch etwas zusätzlich bringt oder ob das mit dem chirurgigschen Gutachten nicht schon erledigt ist.
 
Nein, leider wird es nicht so abgerechnet.

Es wird die Schädigung insgesamt betrachtet wenn es die gleiche Gliedmaße betrifft.
 
Das heißt also dann doch in diesem Fall, dass die 2/20 wegfallen würden, da sie das gleiche Gliedmaß betreffen.
 
Nein auch nicht, die Nervenschädigung führ zu einer Erhöhung der Invaliditätsleistung wenn diese bei der ersten Begutachtung nicht berücksichtigt wurde. Aber man kann die Werte orthopädisch und neurologisch nicht einfach summieren.

Da kann ich Dir aber keine genaue Auskunft geben, denn das ist ein rein medizinischer Gesichtspunkt :(
 
Vielen Dank. Ja, es ist so, dass das Neurologische beim 1. Gutachten damals nicht abgerechnet worden ist. Deshalb habe ich auch so "dumm" nachgefragt.

Weiss jemand, wie stark das Nebengutachten gewertet wird? Denn ich empfinde es ja als mehr als ungerecht, wenn dann zB nur die Hälfte der Zusatzbeschwerden bei der Berechnung der Invalidität zugrunde gelegt wird. Hat jemand von euich Erfahrungen damit gemacht?
 
Back
Top