• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Benötige dringend Hilfe

elkeliep

Mitglied
Registriert seit
14 Jan. 2008
Beiträge
25
Hilfe!

hatte heute Gerichtstermin gegen priv. Unfallversicherung. Gutachter von Gericht kann sich den beschriebenen Unfallhergang nicht erklären. Ich gehe davon aus, dass ich den Prozess verlieren werde gegen die priv. Unfallversicherung.
Erstes Gutachten für die priv. Unfallversicherung bescheinigte mir den Unfallhergang (bekam auch eine Invalidätszahlung von 11% für eine Teilversteifung des Handgelenks). Zwei Gutachten mit unterschiedlicher Meinungen von den Gutachtern. Von der BG. erhalte ich 20% Mde wegen des selbigen Unfalls.
Kann das Gericht das Urteil der BG mitteilen, wenn ich den Prozess verlieren sollte?
Muß ich die erhaltenen Leistungen an die BG zurückzahlen?
Ich weis nicht mehr was ich machen soll.
 
Hallole elkeliep,

ups, bleib ganz ruhig.

Die BG hat mit der priv. Unfallversicherung nichts zu tun und es gelten auch unterschiedliche Bemessungsgrundsätze.

Desweiteren dürfen ohne deine Schweigepfichtsentbindung keine Daten untereinander ausgetauscht werden.

Ich sehe auch keinen Grund, warum der Richter die GA der priv. Unfallversicherung der BG zukommen lassen sollte.

Liebe Grüßlein - und Kopf hoch
Würmlie
 
Hallo,

kläre doch mal, worin die Unterschiede der beiden GA bestehen. Wenn sie sich widersprechen, dann muss dies in irgend einer nachvollziehbaren Weise begründet sein. Worauf berufen sich denn die jeweiligen GA, welche (vorgeblichen) medizinischen Erkenntnisse stehen dahinter?

Liegt es an den Unfallfolgen oder tatsächlich am Unfallhergang, den der GA nicht erklärlich finden will? Und wie begründet er das?


Gruss

Sekundant
 
Hallo Würmlie, Sekundant,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es liegt am Unfalhergang!

1. Gutachen Handchirurgie an die Unfallversicherung:

War das Unfallereignis allein oder teilweise geeignet die behauptete Verletzung und die Folgebeschwerden zu verursachen?

Ja, ..... verdrehte sich am ..... beim Anheben einer schweren Bodenplatte bei seiner Arbeit als ...... das rechte Handgelenk. Dieses Ereignis ist alleine geeignet, die am ..... arthroskopisch nachgewiesene Zerreißung der Bandverbindung zwischen Kahn- und Mohnbein zu verursachen. (Handchirurge)

2. Gutachen Gericht:

Ist beim behaupteten Unfall des Klägers am ..... der Abriss des SL-Bandes durch das Abknicken des Handgelenks in Folge des Abrutschen einer ca. 20 KG schweren Bodenplatte verursacht wurden?

Gutachten nach Aktenlage:
Nach wie vor ist für Unterfertigten nicht ganz klar, wie durch den klägerseits geschildeerten Mechanismus mit Wegkippen einer mittels eines Plattenhebers angehobene Platte eine Verdrehung des Handgelenks nach innen, wie nun vorgertagen, erfolgt sein soll.

3. Vor Gericht sollte ich demonstrieren, wie der Unfall abgelaufen ist.
Ich habe die Bodenplatte angehoben. Ich konnte leider nicht die Drehbewegung mit der Bodenplatte nachstellen. (bin leider eingeschränkt von der Bewegung mit dem Handgelenk) Daruafhin hat der RA von der Versicherung nachgestellt wie ich den Unfall erlitten hatte. Allerdings ohne verdrehen des Handgelenks.

Ab da hatte der Gutachter seine Bestätigung, dass der Unfall so nicht passieren konnte. Ich denke, dass der Richter ihm Recht geben wird.

Ich weis nicht mehr was ich machen soll?:mad:

Vielen Dank nochmals:):):)
 
Hallo elkeliep,

ich denke, zu diesem Zeitpunkt hätte von eurer Seite schon eingegriffen werden müssen:

Daruafhin hat der RA von der Versicherung nachgestellt wie ich den Unfall erlitten hatte. Allerdings ohne verdrehen des Handgelenks.

Ab da hatte der Gutachter seine Bestätigung, dass der Unfall so nicht passieren konnte. Ich denke, dass der Richter ihm Recht geben wird.

Woher will der RA wissen, wie der Hebevorgang, die Drehrichtung, die Gegenhaltung usw. gewesen ist? Ob Du nun den Vorgang demonstrieren konntest oder nicht, eine andere Person und dazu noch die Gegenseite wird es kaum richtig 'rüber bringen können geschweige denn wollen. Und Bestreiten ist dann nötig.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

wie soll ich mich nun verhalten? Ich habe überhaupt keine Ahnung!:mad:

Kann das Gericht dieses Urteil dann an die BG geben?

Vielen Dank nochmals.
 
Ich denke, es wird erst mal gar keine Veranlassung dazu haben. Auch umgekehrt hat die BG kein Anrecht, ein anderweitig, privatrechtlich erstelltes GA zu erhalten.

Es wäre auch wichtig, worin sich das von Dir genannte erste GA für die Versicherung von dem jetzigen unterscheidet und ob es ebenfalls auf den mechanischen Vorgang einging. Ich denke wohl nicht, denn dies scheint mir von dem GA als kleine Lücke erkannt worden zu sein, auf der er seine Ablehnung ohne Widerspruch im Erstgutachten stützen konnte.

War dies die abschliessende Verhandlung oder ist eine weitergehende Klärung angesetzt worden?


Gruss

Sekundant
 
Es war die abschliessende Verhandlung!

Das erste Gutachten wurde auch ohne Probleme angenommen. Erst als ich Einspruch über die höhe der Invalidät einlegte, fing die ganze Sch...... an. (sorry)

Habe iregndwie auch nicht mehr die Kraft das durch zu stehen. (es zieht sich schon fast 6 Jahre)
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja,

ich denke, da wirst Du nun erst mal abwarten müssen, wie das Ergebnis ausschaut und Dich dann noch mal hier melden. Aber ich denke, das ist Dir auch schon klar, oder?


Gruss

Sekundant
 
Top