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  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Deleted member 5316
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
D

Deleted member 5316

Guest
Hallo an alle,
mit Erfahrungswerten oder gültigen Bescheiden.
folgender Sachverhalt:
Ich hab nun meine volle Erwerbsminderungsrente mit gültigen Rentenbescheid erhalten:)
Es wurde diesbezüglich kein GdB -Wert ermittelt.
Zeitnah erfolgt noch eine MdE -Wertbestimmung durch die BG.
Fest steht:
1. Erstzahlungverpflichtet ist die BG, im Anschluß wird die EU-Rente gezahlt.

Ab welcher Höchstsumme -nicht Hinzuverdienstgrenze- wird die EU-Rente gekürzt.
Das SGB gibt hier nur Auskunft, wenn beide Bescheide vorliegen und auch sehr ungenau, deshalb vertraue ich hier auf Erfahrungswerte.
Als Vorgabe zum nachvollziehen:
Jahresarbeitsverdienst = x
monatliche EU- Rente = a
BG- Rente = b

a + b = x
z.B.
600,- EUR EU-Rente + 1.200,-EUR BG-Rente = 1.800,- EUR Gesamtrente
* 12 Monate = 21.600,- EUR
Der als Grundlage dienende Jahresarbeitsverdienst liegt deutlich darüber.
Grüße von .
 
Hallo Maik,
hab geschaut, dann gerechnet und bin erstmal beruhigt.
Ist doch gar nicht so schwer.
Grüße .
 
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