oerni
Erfahrenes Mitglied
Information
Begutachtung und Berufskrankheiten in O&U
Interessante Lektüre
Datei zu groß um hier einzustellen
Seite 6 - Ärztliche Begutachtung: Praxistipps und Stolperfallen
Der Gutachter ist bei Eingang eines Begutachtungsauftrages gehalten, umgehend zu prüfen, ob er die vomAuftraggeber gestellten Fragen mit seiner Fachkompetenzauch beantworten kann oder ob er sich z. B. der Mithilfe eines Zusatzgutachters bedienen muss. Dies ist dannumgehend dem Auftraggeber mit Bitte um Genehmigungder Zusatzbegutachtung mitzuteilen. Außerdem ist zu prüfen, ob gegebenenfalls der Anschein einer Befangenheit gegeben sein könnte, weil er eventuell im berufsgenossenschaftlichen Verwaltungsverfahren als Beratungsarzt der später dann beklagten BG tätig war.
Begutachtung und Berufskrankheiten in O&U
Interessante Lektüre
Datei zu groß um hier einzustellen
Seite 6 - Ärztliche Begutachtung: Praxistipps und Stolperfallen
Der Gutachter ist bei Eingang eines Begutachtungsauftrages gehalten, umgehend zu prüfen, ob er die vomAuftraggeber gestellten Fragen mit seiner Fachkompetenzauch beantworten kann oder ob er sich z. B. der Mithilfe eines Zusatzgutachters bedienen muss. Dies ist dannumgehend dem Auftraggeber mit Bitte um Genehmigungder Zusatzbegutachtung mitzuteilen. Außerdem ist zu prüfen, ob gegebenenfalls der Anschein einer Befangenheit gegeben sein könnte, weil er eventuell im berufsgenossenschaftlichen Verwaltungsverfahren als Beratungsarzt der später dann beklagten BG tätig war.