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Begutachtungen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas oerni
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

oerni

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Information
Begutachtung und Berufskrankheiten in O&U

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Seite 6 - Ärztliche Begutachtung: Praxistipps und Stolperfallen
Der Gutachter ist bei Eingang eines Begutachtungsauftrages gehalten, umgehend zu prüfen, ob er die vomAuftraggeber gestellten Fragen mit seiner Fachkompetenzauch beantworten kann oder ob er sich z. B. der Mithilfe eines Zusatzgutachters bedienen muss. Dies ist dannumgehend dem Auftraggeber mit Bitte um Genehmigungder Zusatzbegutachtung mitzuteilen. Außerdem ist zu prüfen, ob gegebenenfalls der Anschein einer Befangenheit gegeben sein könnte, weil er eventuell im berufsgenossenschaftlichen Verwaltungsverfahren als Beratungsarzt der später dann beklagten BG tätig war.
 
Hi @oerni

ich grübele gerade, ob "mein" Gutachter überhaupt fachlich qualifiziert genug war. Ein Neurologe für die Folgen einer Hirnverletzung.

Nach dem Motto "Wenn dein einziges Werkzeug ein Hammer (Neurologie) ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel (Nerven) aus.".

Gruß Goldmember
 
Hallo Goldmember, wer, wenn nicht ein Neurologe, könnte Schäden am Hirn (also geballter Nervenzellen) am ehesten beurteilen? Mir fiele kein anderer ein. Gruß Rehaschreck
 
Hallo @Rehaschreck

Ein Neurochirurg.

Neurologen sind mehr so für die Peripherie zuständig und kennen sich mit dem Gehirn selbst oft gar nicht so gut aus.

Habe ich so kennengelernt, in den letzten Jahren. Kommt natürlich auch auf den Neurologen an.

Gruß Goldmember
 
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