• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Begründung Widerspruch GdB

Kerstin84

Neues Mitglied
Hallo alle zusammen :)

Was schreibt man bei einer Begründung wegen Wiederspruch GdB
Hatt sich zuerst sehr einfach gelesen, aber bei der Umsetzung des schreibens weiß ich nicht weiter.

Muss ich aufführen welche Gesundheitlichen Probleme ich habe (?), was ja eigentlich aus den Ärztlichen Akten die dem Versorgungsamt vorliegen schon ersichtlich ist.

Oder muß ich Begründen wie sich die Gesundheitlichen Probleme auf mein Leben auswirken
Bsp:
Erhebliche Beschwerden beim Heben u. tragen von Gegenständen, usw, usw.
Schwierigkeiten bei der ausübung der Beruflichen Tätigkeit.

Wurde vor kurzen durch meine Unfallversicherung zur Begutachtung geschickt und habe das Gutachten mitlerweile vorliegen, inc. der Zusammenfassung der wesentliche Unfallfolgen.
Sollte das dem Versorgungsamt mitgeteilt werden ?

Allerding steht in dem Gutachten als Schlussbemerkung:

"Gutachten genießen den Schutz der Urheberechts. Sie dürfen grundsätzlich nur vom Auftraggeber verwandt werden. Nicht statthaft ist die Nutzung des Gutachtens für andere versicherungsrechtliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Einräumung des Nutzungsrechtes durch das Berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhaus ........, vertreten durch den Unterzeichner.
Vorrangige Ansprüche auf Gesetzlicher Grundlage bleiben hiervon unberührt"

MfG und ein schönes Wochenende
Kerstin84
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Kerstin,

du legst Widerspruch ein und beantragst gleichzeitig Akteneinsicht.
Mit demm Hinweis, das die Begründung nach der Akteneinsicht erfolgt.

dann schaust du erst mal was, wie gewertet wurde.

Darauf begründest du dein Widerspruch.

Bist du der Ansicht das etwas zu gering bewertet wurde, dann schilderst du deine Einschränkungen,
welche du durch diese Erkrankung/Behinderung hast.
Z.B. das mit dem Tragen oder wenn du Schwierigkeiten mit dem laufen hast usw.

Wurde etwas nicht berücksichtigt, und fehlt, dann schreibst du das auf
und da auch die Einschränkungen welche du dadurch hast.

Es zählen immer die Funktionseinschränkungen.
Es ist selten, wenn allein die Diagnose reicht.

Du kannst ja erst mal nur die Arztbriefe mithinschicken, sowie die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Dann können die Mitarbeiter vom Versorgungsamt, sich ggf. noch weiter Stellungnahme des Arztes anfragen.

Grüße Michi
 
Danke erst mal :-))

Dem Versorgungsamt mitteilen das ein aktuelles Gutachten, bezogen auf meine Unfallverletzung vorliegt, u. mitteilen von wem in Auftrag gegeben und durch welchen Arzt Begutachtet

Gruß Kerstin84
 
Hallo Kerstin,

ist das Gutachten für die private Unfallversicherung für Dich sehr günstig ausgefallen?

Ist der GbB vom Versorgungsamt, Deiner Meinung nach, zu niedrig eingeschätzt?


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Kerstin,
wenn du einen Widerspruch gegen eine Entscheidung des Versorgungsamtes einlegen möchtest, dann empfehle ich dir als erstes nur einen Widerspruch dem Grunde nach einzulegen und gleichzeitig mit diesem Widerspruch Akteneinsicht beantragen. In der Akte befinden sich die Unterlagen, die der Sachbearbeiter zur Verfügung hatte um Deine GdB festzulegen. Wenn du ihm jetzt überzeugen möchtest, dass seine Einschätzung falsch ist, kannst du dieses nur, wenn du den gleichen Wissensstand hast wie der Sachbearbeiter. Meine Erfahrungen mit dieser Akteneinsicht war bisher immer positiv. Plötzlich hebst du dich aus der Masse der Nummern hervor und der Sachbearbeiter schaut sich eventuell Deinen Vorgang mit anderen Augen an.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo MEGGY

ist das Gutachten für die private Unfallversicherung für Dich sehr günstig ausgefallen?

Ja, sehr günstig.

Ist der GbB vom Versorgungsamt, Deiner Meinung nach, zu niedrig eingeschätzt?

Im Bezug auf die Unfall und damit vorhandenen Einschränkungen, ja, eher zu niedrig.

Gruß Kerstin84
 
Hallo Kerstin84,

nach meinen und allg. Erfahrungswerten über das VA:(
würde ich dir nicht raten selber mit dem Widerspruch
herum zu doktern, sondern den Widerspruch einen RA machen lassen.
(wenn du keine Kohle hast den VDK)

Der Widerspruch ohne RA landet in einer anderen Schublade wie mit RA bzw. der Widerspruch wird anders zur Kenntnis genommen und auch geprüft, wenn ein RA dahinter steht.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Kerstin,

die möglichkeit die Widerspruch selbst ohne Anwalt zu machen geht nach.
Denn du kannst dann ggf. sollte es zum Sozialgericht gehen
(wenn due Einspruch einlegst - da der Wiederspruch nicht erfolgreich war)
kannst du immer noch einen Anwalt hinzu ziehen.

Es mag sein das es bei Siegfried so war,
aber es kann auch mit deinem Eigens geschriebenen Widerspruch - nach Akteneinsicht
zum gewünschten erfolg / änderung des GdB´s kommen.

Grüße Michi
 
Hallo Kerstin


Ich habe meinen Wiederspruch ohne Akteneinsicht und RA gemacht weil es genau auf den Bescheid drauf stand was und wie es bewertet wurde.
Ich habe auch die neuen MRT Bilder auf CD und Arztberichte mit meinen Jammerlappen geschickt .Darin beschreibst du genau wann und wobei deine Einschränkungen dich behindern und was du nicvht mehr machen kannst.Schön ausführlich den anhand der Diagnosen können die das schlecht beurteilen grad weil jeder andere Beschwerden stärker emfinden kann und auch die Beschwerden unterschiedlich schnell sich verbessern oder ausheilen können
.Die Bg geht ja nach Diagnosen und das es nach einer bestimmten Zeit aus geheilt ist obwohl man noch Beschwerden hat

LG SONJA
 
Es mag sein das es bei Siegfried so war,
aber es kann auch mit deinem Eigens geschriebenen Widerspruch - nach Akteneinsicht
zum gewünschten erfolg / änderung des GdB´s kommen.


Hallo Michi,
kommt auch immer viel drauf an wie gut deine Behinderung in die üblichen Bewertungsliste passt und ob die Beschwerden gut objektivierbar sind oder wie meist eben nicht.
Dann ist eine gute eigene Schilderung und ein Kurzbericht bzw. Attest des behandelnden erforderlich. Ohne die können auch ein Anwalt oder ein Sozialverband wenig ausrichten. Die sind weder Ärzte noch selbst betroffen, woher sollen die genau wissen was los ist.
Habe es selbst über den Sozialverband gemacht weil ich denke etwas mehr Gewicht bekommt es so schon.

P.S. @ohne Akteneinsicht ist es trotzdem mehr oder weniger ein Schuss ins blaue und wieso sollte man das tuen und auf eine Möglichkeit verzichten die helfen kann?

VG DH
 
Back
Top