Hallo alle zusammen 
Was schreibt man bei einer Begründung wegen Wiederspruch GdB
Hatt sich zuerst sehr einfach gelesen, aber bei der Umsetzung des schreibens weiß ich nicht weiter.
Muss ich aufführen welche Gesundheitlichen Probleme ich habe (?), was ja eigentlich aus den Ärztlichen Akten die dem Versorgungsamt vorliegen schon ersichtlich ist.
Oder muß ich Begründen wie sich die Gesundheitlichen Probleme auf mein Leben auswirken
Bsp:
Erhebliche Beschwerden beim Heben u. tragen von Gegenständen, usw, usw.
Schwierigkeiten bei der ausübung der Beruflichen Tätigkeit.
Wurde vor kurzen durch meine Unfallversicherung zur Begutachtung geschickt und habe das Gutachten mitlerweile vorliegen, inc. der Zusammenfassung der wesentliche Unfallfolgen.
Sollte das dem Versorgungsamt mitgeteilt werden ?
Allerding steht in dem Gutachten als Schlussbemerkung:
"Gutachten genießen den Schutz der Urheberechts. Sie dürfen grundsätzlich nur vom Auftraggeber verwandt werden. Nicht statthaft ist die Nutzung des Gutachtens für andere versicherungsrechtliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Einräumung des Nutzungsrechtes durch das Berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhaus ........, vertreten durch den Unterzeichner.
Vorrangige Ansprüche auf Gesetzlicher Grundlage bleiben hiervon unberührt"
MfG und ein schönes Wochenende
Kerstin84
Was schreibt man bei einer Begründung wegen Wiederspruch GdB
Hatt sich zuerst sehr einfach gelesen, aber bei der Umsetzung des schreibens weiß ich nicht weiter.
Muss ich aufführen welche Gesundheitlichen Probleme ich habe (?), was ja eigentlich aus den Ärztlichen Akten die dem Versorgungsamt vorliegen schon ersichtlich ist.
Oder muß ich Begründen wie sich die Gesundheitlichen Probleme auf mein Leben auswirken
Bsp:
Erhebliche Beschwerden beim Heben u. tragen von Gegenständen, usw, usw.
Schwierigkeiten bei der ausübung der Beruflichen Tätigkeit.
Wurde vor kurzen durch meine Unfallversicherung zur Begutachtung geschickt und habe das Gutachten mitlerweile vorliegen, inc. der Zusammenfassung der wesentliche Unfallfolgen.
Sollte das dem Versorgungsamt mitgeteilt werden ?
Allerding steht in dem Gutachten als Schlussbemerkung:
"Gutachten genießen den Schutz der Urheberechts. Sie dürfen grundsätzlich nur vom Auftraggeber verwandt werden. Nicht statthaft ist die Nutzung des Gutachtens für andere versicherungsrechtliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Einräumung des Nutzungsrechtes durch das Berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhaus ........, vertreten durch den Unterzeichner.
Vorrangige Ansprüche auf Gesetzlicher Grundlage bleiben hiervon unberührt"
MfG und ein schönes Wochenende
Kerstin84
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