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Befangenheit des Vizepräsidenten SG für das Saarland

Conteneur live

Neues Mitglied
Durch Beschluß des Landessozialgerichts für das Saarland, Aktenzeichen: L 1 AR 10/07, wurde auf Antrag des Klägers wegen Besorgnis der Befangenheit, Herr Thomas Kühn-Sehn, in einem Rechtsstreit gegen die Deutsche Angestellten Krankenbkasse, dieser für begründet erklärt.

In dem Rechtsstreit geht es um die Zahlung von Krankengeld nach einem Verkehrsunfall, wobei der Unfallgegner schuldhaft einen Verkehrsunfall im Jahr 2004 verursacht hat und die gegnerische Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist. Der Kläger wurde auf Beschluß des Richters Kühn- Sehn zu Heinrich Riotte, Gutachter, geschickt, der ermöglichte, daß die Begutachtung richterlicherseits "belauscht" werden kann.

Im weiteren Verlauf der Sache erging bis heute keine Zahlung des
zustehenden Krankengeldes. Im übrigen hatte der Kläger in Erfahrung gebracht, daß der Gutachter bereits dafür bei Juristen bekannt ist, daß er schon seit mehreren Jahren negative Gutachten abliefert.
 
Moin @Conteneur live :)

...... Der Kläger wurde auf Beschluß des Richters Kühn- Sehn zu Heinrich Riotte, Gutachter, geschickt, der ermöglichte, daß die Begutachtung richterlicherseits "belauscht" werden kann.....

Das ist ein echter Hammer!

Wenn dem so ist, dann hat dieser GA (ein Arzt) seine ärztliche Schweigepflicht vorsätzlich verletzt. So wie du das schreibst, scheint das ein nachweisbarer Fakt zu sein. Wenn dieser Fakt nachweisbar ist, dann wende dich an die zuständige Ärztekammer und informiere die darüber, und zeige den Arzt an.

Danke das du kämpfst und auch obsiegst - das tust du am Ende ja nicht nur für dich, sondern auch für uns alle Betroffene, da auch solche (kleinen) Dinge in der Masse (Gegen) Druck erzeugen.

Ich wünsche dir weiterhin Kampfeswille und Erfolg
 
Hallo Conteneur live,

herzlich Glückwunsch zu deinem erfolgreichen Befangenheitsantrag. Ja, die saarländische Sozialgerichtsbarkeit sucht Ihres Gleichen. Auch wir können über diese Gerichtsbarkeit nur den Kopf schütteln.

Dr. med. Heinrich-Josef Riotte, leitender Arzt der Knappschaft-Bahn-See, Saarbrücken, ist als Gutachter auch in der Gutachterszene bestens bekannt. Äussert gefällig und als wohlfähriger med. Sachverständiger auch bei Gericht bestens bekannt und deshalb auch gerne beauftragt. Der Witz an der Sache ist der, dass er als ltd. Arzt einer Krankenversicherung als auch gleichzeitig Rentenversicherung, Unisono Knappschaft-Bahn-See, als Gerichtsgutachter für Fälle der Krankenversicherungen und der Rententräger von den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit als med. Sachverständiger beauftragt wird, und das nennt sich dann neutrale Gerichtsbarkeit. Strafanzeigen en Mass. Alle eingestellt, kein öffentliches Interesse. Kritische Berufskollegen werden von Ihm selbst wegen übler Nachrede, strafrechtlich belangt. Auch bei der Ärztekammer bestens bekannt, Zitat: "Wir wissen, er ist ein schwieriger Mensch. Aber er ist kompetent und korrekt".

Ich hatte im vergangenen Jahr einen Befangenheitsantrag gegen Ihn gestellt, weil er kein faires Verfahren in Form der Begutachtung garantiert hatte, das das LSG f. d. Saarland beauftragt hatte. Der Befangenheitsantrag wurde vom LSG abgeschmettert, weil er genau 1 Tag verfristet war. Deshalb immer § 406 Abs. 2 ZPO beachten. Der Vorsitzende Richter des zuständigen Senates, hatte mich vorab, telefonisch informiert.
Nachdem er am Telefon versucht hat, mich zu nötigen bzw. zu erpressen, habe ich auch gegen diesen Richter einen Befangenheitsantrag wegen Voreingenommenheit gestellt, gleichzeitig Dienstaufsichtsbeschwerde über den Minister der Justiz. Der Minister der Justiz hat mir bis heute noch zu antworten, der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter wurde von einem Kollegen Vorsitzender Richter eines anderen Senat des LSG, an den der Antrag durchgereicht wurde, als unbegründet abgelehnt. Wir erzielten dann aber doch noch einen Teilerfolg - weil ich während des Erörterungstermins einen Teil der Berufung- wieder zürückgenommen habe. Aber es bleibt trotzallem ein bitterer Beigeschmack. Insbesondere deshalb, weil ich selbst Landesbediensteter bin und deshalb z. Zt. keine Öffentlichkeit gegen die Saarländische Sozialgerichtsbarkeit, herstellen kann.

Im Übrigen:
Zur Zeit findet unter der Ruprik "Umfragen" eine Aktion statt, Schreiben an die Entscheidungsträger. Wäre schön, wenn Du Dich auch beteiligen könntest.

Gruss
kbi1989
 
Befangenheit Richter Kühn-Sehn

Bin gerne bereit den Beschluß des LSG Saarbrücken zur weiteren Verwendung zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse bitte melden.
 
Hallo,

dieses ist für das Saarland und dessen Bürger ein großer Erfolg. Doch leider haben viele Betroffene durch das handeln dieses Arztes und des Richters das wahre Unrecht erleben müssen und ich glaube auch nicht, dass jetzt jeder Betroffene sein Prozess neu aufrollen kann. Ich denke aber, dass dieser Richter kein Einzellfall war!

MfG.
Pit
 
Hallo Conteneur live,

habe starkes Interesse mir Dir Kontakt aufzunehmen. Dies scheitert aber daran, dass Du noch keine PN empfangen bzw. eine verschicken kannst. Auch der Versuch über den Administrator mit Dir Kontakt per E-Mail aufzunehmen ist im September gescheitert.

Gruss
kbi1989
 
Hallo PSwolf,

solche Umfragen laufen immer nur einen begrenzten Zeitraum, dieser ist leider lange abgelaufen. Dies ist auch an dem Datum zu erkennen unter dem kbi1989 geschrieben hat. ;)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Conteneur live,

leider ist es immernoch nicht möglich per PN mit Dir Kontakt aufzunehmen.

Aber, mich würde der Beschluss - insbesondere dessen Begründung interessieren - mit der, der Richter Kühn-Sehn, als befangen erklärt wurde. Würdest Du vielleicht hier eine Veröffentlichung vornehmen?

Gruss
kbi1989
 
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