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Bedenken gegen Gutachter?

Joachim Boa

Nicht aktive Mitglieder
Ich habe Bedenken von einem Arzt Begutachtet zu werden der in der DDR Psychiater war, ich kann den Arzt nicht Einschätzen was er dort für eine Vergangenheit hatte. Der Gutachter wurde mir nach einem Internistischen und einem OrthopädischenGutachten im Rentenverfahren gegen die DRV von Sozialgericht als nun dritten Gutachter aufoktroyiert.

Zur Begutachtung soll ich zu dem Dr.med. xxxxxxxxxxx Arzt für Neurologie,Psychiatrie,Psychoterapie. Diese Gutachten findet in der Praxis des Dr. Winfried xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxBraunschweig Stadt in dem der Gutachter Xxxxxxx kein Mitarbeiter ist also in einer Praxis eines Kollegen.
Auch ist er als Gutachter in Bad Bevensen, Bad Pyrmont, Braunschweig aufgetreten, was dabei auffällt ist das dort die Rehakliniken der Deutschen Rentensicherung Ansässig sind, ist der Gutachter auch noch Befangen da er vielleicht auch für die Deutsche Rentenversicherung Gutachten Erstellt. auch kann ich nicht ersehen auf welchen, gebiet, Neurologie, Psychiatrie er Gutachten will.

Sein Lebenslauf ist im Internet aber weiß nicht ob ich denn hier so Einstellen darf.

Joachim !
 
Hallo Joachim und Herzlich Willkommen im Forum für Unfallopfer!

Frage: ist das eine erneute Begutachtung durch die DRV (Weiterzahlung einer befr. Rente)?
§ 62 SGB I Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Die Grenzen dieser Mitwirkungspflicht ergeben sich aus § 65 SGB I
Da zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente eine laufende Geldleistung über Jahre ist, kann der Rentenversicherungsträger zum Schutz der Gelder entsprechende Untersuchungen anordnen, sowie diese dem Patienten zumutbar sind.
Im Rahmen des zustehenden Ermessens kann die Behörde auch den Gutachter auswählen. Leider kann man den Gutachter nicht ablehnen.
Ob der GA nun ein bekannter Schlechtachter und EX- DDR Psychiater war, spielt dabei keine Rolle. Man hat aber die Möglichkeit den Rentenversicherungsträger darauf hinzuweisen, dass man eine Begutachtung-z.B. durch einen Schmerztherapeuten für sinnvoller hält.
Das Ergebnis ist dann offen.

Sollte aber nun dieser Arzt zu einem für Dich negativen Ergebnis kommen, stehen Dir dann rechtsstaatliche Mittel des Widerspruches und der Klage zu. Hier könnte man ggf. geeignete Gegengutachten nach § 109 SGG in Form eines eigens von Dir vorgeschlagenen Gutachters beibringen.

Hoffe Dir etwas weitergeholfen zu haben.

Vieleicht magst Du ja noch ein wenig mehr von Dir schreiben, was für eine Art von Unfall Du erlitten hast, wann und wie bislang der Verlauf war.
Je mehr Details, desto besser werden die Antworten..;)

Gruss J.G.
 
Hallo Joachim,

der Gutachtenauftrag ergibt Aufschluss über die Untersuchung (neurologisch, psychologisch...).

Lass Dir den GA-Auftrag geben.

Viele Grüße

Kasandra
 
@Jangun danke für die Antwort.

Ich werde April 2013, 60 Jahre alt es ist das erstes rentenverfahren dass Sich schon seit 2008 Hinzieht eine andere Rente vorher gab es noch nicht, der Gutachter wurde mir vom Sozialgericht gestellt, die DRV hat nichts mit dem Gutachter zu tun.
Bitte zu entschuldigen meine rechte Hand ist Teilgelähmt bin noch am üben mit dem Windows- Sprachprogramm.
Ich war ca. 38 Jahre im Volkswagenwerk Wolfsburg in der Galvanik Beschäftig,
in der Galvanik musste ich nach 15 Jahren raus da mir ein Arbeitskollege unbeabsichtigt bei Reinigungs- arbeiten Schwefelsäure in den Nacken gekippt hat, danach wurde ich innerbetrieblich in die FE eingesetzt.
Ein Schwerbehindertenausweis mit 50% GdB bis 2018 hab ich auch ist schon der zweit Ausweis.
Joachim.
 
Hallo Joachim,
jetzt bekomme ich einen besseren Eindruck.
Du bist also schon einen Schritt weiter.
Der Gutachter wurde Dir vom Sozialgericht gestellt.
Du läßt Dich doch sicher anwaltlich vertreten?
Die Tatsache, dass Du nächstes Jahr bereits 60 Jahre alt wirst, ist sicher ein Vorteil. Bist Du darüber informiert?
(Für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte ist nach § 240 des 6. Sozialgesetzbuches (SGB VI) auch die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit möglich, sofern sie nicht mehr in ihrem qualifizierten Beruf oder in zumutbaren Verweisungstätigkeiten mehr als 6 Stunden täglich tätig sein können.
(ich meine weil Du ja schon von Deiner teilgelähmten Hand schriebst)
Quelle:
http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/240.html

da mir ein Arbeitskollege unbeabsichtigt bei Reinigungs- arbeiten Schwefelsäure in den Nacken gekippt hat, danach wurde ich innerbetrieblich in die FE eingesetzt.
Ein Schwerbehindertenausweis mit 50% GdB bis 2018 hab ich auch ist schon der zweit Ausweis.
Wurde dieses nicht als ein BG-Unfall gehandelt, warum beziehst Du dann keine BG-Rente?

Du findest hier im Forum auch sehr viele nützliche Beiträge zu dem Thema: z.B. ->
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=24188
oder eben in dem Sozialrechtliche Gerichtsverfahren Board:
http://www.unfallopfer.de/forum/forumdisplay.php?f=60

ebenfalls über Gutachter und der Umgang dazu, kannst Du viel hier rauslesen, einfach oben mal (auf der Startseite)- bei
"Häufige Suchbegriffe" durchklicken.

mfG Jan
 
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