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Autounfall mit Körperverletzung und OP

Mert Kayakci

Nicht aktive Mitglieder
Hallo ich hatte vor 4 monaten einen autounfall gehabt, der fahrer war mein couseng und wir sind gegen reitblanke mit 180 gefahren und dann 30 m in die gelandet, das unfall geschah auf autobahn, mein couseng starb noch an der unfallstelle und ich habe eine wirbelsäulenverletzung erlitten, ich musste dann sofort in not op, mir haben sie jetzt eine platine in die wirbelsäule angebracht, und ich möchte jetzt gerne mal wissen, wieviel prozent ich bei der berufsgenossenschaft bekomme, wäre euch dankbar wenn ihr mir eine klare antwort darüber geben könnt mfg Mert
 
Hallo Mert,

wie kommst Du gerade auf die BG? War Euer Unfall ein Arbeits / Wegeunfall?

Das Auto Deines Cousin war doch sicher versichert, ist der HPV der Unfall gemeldet?

Du mußt schon etwas mehr schreiben und Dir auch bei Deinen Sätzen etwas mehr Mühe geben.....man muß schon verstehen was Du meinst.

Und ein Faustregel, wo und wieviel % Du bekommst gibt es nicht....jeder Unfall ist anders und braucht seine Zeit (viel Zeit)

Gruß
Kai-Uwin
 
Ja es war ein Arbeit/Wegeunfall, das auto war auch versichert und das unfall wurde auch der HPV gelmeldet, ich habe eine not op hinter mir, wir wurde eine platine in die wirbelsäule angebracht, ich lag dann 6 wochen im krankenhaus unter beobachtung, immer wieder bekomme ich alpträume über meine couseng, ich sah ihn live wie er gestorben ist, das geht mir nicht aus den gedanken, und muss immer daran denken, bin öfters durchgedreht und wollte einen selbstmord begangen, zum glück standen sie mir in den weg, ich hatte nach dieser 6 wochen immer noch beschwerden, so wie nackenschmerzen, konnte meine linkes arm nicht ganz bewegen, mir wurde bei der op ein stück knochen aus der hüfte entnommen und an dem wirbelsäule angebracht, ich hab in der hüfte auch noch schmerzen, sie haben mich dann in die Reha(kur) für 6 wochen geschickt, aber die schmerzen sind immer noch nicht weg, bin jetzt zuhause und werde ambulante durchführen müssen, meine platine ist eine bleibende platine, manche kann man nach 1 oder 2 jahren entfernen aber meine ist eine bleibende, von daher frage ich mich, wieviel % ich bei der BG bekomme für meine wirbelsäule und für meine physchologiese probleme?
 
Hallo Mert,

willkommen im Forum. Mein Beileid,ich verstehe, daß dich der Tod Deines Cousin sehr bewegt. Das wird auch noch eine Weile so sein und Du mußt lernen damit zu leben.
Wenn die Berufsgenossenschaft Dir % zugesteht, mußt Du erst zu einem oder mehreren Gutachtern gehen. Die BG wird Dir welche vorschlagen, ob Du diese nimmst, liegt an Dir. Du kannst auch selber einen Gutachter benennen. Aber es dauert . Manchmal recht lange so wie Kai Uwe es schon sagte.
Du mußt erst mal gesünder werden. Bestimmt bist Du noch krank geschrieben. Nutze die wertvolle Zeit und belese Dich hier im Forum.
Viele Fragen werden durch lesen beantwortet.
Clicke alles mal an Du wirst hier durchaus etwas finden.
Wieviel % Du bekommst, legen die Gutachter und letzendlich die BG fest. Da kann Dir hier keiner sagen, was Du genau bekommst.

LG 47'er
 
Antwort

Hallo Mert.
Tut mir leid das dein Cousin verstorben ist kann mir vorstellen das du die Bilder immer vor Augen hast.
Es ist schwer dich zuverstehen. Ihr habt den Unfall der Haftpflichtversicherung gemeldet weil das Auto versichert war. Anders schreibst du das es ein Wegeunfall war wurde es der BG gemeldet und du auf Kosten der BG behandelt und die Reha auch ? Erhältst du jetzt Verletztengeld?
Wenn du was zurück behältst kannst du nach 6 Monaten beim Versorgungsamt die Behinderung beantragen,das hat aber noch nichts mit der Unfallrente der BG zutun. Die erhältzt du wenn klar ist das du eingeschränkt bist und deine Arbeit nicht merhr ausführen kann.Aber das wird erst von Gutachtern geprüft,bei dir kann keiner sagen ob und wieviel Einschränkungen zurück behältst

LG SONJA
 
Ja es wird von der Bg bezahlt die ganzen maßnahmen. Ich erhalte auch zur zeit verletzengeld. Das unfall war auf dem heimweg nach der Arbeit. Ok ich werde nach einem gutachter suchen, sagen wir mal der gutachter begutachtet mich und sagt wieviel % oich bekommen werde, meine frage jetzt, wie lange läuft dann das ganze mit Bg? Kriege ich das denn immer bezahlt bis zum lebensende?
 
Unfall

Hey Mert.
Du brauchst dir keinen Gutachter jetzt suchen die BG tritt an dich ran wenn du nicht mehr Arbeiten kannst wird VG eingestellt und dann wird das Gutachten vorher zur Feststellung der Enschränkungen gemacht. Im Falle das du Arbeitsfähig bist kommen die nach 1 Jahr auf dich zu.
Mein Arbeitsunfall war22.11.09 Anfang 2010 für 6 Wochen BG KH bis 15 .3.2010 die letzten 3 Wochen Eingliederung. Dann kam bei mir noch ein BSV dazu der operiert werden mußte und AHB da bekam ich KG und in der AHB Übergangsgeld.
Am 6.5. bin ich Arbeiten gegangen auf eigenen Wunsch und habs bis zum 2.9. grad geschaft bis es mich einholte.Setdem bin ich AU und der BG Arzt meinte das ich nicht mehr arbeiten kann.Mir wurde ne Rehaberaterin zur Seite gestellt.Es hat bis April gedauert bis ich zur REha mit Begutachtung kam da war ich 6 Wochen bisher ist noch kein Gutachten da also wird auch nichts entschieden.
Ich leide unter einer Posttraumatischen Belaßtungsstöhrung und hab noch ein verstärktes Schmerzsyndrom.
Was meinte denn dein Arzt kannst du wieder in deinen Beruf arbeiten ?Du mußt auch mit deinen Arm Gedult haben sicherlich machst du Krankengymnastik.Was machst du mit der Psyche ich würde sagen das du ein Trauma vom Unfall hast und das sollte unbedingt mitbehandelt werden.
Die BG hat dafür gute Traumatologen vielleicht hast du das ja schon.

WEnn tatsächlich ne Unfallrente bezahlt wird ist es nicht unbedingt Lebenslang das wird auch mal geprüft ob es sich verbessert oder verschlechtert hat.
Hast du den GdB beim Versorgungsamt beantragst ,wenn du auch nur 30% hast kannst du ne Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen und hast besseren Kündigungsschutz.Bei 50% bekommst du 5 Urlaubstage mehr und hast nen Freibetrag bei Steuern.

Habt Ihr eigentlich ne Mitschuld am Unfall wenn man mit 180 in die Leitplanke knallt?

MIT FRDL GRUß SONJA
 
.Habt Ihr eigentlich ne Mitschuld am Unfall wenn man mit 180 in die Leitplanke knallt?

MIT FRDL GRUß SONJA

Hallo Sonja,

das Ganze hört sich für mich nach einem von seinem Cousin eigenverursachten Unfall an, was natürlich keinen Einfluss auf die Einordnung als Wegeunfall hat und für den Beifahrer auch nicht haftungsreduzierend ist.

In dem Fall bliebe es für den TE bei ungeschmälerten Ansprüchen gegenüber der BG - die weiteren Voraussetzungen einmal als gegeben unterstellt - sowie hinsichtlich der Haftung bei ungeschmälerten Ansprüchen gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs, indem er gesessen hat.

Mitverschulden des Fahrers wirkt sich nie nachteilig für den Beifahrer aus, also auch wenn es um Ansprüche gegen einen anderen Versicherer bei einem fremdverschuldeten Unfall (ob eigen- oder fremdverschuldet kann ich den Schilderungen absolut nicht entnehmen) ginge, hätte es keinen Einfluss auf die Ansprüche des TE.

Recht hast Du insofern, als dass man auch bei unverschuldeten Unfällen teilweise aus der Betriebsgefahr mithaftet, wenn man die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen überschritten hat. Das ist Ausfluss der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung in Gestalt der Halterhaftung....

Gruss,
Double999
 
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