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Autofahrerin hat Kind auf Fußgängerweg angefahren - Frage zur Abfindungserklärung

inasls

Nutzer
Registriert seit
24 Okt. 2008
Beiträge
2
Hallo,

ich habe eine dringende Frage zu einem Unfall.

Ein Kind wurde an einem Fußgängerüberweg angefahren.
Das Auto fuhr dem Kind über den linken Fuß, worauf das Kind einige Tage im Krankenhaus verbringen mußte, da sich erhebliche Schürfverletzungen bis auf die Sehnen gebildet haben.

Die Behandlung zog sich danach über mehrere Wochen, wegen einer hohen Infektionsgefahr und fast täglichem Verbandswechsel in der Klinik.

Nun wo die Behandlungen abgeschlossen sind, habe ich gestern von der Gegenseitigen Versicherung ein Schreiben erhalten.

In diesen Schreiben soll ich eine Vergleichs- und Abfindungserklärung unterzeichnen.
Ich verstehe diesen kompletten Absatz nicht wirklich

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Ich erkläre mich nach Zahlung von XXXX € durch den Versicherungsverein mit allen Ansprüchen für jetzt und die Zukunft vorbehaltlos, also auch wegen unerwarteter und unvorhersehbarer Folgen endgültig abgefunden, die mir aus dem Schadensfall gegen „Gegenseite“ sowie alle mitversicherten Personen zustehen können. Schadensansprüche gegen Dritte sind insoweit ausgeschlossen, als die in Anspruch genommenen Dritten Ausgleichsansprüche gegen den Versicherungsverein und der versicherten Person geltend machen könnten.

Ich bin darüber unterrichtet, dass von der Gegenseite eine Verpflichtung zum Schadensersatz nicht anerkannt wurde.

Wird die Entschädigung nicht binnen drei Wochen nach erfolgter Zustellung der Abfindungserklärung geleistet, so bin ich an diese nicht mehr gebunden.
Meine Ansprüche habe ich weder ganz noch teilweise abgetreten.
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Erhalten habe ich auch ein Gutachten von der Klinik, welches zur Versicherung gesendet worden ist.
Es werden auch sicher keine Folgenschäden bleiben, außer Narbenbildung und Unterschied in der Hautpigmentierung.


Kann man diese Abfindungserklärung einfach unterschreiben und man erhält dann auch den Betrag der Schadenssumme?

Ich hoffe diese Informationen genügen um eine schnelle Antwort zu erhalten

Vielen Dank

Ina
 
Hallo Ina,

Ja, Du könntest die Abfindungserklärung einfach unterschreiben und erhältst dann umgehend das vereinbarte Geld. Wen Du Dir wirklich sicher bist, dass keine Schäden zurückgeblieben sind Mit der Abfindungserklärung gibst Du alle weiteren Ansprüche auf. Aber es steht Dir Frei, auf diese Summe, die Dir angeboten wird nochmals deswegen zu erhöhen, wenn nicht verdoppeln. Die Versicherung wird trotzdem zahlen und sich freuen, so billig weggekommen zu sein.

Gruß von der Seenixe
 
Hi Seenixe,

wie meinst Du das zu verdoppeln? Soll ich da anrufen und sagen ich hätte gerne soviel mehr?

LG
Ina
 
Hallo Ina,

genau, und nur dann würdest Du diese Erklärung unterschreiben. Schon wegen dem Risiko der Spätschäden ;)

Gruß von der Seenixe
 
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