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Aussteuerung / Kur abgelehnt

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Kolbe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Kolbe

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen,

ich habe für einen Freund folgende Frage:

er stand vom 01.04.2009 bis in einem Beschäftigungsverhältnis. Jedoch hat er in dieser Zeit nur drei Monate gearbeitet. Ab Ende Juni 2009 war er arbeitsunfähig und hat ab diesem Zeitpunkt Krankengeld bekommen. Nun kam die Krankenkasse auf die Idee, ihm zur Kur zu schicken. (kurz vor der Aussteuerung) Aussteuerung wäre Ende Februar 2011.

Die Kur hat er jedoch jetzt abgelehnt (12.01.2011), jedoch hat er den Aussteuerungsbescheid schon vor 1 Woche erhalten.

Wie sieht es nun aus, wenn er jetzt Arbeitslosengeld I beantragt? Hat er überhaupt einen Anspruch? (Anwartschaft erfüllt?) Vor dem 01.04.2009 hat er gar nichts gemacht (eine Lehre nach vier Wochen abgebrochen)

1.) Hat er überhaupt einen Anspruch auf Alg I?
2.) Würde er eine Sperrzeit bei der Agentur bekommen, da er die Kur abgelehnt hat?
 
1.) Hat er überhaupt einen Anspruch auf Alg I?

Die Anwartschaftszeit dürfte erfüllt sein, da die Krankengeldbezugszeit wegen der vorherigen Beschäftigung berücksichtigt wird. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html Fraglich ist wegen der Arbeitsunfähigkeit aber die Verfügbarkeit / Arbeitslosigkeit. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html
Für eine nähere Einschätzung sind die Infos hier nicht ausreichend. Das gilt auch für die Frage, ob hilfsweise evtl. die Nahtlosigkeitsregelung Anwendung findet http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html (dann würde Arbeitslosengeld wohl auch während einer Krankenkassenreha gezahlt, wenn kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht).

2.) Würde er eine Sperrzeit bei der Agentur bekommen, da er die Kur abgelehnt hat?

nein http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html


Gruß!
Machts Sinn
 
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