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augentrauma

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas woffel
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo Woffel,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Auch wenn Du nach einem Augen-Trauma probleme mit dem lesen haben solltest, ein wenig mehr Angaben zu den Fragen die Du hast, solltest Du schon schreiben. Ich weiß nicht ob es Dir hilft, wenn hier 1000 Leute User JA ICH antworten.

Gruß von der Seenixe
 
hallo seenixe,danke für deine antwort.
2001 wurde mit Pfeil und Bogen in mein Auge geschossen.In einer mehrstündigen O.P wurde mein Auge 13mal genäht. Nach 4Wochen platzten mir alle Nähte wieder auf, dabei verlor ich meine Linse und ein teil meiner Iris wurde in einer erneuten Not OP entfernt. Nach einigen Wochen musste mir der gesamte Glaskörper entfernt werden da die Einblutungen sich nicht von selbst auflösten, im Gegenteil das Blut verklumpte. Nach einer erneuten Schiel OP (das Auge war nach links innen gewanndert)konnte ich mit Kontaktlinse und Brille wieder sehen, bin aber seitdem doppelsichtig. Auch nach vielen verschiedenen Therapien und versuchen bis hin zur UNiklinik Köln ist meine Doppelsichtigkeit nicht mehr zu beheben.

Nun ist in 2009 zum ersten mal eine Gerichtsverhandlung wegen Schmerzengeld gelaufen, in der mir von der gegnerischen Versicherung vorgeworfen wird, dass das Bersten des Auges 4Wochen nach der ersten OP durch ein erneutes Trauma statt gefunden hat. Zu der Zeit war ich mit meiner Mutter in Holland im Urlaub und dort wurde ich zum 2mal Operiert.

Nach Lehrbüchern und Ausagen von Ärzten ist ein Bersten des Auges nach 4 Wochen äußerst ungewöhnlich, soetwas passiert meist in den erstenTagen nach OP, aber nicht ausgeschlossen wie auch in meinem Falle. NAch der letzen gestrigen Gerichtsverhandlung, soll ich nun beweisen, das es fachbücher oder ähnliche fälle gibt, indem auch nach 4 Wochen ein Verunfalltes Auge geplatz ist.
(bevor wir damals in den Urlaub fuhren, sagte uns der OParzt, das durch das Einbluten ind den Glaskörper und die Schwällung der Nähte, ein Überdruck im Auge entstehen kann sodas es das Auge zum platzen bringen kann. Dies ist zwar äußerst selten, aber möglich. Dies wird nun komplet bestrittenund mir wird ein erneuter Unfall vorgeworfen.

Zu all dem Leid, das ich äh schon ertragen muss, muss ich nun auch noch beweisen, das mein Auge von dem Überdruck geplatzt ist.



MEINE FRAGE IST:
Gibt es Fachliteratur oder ähnlich gelagerte Fälle, die zeigen das ein Auge das mehrfach genäht ist, auch durch überdruck bzw. ohne neues Trauma wie in meinem Falle, bersten kann?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Woffel,

Vielen Dank für Deine ausführlichere Beschreibung. Warst Du mal in einer Uni-Bibliothek. Dort gibt es eigentlich immer med. Abteilungen mit eintsprechender Fachliteratur. Mit welcher Begründung behauptet dies eigentlich die Versicherung? Nach dem Schaden nun noch den Spott der Versicherung dazu? Gibt es ein entsprechendes Gutachten, dass dies auch nur wahrscheinlich erscheinen läßt?
Falls Du in einer entsprechenden Bibliothek bist, schaue eventuell auch mal nach Dissertationen zu solchem Thema. Vielleicht schreibst Du auch einfach mal ein paar Uni-Kliniken an und bittest um Ansprechpartner zu diesem Thema.

Die Problematik ist leider sehr speziell und da hier keine Ärzte sind, sei nicht böse, wenn nur solche allgemeinen Hinweise kommen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Woffel,

auch in war/bin in der Situation medizinische Sachverhalte darlegen zu müssen.
Um das zu erreichen ist es unerlässlich zunächst die Fachbegriffe herauszufinden die in Deinem Themenbereich benutzt werden.

Bei flüchtiger Durchsicht sind mir bezüglich Deiner Fragestellung folgende Begriffe aufgefallen "Ruptur", "Bulbusruptur", "rupturiert", "Perforation", "Bulbusberstung", Skleraruptur", "Wundsprengung", "Inkarzeration", "Prolaps" und "Wunddehiszenz". Und natürlich "postoperativ".

Sucht man dann, insbesondere bei Google-Books, ergeben sich schon einige Hinweise. Zudem solltest Du die Vorgänge im Auge bzw. seinen Bestandteile kennen, die zur Berstung führen, den bei flüchtiger Durchsicht ergeben sich Hinweise, dass diese einer speziellen Dynamik folgen, die mit dem Aufbau des Auges zusammenhängen.

In diesem Buch (klick hier) wird von Ruptuten (Zerreißungen) einen Monat bis 10 Jahren nach einer Kataraktextraktion (Linsenentfernung) berichtet.

Und in diesem Buch (klick hier) findest Du Angaben dazu, inwiefern die Festigkeit der Augenhülle wieder hergestellt werden kann bzw. inwieweit nicht.

Und hier ist noch Allgemeines zur "Bulpusruptur" bzw "Skleraruptur" zu finden.

Das sind nun alles nur Beispiels was sich mit den richtigen Suchbegriffen an den richtigen Stellen erreichen lässt. Letztlich wirst Du nicht darum kommen, Dich in die Thematik einzuarbeiten, soweit Du keinen Spezialisten findest. Aber selbst Spezialisten begrüßen es, wenn sie mit den richtigen Fachbegriffen angesprochen werden.

Hilfreich wäre, wenn Du die medizinischen Unterlagen Deiner Behandlung hast, denn da drin sind auch wieder eine Menge Hinweise auf Fachbegriffe.

Viel Erfolg.

Grüße
oohpss
 
auch ich muss über JAHRE schon beweisen mit Lehrbüchern, ich habe liebe Eltern, die das nun schon seit 28 Jahren machen - ich habe sehr viele Schäden.

Leider ist es so bei uns, dass man beweisen muss und selbst darlegen muss etc.........

LG
Shine
 
... Leider ist es so bei uns, dass man beweisen muss und selbst darlegen muss etc......
Hallo shine,
die Beweispflicht und der Maßstab an die Höhe der Wahrscheinlichkeiten sind im Medizinrecht ein nochmals sehr spezielles Thema. Man muss eben nicht alles (juristisch) beweisen.
Damit man einordnen kann, was in welchem Maße zu beweisen ist, sollte man hier eine guten Anwalt haben oder man sollte sich in den Themenkomplex der juristischen "Beweisführung" und "Beweisanforderungen" sowie "Kausalitäten" einarbeiten.
Es gibt nach meinem Dafürhalten eine Menge Ansatzpunkte im Medizinbereich.
Was im Medizinbereich regelmäßig hinderlich ist, ist das bestimmte Autoren bestimmte Meinungen haben und diese als Tatsachen darstellen. Sie berufen sich dann auf irgendwelche Untersuchungen und man muss herausfinden, ob die dargelegt medizinische Meinung nun tatsächlich allgemeine Meinung ist.
Insofern helfen die Fachmagazine und ausländische Veröffentlichungen das ein oder andere Mal recht gut, um zu überprüfen, was hier publiziert wurde.

Aber es ist bemerkenswert, dass Du Dich bereits seit 28 Jahren damit auseinandersetzt.

Grüße
oohpss
 
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