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AU-Lücke in den Krankschreibungen?

LuckyLuce

Neues Mitglied
Hallo Machts Sinn,

ich habe eine Frage: wenn man bis einschließlich Sonntag 24.08 laut AU krankgeschrieben war.
Und am Sa, 23.08 ein Schreiben über
die Folgen der Lücke von der Krankenkasse bekam, sofort zu einem anderen Arzt gegangen ist und lies dort eine Krankschreibung ab Samstag, 23.08 bis 26.08 ausstellen
Und ab heute, 26.08 eine neue
Reicht das aus ?
Oder zählt der Samstag nicht?
Bin ich jetzt ohne Versicherung und ohne Krankengeld? (weil während der Erkrankung gekündigt)
Danke für die Antwort
 
Verstehe ich richtig:

AUB bis einschließlich Sonntag 24.08.
Folge-AUB am Samstag 23.08. bis Dienstag 26.08.
weitere Folge-AUB am Dienstag 26.08.

In diesem Fall gibt es für den 24. und 26.08. AUB-
Überschneidungen - das passt.

P.S.: das Wort "Lücke" ist aber falsch, denn das
Krankengeld wäre auch bei "nahtlos" (am Montag,
25.08.) weg. Zum Glück bewegt sich nun die Recht-
sprechung!

Gruß!
Machts Sinn
 
DAnke für die schnelle Antwort!

Ich bin am dem 25.06 krankgeschrieben, 6 Wochen dürch Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gedeckt
ab dem 6.08 AUB - 8.08 (SA, 9.08, So 10.08) -LÜCKE!
Der Arzt hat eben so ein Termin gegeben,WE war nicht durch AU abgedeckt :((( leider
weiter:
AUB 11.08-16.08
Sa, 16.08- 24.08
AUB 23.08- 26.08
AUB 26.08- 2.09
Zum 15.08 bin gekündigt worden wg. Geschäftsaufgabe
Am 2.09 sollte Auszahlschein gemacht werden
Zitat der KK : "lassen sie den beiliegenden auszahlschein zum 5.09 vom ihrem arzt bestätigen und senden sie ihn uns zu"
Was soll ich dabei beachten?
Habe durch die Lücke am 8, 9 august eine A-Karte :)) gezogen?

noch:
nach erhalt der kündigung war sofort beim arbeitsamt vorstellig, die sagen:" für sie ist ihre KK erst mal zuständig, zu uns kommen sie, wenn sie wieder gesund sind"

Danke Machts Gut für so viele tolle und hilfreiche Beiträge
p.s. als ich am Sa, 23.08 von der anderen ärztin (da mein behandelnder bis zum 26.08 , also heute , im urlaub war ) eine AUB wollte, um die lücke zu überbrücken, hat sie mich noch ausgelacht und gesagt "dass ist aber nicht nötig, die sind sie übervorsichtig, ich mache so viele auszahlscheine und krankengeldanträge , hab aber nie erlebt, dass krankengeld wg. lücke verweigert wird"
hat aber AUB ausgestellt
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ja LuckyLuce,

AUB bis 08.08. und erneute AUB vom 11.08. ist nicht überschneidend. Vielleicht gehört
deine Krankenkasse zu den humanen Krankenkassen – anders als beispielsweise die AOKen,
die den Schwachsinn auf der Basis der BSG-Rechtsprechung begonnen und forciert haben.
Immerhin hast du am Samstag – also danach – ein Schreiben über die Folgen der Lücke
bekommen und bist aufgefordert, den nächsten Auszahlschein einzureichen.

Oder war der Brief vom Samstag keine vorsorgliche Belehrung, sondern bereits die Konse-
quenz zur obigen Lücke? Toll wäre natürlich, wenn du das Schreiben anonymisiert hier ein-
stellen könntest!

Achtung: den nächsten Auszahlschein brauchst du spätestens am 02.09.2014.

Dass du dann 3 Tage später schon wieder zum Arzt musst, um exakt am 05.09. einen wei-
teren Auszahlschein für die Kasse zu holen, ist wohl eine Eigenheit deiner Krankenkasse.
Kannst du den Brief mit dem Zitat ebenfalls hier einstellen?

Die „Überschneidungs“-Problematik kann umgangen werden, wenn die weiteren AU-Beschei-
nigungen unbefristet „bis auf weiteres“ ausgestellt werden. Ab heute ist dein Arzt wieder
zurück – sprich in das nächste mal darauf an.

Und aufgepasst: alle Auszahlscheine müssen immer sofort zur Krankenkasse!

P.S.: da sind nicht nur Ärzte unzureichend informiert, sondern noch ganz andere. Deswegen
nochmals zur Klarstellung:

Es reicht nicht, Lücken zu vermeiden – die AU-Bescheinigungen müssen
überschneidend sein!


Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn und die anderen
ooo, ehrlich?
ich weiß gaaaar nicht, ob meine KK "zu den humanen ":)) gehört
zweifele daran
eher so, daß sie noch die lücke nicht entdeckt haben
ich bereite mich schon innerlich vor (nach so vielen negativen berichten im internet), dass die KK mir das KG erst bewilligt und dann rückwirkend streicht
klar, ich kann das schreiben der KK hier einstellen
was droht mir jetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
... dann stell´das Schreiben jetzt mal besser nicht ein - oder allenfalls so,
dass die Krankenkasse nicht erkennbar ist ...

Vorschlag: mach´vom Auszahlschein Kopien, dann bist du flexibler; du kannst
auch jetzt schon einen Auszahlschein einreichen, wenn du Geld brauchst oder
wissen möchtest, was Sache ist.

Gruß!
Machts Sinn
 
Darf mann den Auszahlschein kopieren?
Ich dachte,nur das Original ist verwendbar und wird bei der KK anerkannt?
angenommen: die KK endeckt die AUB- Wochenend -Lücke
was passiert dann?
steh ich ganz ohne geld da?
ich war beim arbeitsamt, sofort nach kündigunserhalt
wird das arbeitsamt ALG 1 rückwirkend zahlen?
 
zum Zeitpunkt der entstandenen Lücke war ich noch im Arbeitsverhältnis, kann die KK trotzdem die Zahlungen verweigern?
und womöglich rückwirkend zum 8.08?
 
zum Zeitpunkt der entstandenen Lücke war ich noch im Arbeitsverhältnis

Das könnte dein Glück sein (auch wenn die Entgelt-Fortzahlung bereits beendet
war.) Also macht es jetzt keinen Sinn, dich verrückt zu machen.

Du schreibst, dass du sofort nach Kündigungserhalt bei der Arbeitsagentur warst.
Kannst du das ggf. beweisen, gibt es bei der AA darüber Aufzeichnungen?
Es könnte darauf ankommen.

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn,

ich war beim Arbeitsamt und die haben mich im PC eingetragen, dass ich
dort war- so hat mir die Arbeitsamt -Sachbearbeiterin versichert
Beim Gespräch stellte die Dame heraus, dass ich krankgeschrieben bin, dann sagte sie : " jetzt ist nur die KK zuständig, nach der Genesung - zu uns "
Schriftlich habe ich leider nix, außer
sie mir ein Fragebogen zum ausfüllen gegeben, den in beibringen sollte, wenn ich wieder gesund bin
 
Das könnte dein Glück sein (auch wenn die Entgelt-Fortzahlung bereits beendet
war.) Also macht es jetzt keinen Sinn, dich verrückt zu machen.

Kannst Du es bitte erklären?
Ich finde, die Gesetze in Deutschland selbst für muttersprachler:)) sehr schwierig. Wenn einer (so wie ich - Ausländer ist) kann man gleich einpacken:))
Oder. man sollte erst Jura -Deutsches Recht- studieren, und erst dann nach Deutschland einreisen:)))
Ohne Jura-Kenntnisse- kein Passsierschein:)))
 
Ganz einfach LuckyLuce,

bisher kenne ich keinen Fall, in dem die "BSG-Krankengeld-Falle" bei fehlender
Überschneidung während eines Arbeitsverhältnisses zugeschnappt ist - aber viele
mit dem Problem nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Da gibt es wohl ent-
scheidende Unterschiede.

Trotzdem könntest du dich - vorsorglich - erneut bei der AA arbeitslos melden und
Alg I beantragen - auch wenn der Formularkram jetzt nicht erforderlich ist.

P.S.: bisher kenne ich auch niemanden, der den Sinn der BSG-Krankengeld-Falle
versteht oder nachvollziehbar erklären könnte. Da stehst du als nicht allein.

Gruß!
Machts Sinn
 
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