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Arzt-Opfer

Hallo zusammen,
habe heute schon eine sehr lange Bericht geschrieben,konnte aber nicht weiter schicken,warum, weis ich nicht.
Ich wurde in einer private HNO-Klinik in Leipzig ambulant operiert,wurde darauf
sofort ERTAUBT,außerdem hatte ich totale Gleichgewichtsorgan Ausfall erlitten.
Trotzt meiner Beschwerden hat der Operateur nicht reagiert,auch heute ist nicht in der Lage zu sprechen,was bei der Op.pasiert ist.
Ich bin sehr verzweifelt,ich bitte Euch um Rat und Vorschläge,wie es weiter gehen soll.

Danke Euch

Versuchskaninchen
 
Hallo Versuchskaninchen,

herzlich willkommen hier im Forum. Das ist schlimm, was bei dir durch die OP passiert ist! Welche OP sollte denn gemacht werden? Wenn es eine ambulante OP ist, kann es ja keine "große Sache" gewesen sein!

So, wie ich dich verstehe, vermutest du einen Behandlungsfehler? Hast du den OP-Bericht und den Befundbericht vorliegen? Wenn nicht, lass dir beides unbedingt geben. Warst du bereits bei anderen Fachärzten in Behandlung? Wenn nicht, suche bitte wenigstens einen davon auf, der die von dir bestehenden Symptome bestätigt und evtl. auch die Ursache befundet, weshalb du darunter leidest.

Da deine privaten Versuche, von dem Arzt eine Stellungnahme fehlgeschlagen sind, kannst du dich wohl nur noch an einen Anwalt wenden. Hier ist wohl die richtige Fachrichtung "Medizinrecht".

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du über diese abrechnen. Falls nicht, kannst du die kostenlose Meinung eines Medizinrechts-Anwalts hier einholen:

http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de

Verschiedene Forenmitglieder haben aber auch da (je nach Anwalt, den sie getroffen haben) unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Aber es ist auf jeden Fall einmal eine kostenlose Meinung, die dir hier gesagt wird.

Hast du eine BU-Versicherung? Wenn ja, solltest du den Eingriff und die Folgen dort auf jeden Fall melden!

Hast du auch Probleme mit der Arbeitsstelle usw.? Denn taub kannst du ja wahrscheinlich deine Berufstätigkeit nicht mehr ausüben. Hast du alles dem Arbeitsamt gemeldet, Umschulung beantragt? Oder besteht noch Hoffnung auf Besserung? Ich würde auf jede Fall einen Spezialisten aufsuchen!

Hast du bereits einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt gestellt? Wenn nicht, solltest du du auch das tun. Ab 30° GdB hast du Anrecht auf best. Fördermaßnahmen:

http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#inhalt

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/schwerbehinderung_node.html

Ich denke, du wirst hier noch weitere Hilfen erfahren.

Ich wünsche dir alles Gute!

Rudinchen
 
Hallo Versuchskaninchen,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

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Viele Grüße

Meggy
 
Hallo, zusammen,

Danke Euch für die Antworten,diese Woche habe ich ertste Termin beim Rechtsanwalt.
Versicherung für Rechtschutz beginnt mir aber erst ab April dieses Jahr.Ich weis nicht,wie ich das zusammen bringen soll.

Mit freundlichen grüßen

Versuchskaninchen
 
Guten Tag,
die Krankenkasse interessiert sich auch sehr für sowas und hat da Mitarbeiter die der Sache nachgehen. Einfach mal anrufen und die Sache schildern, vieleicht nützt es auch was auf dem Wege, zusätzlich paralel zu dem RA.

LG Lara
 
Danke Lara,

Meine Krankenkasse hat mir schon viel geholfen,habe schon ein negativen "Gutachten".
Für mich ist öußerts wichtig,einen richtigen Anwalt für"Medizinische Sache"zu finden,der sich eben sehr gut mit HNO-Op.auskennt,so können wir den Chirurg besiegen.Ich als Patientin muß den seine "Fählern"beweisen.

LG Versuchskaninchen
 
Hallo Versuchskaninchen.


Bespreche mit deiner Krankenkasse wie du bei einen Behandlungsfehler vorgehen kannst.Die haben mich an die Schlichtungsstelle für Arztplicht verwiesen und ab 2013 muß auch der Arzt beweisen das er nicht den Fehler gemacht hat.
Aber wichtig ist das du Berichte hast sonst fordern die das beim Arzt auch an wenn du den Antrag gestellt hast du mußt es nur richtig begründen warum du der Meinung bist und vielleicht auch einen anderen Arzt mit einschalten.


LG SONJA
 
Hallo Sonja,
danke für den Rat.Bei mir ist klar,das der Leipziger Arzt Fehler gemacht hat,aber durch zu kommen,und ihm beweisen,das ist Problem,er ist nämlich selbst Professor und selbst in Sachsen in der MDK Schlichtungstelle.
Problem fängt schon an mit "Gutachten"es wurde gar nicht auf meine Frage beantwortet,alles andere wurde geschrieben und viel den leipziger Arzt geglaubt.Ößerst schwierige Fall in HNO-Bereich.Der Chirurg hat leider viel gelogen,schon beim Aufklärungsgespräch,es gabs aber gar keinen mit ihm.
Habe Widerspruch gegen Gutachten geschrieben,noch kein Antwort.
LD Versuchskaninchen
 
Hallo Versuchskaninchen,

erst einmal: auch ab 2013 muss der Patient den Fehler beweisen. Da hat sich nichts geändert. Ich weiss nicht, wie #SONJA darauf kommt. Es wurden die bisherigen durch die Gerichte bestehenden Grundsätze lediglich in das Gesetz übernommen.

Bei mir ist klar,das der Leipziger Arzt Fehler gemacht hat,aber durch zu kommen,und ihm beweisen,das ist Problem,er ist nämlich selbst Professor und selbst in Sachsen in der MDK Schlichtungstelle.
Problem fängt schon an mit "Gutachten"es wurde gar nicht auf meine Frage beantwortet,alles andere wurde geschrieben und viel den leipziger Arzt geglaubt.Ößerst schwierige Fall in HNO-Bereich.Der Chirurg hat leider viel gelogen,schon beim Aufklärungsgespräch,es gabs aber gar keinen mit ihm.
Habe Widerspruch gegen Gutachten geschrieben,noch kein Antwort.

Da stellt sich natürlich die Frage, ob der Weg einer Schlichtung überhaupt sinnvoll ist.

Du hast sämtliche Behandlungsunterlagen und Arzt-/OP-Berichte?
Trage die Fehler, Ungereimtheiten und falschen Darstellungen zusammen. Du musst Dich informieren, wie die OP hätte verlaufen müssen, wo liegt der Fehler?

Die Aufklärung muss dokumentiert sein. Was nicht dokumentiert (und unterschrieben) ist, darüber wurde auch nicht aufgeklärt. Also achte darauf, dass die schriftliche Niederlegung der Aufklärung bei den angeforderten Unterlagen ist.

Und eine Frage: Du schreibst, dass Du einen Widerspruch gegen das GA geschrieben hast. Ist es das GA der KK? Bei wem hast Du das GA eingereicht?
Das GA war ja "negativ", ich denke, das war gegen Dich gerichtet, oder?

Dann zu der Frage eines Anwalts. Ich habe ja schon mal beschrieben, dass es nicht nur sehr schwer ist, einen entsprechenden RA zu finden. Zudem muss ein Fachanwalt für Medizinrecht auch nicht unbedingt derjenige sein, der sich mit Behandlungsfehlern besonders gut auskennt.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt "Arzthaftungsrecht" kann genauso angebracht sein, vor allem, wenn er nur Patienten vertritt.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

danke für den Antwort,der GA wurde bei meiner Krankenkasse gestellt,es waren wirklich nicht meine Frage beantwortet.
Zbs.:--Op.Verlauf in einer Stunde(kein konkreten Antwort)?
--wie wurde Torp-Impl.(mittel-ohr Impl.)befestig?
--Wie sicher war diese neue Op.-Methode?
--mein Fall mit schwere Vorgeschichte ambulant durchgeführt?
--Qualitätssicherung Op.Verlauf,und?......
Folgen:sofort nach Op.(3woche Tamponade im Ohr)wurde ich ERTAUBT,außerdem erlitte ich totale Gleichgwichtsorgan Ausfall.....
der leipziger Arzt hat nicht reagiert nach meine Beschwerden,war nicht telefonisch zu erreichen(leider wurde ich von München nach Leipzig gefahren)es ist klar,problem Weitentfernung)aber dafür gibst es zumindest tel.Erreichbarkeit und die Rückrufe(das hat er nicht getan).
Leider wurde alles anders geschrieben,so das ich als Pat.selbst schuld bin für Ertaubung und deren Komplikationen...
LG Versuchskaninchen
 
Hallo,

Du schreibst von einer neuen OP-Methode - wie neu ist die denn? Hast Du darüber nähere Informationen, Anwendungsbeispiele, Erkenntnisse und Ergebnisse? Bist Du darüber ausführlich aufgeklärt aufgeklärt worden, dass es sich um eine neue Methode handelt? Dabei sind nämlich noch strengere Massstäbe anzulegen.

Vor allem ist es wohl wichtig, herauszufinden, wie der normale Verlauf (besonders hier auch unter herkömmlicher OP-Methode) wäre, welche Risiken im Normalfall bestehen und ob darauf hingewiesen wurde und welche Vorteile ggf. die neue OP-Methode gegenüber hergebrachten haben soll.

Du wirst aber wie schon gesagt sämtliche Behandlungsunterlagen benötigen, die dann auf Vollständigkeit und natürlich inhaltlich zu bewerten sind.
Lagen denn diese Unterlagen bereits - und wenn, auch vollständig - für die GA-Erstellung vor? Wer hat sie von wem besorgt, wer hat dies veranlasst und möglichst auch geprüft?


Gruss

Sekundant
 
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